Gesetzgebungsverfahren Sicherheitsdienstleistungsgesetz - Einbindung von Unternehmensvertretern - zweite Anfrage

Bezugnehmend auf meine Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/199582) vom 06.10.2020 und Ihre Antwort vom 27.10.2020 haben sich nach Pressemitteilung des BVMS folgende neue Erkenntnisse ergeben (Quelle: https://bvms.net/news/es-tut-sich-was-beim-sicherheitsdienstleistungsgesetz/, Stand: 23.11.2020):

Geplant seien drei Workshops:
1) Anwendungsbereich des neuen Gesetzes und Änderungsbedarfe im Bewachungsrecht (Workshop 1)
2) Qualifikationen von Gewerbetreibenden und Wachpersonen, insbesondere Aus- und Fortbildung (Workshop 2)
3) Sicherheit durch Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Workshop 3)

Können Sie diese drei Workshops bestätigen und deren Inhalte (Agenda) bitte konkreter ausführen?

Laut der persönlichen Aussage eines Verbandsvertreters des BVMS (meine Anfrage auf die Quelle bezugnehmend auf diese Aussage "Laut eines BMI-Sprechers werden an diesem Verfahren sowohl Unternehmen als auch Wissenschaftler, aber auch Verbände beteiligt.") erfolgen derzeit Absprachen und Informationen auch bilateral zwischen Verband und Pressestelle. Können Sie das bestätigen und planen Sie außerhalb der Verbandsarbeit die knapp 270.000 Mitarbeitende sowie verbandsfreien Unternehmen zu informieren?

In meiner ersten Anfrage an Ihr Bundesministerium stellte ich die Frage nach der Auswahl und Zusammensetzung. Der BMVS schreibt nun dazu "Selbstverständlich wird sich auch der BVMS an der Ausgestaltung des SDLG beteiligen." Daraus interpretiere ich, dass die Auswahl der Beteiligten nun abgeschlossen ist. Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht der beteiligten Unternehmensverbände, Gewerkschaften und wissenschaftliche Institutionen, die an den Workshops teilnehmen werden.

Darüber hinaus bitte ich um ergänzende Antworten hinsichtlich der Fragestellungen aus Anfrage 1:
"3) Auf welcher Basis (Kriterien) wurden die zuvor genannten Teilnehmer ausgewählt?
4) Wurden Altersdurchschnitt und eine paritätische Besetzung der Vertreter zur Berücksichtigung aller Interessen berücksichtigt?
5) Die Branche ist durch einen erheblichen Bruch der Qualifikation geprägt. Wie stellen Sie sicher, dass die Forderungen der jungen und gut ausgebildeten Generation (Meister für Schutz und Sicherheit oder Bachelor sowie Masterabsolventen), die ggf. nicht durch die zuvor genannten Unternehmensvertreter in die Diskussion vertreten werden, mit eingebunden werden?
6) Welchen Einfluss werden die Workshops und die Meinungen von Unternehmens- und Verbandsvertreter auf das Gesetzgebungsverfahren haben? Welche Kriterien setzen Sie zur Bewertung der Ergebnisse der Workshops an?
7) Die Regelungen des Sicherheitsdienstleistungsgesetz sollen auch andere Branchenbereiche (z.B. Sicherheitsberater) betreffen. Wie stellen Sie sicher, dass alle von diesem Gesetz betroffenen Berufe an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden und nicht ausschließlich Vertreter von §34a-Sicherheitsdiensten?"

Abschließend die Frage, wird es eine (Zuverlässigkeits-)Überprüfung der Teilnehmenden geben? Hintergrund dazu ist, dass in den jeweiligen Verfassungsschutzberichten der Länder (z.B. Brandenburg) die Verknüpfung von Rechtsextremismus und Sicherheitsbranche immer wieder in den Fokus rückt. Darüber hinaus haben Vereine, wie z.B. der vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestufte Verein "Uniter" enge und weitreichende Verbindungen mit Personen der Sicherheitsbranche, u.a. mit solchen, die möglicherweise nicht unter die Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 34a GewO oder SÜG fallen. Werden Verbindungen geprüft, um eine Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu verhindern?

Herzlichen Dank im Voraus!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 7 Follower:innen
Florian Horn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Florian Horn
Betreff
Gesetzgebungsverfahren Sicherheitsdienstleistungsgesetz - Einbindung von Unternehmensvertretern - zweite Anfrage [#204258]
Datum
23. November 2020 08:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf meine Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/199582) vom 06.10.2020 und Ihre Antwort vom 27.10.2020 haben sich nach Pressemitteilung des BVMS folgende neue Erkenntnisse ergeben (Quelle: https://bvms.net/news/es-tut-sich-was-beim-sicherheitsdienstleistungsgesetz/, Stand: 23.11.2020): Geplant seien drei Workshops: 1) Anwendungsbereich des neuen Gesetzes und Änderungsbedarfe im Bewachungsrecht (Workshop 1) 2) Qualifikationen von Gewerbetreibenden und Wachpersonen, insbesondere Aus- und Fortbildung (Workshop 2) 3) Sicherheit durch Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Workshop 3) Können Sie diese drei Workshops bestätigen und deren Inhalte (Agenda) bitte konkreter ausführen? Laut der persönlichen Aussage eines Verbandsvertreters des BVMS (meine Anfrage auf die Quelle bezugnehmend auf diese Aussage "Laut eines BMI-Sprechers werden an diesem Verfahren sowohl Unternehmen als auch Wissenschaftler, aber auch Verbände beteiligt.") erfolgen derzeit Absprachen und Informationen auch bilateral zwischen Verband und Pressestelle. Können Sie das bestätigen und planen Sie außerhalb der Verbandsarbeit die knapp 270.000 Mitarbeitende sowie verbandsfreien Unternehmen zu informieren? In meiner ersten Anfrage an Ihr Bundesministerium stellte ich die Frage nach der Auswahl und Zusammensetzung. Der BMVS schreibt nun dazu "Selbstverständlich wird sich auch der BVMS an der Ausgestaltung des SDLG beteiligen." Daraus interpretiere ich, dass die Auswahl der Beteiligten nun abgeschlossen ist. Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht der beteiligten Unternehmensverbände, Gewerkschaften und wissenschaftliche Institutionen, die an den Workshops teilnehmen werden. Darüber hinaus bitte ich um ergänzende Antworten hinsichtlich der Fragestellungen aus Anfrage 1: "3) Auf welcher Basis (Kriterien) wurden die zuvor genannten Teilnehmer ausgewählt? 4) Wurden Altersdurchschnitt und eine paritätische Besetzung der Vertreter zur Berücksichtigung aller Interessen berücksichtigt? 5) Die Branche ist durch einen erheblichen Bruch der Qualifikation geprägt. Wie stellen Sie sicher, dass die Forderungen der jungen und gut ausgebildeten Generation (Meister für Schutz und Sicherheit oder Bachelor sowie Masterabsolventen), die ggf. nicht durch die zuvor genannten Unternehmensvertreter in die Diskussion vertreten werden, mit eingebunden werden? 6) Welchen Einfluss werden die Workshops und die Meinungen von Unternehmens- und Verbandsvertreter auf das Gesetzgebungsverfahren haben? Welche Kriterien setzen Sie zur Bewertung der Ergebnisse der Workshops an? 7) Die Regelungen des Sicherheitsdienstleistungsgesetz sollen auch andere Branchenbereiche (z.B. Sicherheitsberater) betreffen. Wie stellen Sie sicher, dass alle von diesem Gesetz betroffenen Berufe an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden und nicht ausschließlich Vertreter von §34a-Sicherheitsdiensten?" Abschließend die Frage, wird es eine (Zuverlässigkeits-)Überprüfung der Teilnehmenden geben? Hintergrund dazu ist, dass in den jeweiligen Verfassungsschutzberichten der Länder (z.B. Brandenburg) die Verknüpfung von Rechtsextremismus und Sicherheitsbranche immer wieder in den Fokus rückt. Darüber hinaus haben Vereine, wie z.B. der vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestufte Verein "Uniter" enge und weitreichende Verbindungen mit Personen der Sicherheitsbranche, u.a. mit solchen, die möglicherweise nicht unter die Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 34a GewO oder SÜG fallen. Werden Verbindungen geprüft, um eine Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu verhindern? Herzlichen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 204258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204258/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2734
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
ZII4-13002/4#2734
Datum
4. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen