Maskenpflicht für behinderte Menschen

Hallo
Ich sitze im Rollstuhl und bin 70 % Schwerbehindert und habe Hörgeräte an.
Bei den Normale Masken bleibt der dünne Gummi immer an die Hörgeräte hängen.
so das man die Hörgeräte verlieren kann. Probieren sie selbst
Bei einem Schild ist das nicht möglich ,besitze ein Schwerbehinderten Ausweis und man sieht die Hörgeräte. Attest kostet 15 Euro das können Wir uns nicht leisten und die Grundsicherung bezahlt die Masken auch nicht .Warum werden Behinderte nicht erwähnt und bekommen die Kosten nicht erstatte
die Grundsicherung erhalten.
Man könnte mal auch die Behinderte entgegen kommen ,und man sieht doch laut Ausweis
und Hörgeräte anhat das müsste doch reichen .
Ich bitte um kurze Antwort per EMail

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  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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Willi Tellers
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
Willi Tellers
Betreff
Maskenpflicht für behinderte Menschen [#204378]
Datum
24. November 2020 16:57
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo Ich sitze im Rollstuhl und bin 70 % Schwerbehindert und habe Hörgeräte an. Bei den Normale Masken bleibt der dünne Gummi immer an die Hörgeräte hängen. so das man die Hörgeräte verlieren kann. Probieren sie selbst Bei einem Schild ist das nicht möglich ,besitze ein Schwerbehinderten Ausweis und man sieht die Hörgeräte. Attest kostet 15 Euro das können Wir uns nicht leisten und die Grundsicherung bezahlt die Masken auch nicht .Warum werden Behinderte nicht erwähnt und bekommen die Kosten nicht erstatte die Grundsicherung erhalten. Man könnte mal auch die Behinderte entgegen kommen ,und man sieht doch laut Ausweis und Hörgeräte anhat das müsste doch reichen . Ich bitte um kurze Antwort per EMail
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Willi Tellers Anfragenr: 204378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204378/
Mit freundlichen Grüßen Willi Tellers

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