Auftragsdokument zur Abschleppung am 2. Oktober in der Marientalstraße in Münster

Anfrage an: Ordnungsamt Münster

Am Freitag dem 2. Oktober wurde durch das Ordnungsamt Münster in der Marientalstraße (48149 Münster) auf Höhe der Hausnummer 36 eine Abschleppung durch die Firma Becker in Auftrag gegeben. Bei dem abgeschleppten Gegenstand handelte es sich um einen Handwagen mit den Abmaßen eines VW Polos.
Bitte senden Sie mir die Dokumente zu, mit denen der Abschleppauftrag erteilt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
Konstantin Kubina
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
Auftragsdokument zur Abschleppung am 2. Oktober in der Marientalstraße in Münster [#204299]
Datum
23. November 2020 17:37
An
Ordnungsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Freitag dem 2. Oktober wurde durch das Ordnungsamt Münster in der Marientalstraße (48149 Münster) auf Höhe der Hausnummer 36 eine Abschleppung durch die Firma Becker in Auftrag gegeben. Bei dem abgeschleppten Gegenstand handelte es sich um einen Handwagen mit den Abmaßen eines VW Polos. Bitte senden Sie mir die Dokumente zu, mit denen der Abschleppauftrag erteilt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 204299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204299/ Postanschrift Konstantin Kubina << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina
Konstantin Kubina
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftragsdokument zur Abschleppung am 2. …
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
AW: Auftragsdokument zur Abschleppung am 2. Oktober in der Marientalstraße in Münster [#204299]
Datum
26. Dezember 2020 14:01
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftragsdokument zur Abschleppung am 2. Oktober in der Marientalstraße in Münster“ vom 23.11.2020 (#204299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 204299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204299/
Konstantin Kubina
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftragsdokument zur Abschleppung am 2. …
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
AW: Auftragsdokument zur Abschleppung am 2. Oktober in der Marientalstraße in Münster [#204299]
Datum
4. Februar 2021 21:15
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftragsdokument zur Abschleppung am 2. Oktober in der Marientalstraße in Münster“ vom 23.11.2020 (#204299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 204299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204299/
Konstantin Kubina
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auftragsdokument zur Abschleppung am 2. Oktober in der Marientalstraße in Münster“ [#204299] [#204299]
Datum
14. Februar 2021 13:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204299/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da bisher keine Antwort auf meine Anfrage versand wurde. Ich bitte Sie entsprechend auf das Ordnungsamt einzuwirken, dass Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantwortet werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anhänge: - 204299.pdf Anfragenr: 204299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204299/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Antrag auf Informationszugang vom 23.11.2020 (#204299) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) A…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 23.11.2020 (#204299)
Datum
17. Februar 2021 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 23.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-1454/21 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Kubina hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit einem Abschleppvorgang über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/auftragsdokument-zur-abschleppung-am-2-oktober-in-der-marientalstrae-in-munster/) gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerungen ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag auf Informationszugang vom 23.11.2020 (#204299) / Aktenzeichen 209.2.3.2.6-1454/21 / Ihre E-Mail vom 17…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 23.11.2020 (#204299) / Aktenzeichen 209.2.3.2.6-1454/21 / Ihre E-Mail vom 17.02.2021
Datum
3. März 2021 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
831,3 KB
Antrag auf Informationszugang vom 23.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-1454/21 ________________________________ Sehr geehrter Herr Kubina, hiermit leite ich Ihnen die Stellungnahme der Stadt Münster zu Ihrer Kenntnisnahme weiter. Damit betrachte ich Ihre Vermittlungsbitte zugleich als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Anlagen zu dem Schreiben Die Anlagen zu dem obigen Schreiben.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Anlagen zu dem Schreiben
Datum
3. März 2021
Status
Die Anlagen zu dem obigen Schreiben.