Gewinnbeteiligung der Charité an Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich kenne es von meiner Universität, dass die Universität an wirtschaftlichen Verwertungen von Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter beteiligt werden will. Gibt es an der Charité ähnliche Vorgaben?

Für den Fall, dass dies zutrifft:

1. Senden Sie mir bitte die entsprechenden Bestimmungen zu.
2. In welcher Höhe hat die Charité bisher Einnahmen aus der Vermarktung des Drosten-PCR-Tests für SARS-CoV-2 erzielt?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich kenne es von meiner …
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewinnbeteiligung der Charité an Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter [#204277]
Datum
23. November 2020 11:11
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich kenne es von meiner Universität, dass die Universität an wirtschaftlichen Verwertungen von Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter beteiligt werden will. Gibt es an der Charité ähnliche Vorgaben? Für den Fall, dass dies zutrifft: 1. Senden Sie mir bitte die entsprechenden Bestimmungen zu. 2. In welcher Höhe hat die Charité bisher Einnahmen aus der Vermarktung des Drosten-PCR-Tests für SARS-CoV-2 erzielt? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204277/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir Ihnen bestätigen. Zu der von Ihnen …
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Gewinnbeteiligung der Charité an Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter [#204277]
Datum
1. Dezember 2020 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir Ihnen bestätigen. Zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach dieser Vorschrift sind die Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 € 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungs bedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Mit freundlichen Grüßen
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in sehen Sie uns bitte die überlastungsbedingte Verzögerung der Antwort nach. Zu Fra…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Gewinnbeteiligung der Charité an Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter [#204277]
Datum
28. Dezember 2020 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sehen Sie uns bitte die überlastungsbedingte Verzögerung der Antwort nach. Zu Frage zu 1.: Für die Beteiligung einer Universität an wirtschaftlichen Verwertungen von Forschungsergebnissen ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) maßgeblich, die Richtlinien der Charité – Universitätsmedizin Berlin für den Technologietransfer sind im Netz öffentlich zugänglich, ein IFG-Auskunftsanspruch insoweit besteht nicht. Zu Frage zu 2.: Die Frage zu 2. beinhaltet keine nach dem IFG zu beantwortende Fragestellung. Ungeachtet dessen verweisen wir in Hinblick auf das von Prof. Drosten publizierte nichtkommerzielle PCR-Testprotokoll auf die im Netz öffentlich zugängliche Informationen, siehe dazu FAQ-Liste zu SARS-CoV-2. Hier unter: „Was ist der „Drosten-Test“?“ unter dem Link: https://www.charite.de/klinikum/themen_klinikum/themenschwerpunkt_coronavirus/faq_liste_zum_coronavirus/#c30695360 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Frage 2 lautete: "In welcher Höhe hat die Charité bisher Einnahmen aus de…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ext] Gewinnbeteiligung der Charité an Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter [#204277]
Datum
25. Januar 2021 21:11
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Frage 2 lautete: "In welcher Höhe hat die Charité bisher Einnahmen aus der Vermarktung des Drosten-PCR-Tests für SARS-CoV-2 erzielt?" Warum soll das keine Frage sein, die unter das IFG fällt? Die Charité wird ja wissen, welche Gewinne sie aus der Vermarktung des PCR-Tests erzielt und damit ist das eine Information, die bei der Behörde (hier: der Charité) vorliegt. Also unterfällt diese Information meiner Meinung nach auch dem Informationszugangsanspruch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204277/

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Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der Reichweite des Auskunftsrechts verweisen wir auf den Wortlaut des Gese…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Gewinnbeteiligung der Charité an Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter [#204277]
Datum
4. Februar 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der Reichweite des Auskunftsrechts verweisen wir auf den Wortlaut des Gesetzes. Auf die öffentlich zugängliche Informationen zum sog. "Drosten-Test" haben wir bereits hingewiesen. https://www.charite.de/klinikum/themen_klinikum/themenschwerpunkt_coronavirus/faq_liste_zum_coronavirus/#c30695374 Bei dem publizierten Testprotokoll handelt es sich nicht um ein kommerzielles Produkt. Mit freundlichen Grüßen