Kontrollbericht zu Weissbräu Huber, Freising

Anfrage an: Landratsamt Freising

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wirtshaus Weißbräu Huber
General-von-Nagel-Straße 5
85354 Freising

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Weissbräu Huber, Freising [#204238]
Datum
22. November 2020 22:47
An
Landratsamt Freising
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wirtshaus Weißbräu Huber General-von-Nagel-Straße 5 85354 Freising 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204238/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weissbräu Huber, Freising“ v…
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weissbräu Huber, Freising [#204238]
Datum
28. Juli 2021 16:48
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weissbräu Huber, Freising“ vom 22.11.2020 (#204238) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 216 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204238/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde gegen das LRA Freising [#204238] Sehr << Anrede >> ich erhebe Fachaufsichtsbe…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen das LRA Freising [#204238]
Datum
4. August 2021 21:54
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erhebe Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Freising in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Orangerie, Freising“ vom 22.11.2020 (#204238). Den gesamten Schriftverkehr in Bezug auf diese Anfrage finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/204238 Auf meinen Antrag erhielt ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung, trotz Nachfrage vom 28.07.2021. Die gesetzliche (verlängerte) Bearbeitungsfrist des § 5 Abs. 2 VIG wurde mittlerweile um über sechs Monate überschritten. Ich bitte Sie, die Behörde zur Bearbeitung von Anträgen nach dem Verbraucherinformationsgesetz anzuhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204238/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Freising
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) 1. Dem Antrag auf Info…
Von
Landratsamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)
Datum
17. August 2021
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag auf Informationsgewährung von --- betreffend des Betriebes ,Wirtshaus Weißbräu Huber' in 85354 Freising ,General-von-Nagel-Straße 5, bezüglich der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie der Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte sofern im Rahmen der Kontrollen Beanstandungen festgestellt wurden wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt durch postalische Übersendung einer Aufstellung der festgestellten Beanstandungen der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen innerhalb von 10 Werktagen nach Zustellung dieses Schreibens an den betroffenen Dritten. 3. Für diesen Bescheid werden Kosten nicht erhoben.