Verträge Zoom und Cisco WebEx

- Alle Verträge mit Zoom Video Communications, Inc. und Cisco Systems über die bereitgestellten Videokonferenzsysteme im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021
- Interne Nachrichten über die Auswahl der Videokonferenzsysteme

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge Zoom und Cisco WebEx [#204419]
Datum
25. November 2020 10:25
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Verträge mit Zoom Video Communications, Inc. und Cisco Systems über die bereitgestellten Videokonferenzsysteme im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 - Interne Nachrichten über die Auswahl der Videokonferenzsysteme
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Dortmund
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Von
Technische Universität Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
17. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#20…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#204419]
Datum
17. Dezember 2020 18:04
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich widerspreche hiermit Ihrem Ablehnungsbescheid. Andere Universitäten haben die Kosten und Verträge bereits offengelegt. Daher kann ein Eintritt von Wettbewerbsnachteilen für die Vertragspartner aufgrund Ihrer Veröffentlichung ausgeschlossen werden. Hier finden Sie die Kosten und Verträge anderer Universitäten: https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-campus-lizenz-zoom-6/ https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-campus-lizenz-zoom-9/ https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-campus-lizenz-zoom-5/ https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-campus-lizenz-zoom-7/ https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-campus-lizenz-zoom-4/ https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-campus-lizenz-zoom-2/ https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlungen-an-zoom-video-communications-inc/ https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-zur-nutzung-von-cisco-webex-als-videokonferenzanbieter-an-der-fh-aachen/ Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und eine schnelle Antwort. Sollte ich keine schnelle Antwort erhalten, werde ich die LDI NRW anrufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ [#204419] [#204419]
Datum
18. Dezember 2020 19:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204419/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht nachvollziehbar abgelehnt wurde. Die Universität gibt an, dass die Veröffentlichung der Verträge in Wettbewerbsnachteilen für den Vertragspartner resultieren würde. Diese Bedenken kann ich verneinen, da ähnliche Verträge von anderen Universitäten bereits veröffentlicht wurden. Daher sind die Kosten für die Lizenzen auch ungefähr abschätzbar, sodass keine Schaden zu erwarten ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204419.pdf - 2020-12-17_1-ifg-zoom.pdf Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ [#204419] [#204419]
Datum
21. Dezember 2020 07:21
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020
Datum
7. Januar 2021 16:37
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-11371/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu 1.) "Verträgen mit Zoom Video Communications, Inc. und Cisco Systems über die bereitgestellten Videokonferenzsysteme im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021" sowie 2.) "Interne Nachrichten über die Auswahl der Videokonferenzsysteme" über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/vertr...) gestellt zu haben. Mit Bescheid vom 10.12.2020 haben Sie seinen Antrag abgelehnt; der Offenbarung der unter 1.) beantragten Informationen stehe § 8 IFG NRW, der Informationen zu 2.) stehe § 7 Abs. 2 lit. a) IFG NRW entgegen. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Dabei orientiert sich die Anforderung an die Begründung an § 39 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW), welcher aufgrund des § 1 VwVfG NRW unmittelbare Wirkung auch bei der Bescheidung von IFG-Anträgen entfaltet. Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW sind in der Begründung "die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben". Die informationssuchende Person muss nachvollziehen können, warum der Zugang nicht gewährt werden soll. 1.) Aus Ihrem Bescheid geht nicht hervor, welche konkreten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Falle der Offenlegung der Verträge betroffen wären. Allein die Formulierung, dass solche Verträge "interne geschäftliche Teile des Unternehmens" betreffen, genügt für eine nachvollziehbare Begründung nicht aus. Auch wird nicht deutlich, inwiefern die Bekanntgabe der vom Antragsteller begehrten Information die Wettbewerbssituation des Vertragspartners nachteilig im Sinne der Entstehung eines wirtschaftlichen Schadens beeinflussen könnte. Sollten die von Herrn Antragsteller/in beantragten Verträge tatsächlich schutzbedürftige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, wäre zudem die Offenbarung der Dokumente vor der vollständigen Ablehnung des Antrags durch entsprechende Schwärzungen etwaiger Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse durch Sie zu prüfen. 2.) Soweit Sie den Antrag auf Zugang zu internen Nachrichten über die Auswahl von Videokonferenzsystemen nach § 7 Abs. 2 lit. a) IFG NRW abgelehnt haben, möchte ich darauf hinweisen, dass der Begriff des Willensbildungsprozesses eng auszulegen ist. Dabei ist insbesondere die Rechtsprechung des OVG NRW vom 9.11.2006, 8 A 1679/04 zu berücksichtigen: "Zweck der Bestimmung ist es, die nach außen vertretene Entscheidung einer Behörde nicht dadurch angreifbar zu machen, dass interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteiligten Stellen veröffentlicht werden. Das Prinzip der Einheit der Verwaltung soll dazu führen, dass staatliche Maßnahmen nicht als Entscheidung einer bestimmten Person oder einer Organisationseinheit, sondern als solche des Verwaltungsträgers wahrgenommen werden. Aufgrund dessen ist zwischen den Grundlagen und Ergebnissen der Willensbildung auf der einen Seite und dem eigentlichen Prozess der Willensbildung zu unterscheiden. Der Ausschlussgrund greift deshalb nur für Anordnungen, Äußerungen und Hinweise ein, die die Willensbildung steuern sollen. Soweit hingegen der Inhalt der Entscheidung betroffen ist, wie etwa bei der Mitteilung von Tatsachen oder Hinweisen auf die Rechtslage, ist dies nicht als ein Teil des Willensbildungsprozesses anzusehen mit der Folge, dass die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes nicht vorliegen. Angesichts dessen bedarf der Ausschlussgrund aus § 7 Abs. 2 Buchst. a IFG NRW einer an dessen Schutzzweck orientierten einschränkenden Auslegung. Da dieser Ausschlussgrund den Zweck verfolgt, die nach außen vertretene Entscheidung einer Behörde nicht dadurch angreifbar zu machen, dass interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteiligten Stellen veröffentlicht werden, ist jedenfalls für solche Unterlagen ein Zugangsanspruch in der Regel nicht ausgeschlossen, die weder interne Meinungsverschiedenheiten noch unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer Behörde oder zwischen verschiedenen Behörden erkennen lassen." Nur soweit die internen Nachrichten zur Auswahl der Systeme eine Meinungsverschiedenheit enthalten, läge danach die Voraussetzung für den Ablehnungsgrund nach § 7 Abs. 2 lit. a) IFG NRW vor. Ich bitte daher, die Entscheidung zu überdenken und um Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Dem Antragsteller habe ich eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Technische Universität Dortmund
WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419 Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419
Datum
14. Januar 2021 12:40
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf die E-Mail der Landesdatenschutzbeauftragten vom 07.01.2020 teile ich Ihnen zu Ihren Fragen Folgendes mit: Weder mit Zoom noch mit Cisco Systems liegen Verträge im Sinne einer individuell ausgehandelten Vereinbarung vor. Es wurden die jeweiligen Angebote unter Zugrundelegung der auf den Unternehmensseiten öffentlich einsehbaren Bedingungen angenommen - darüber hinausgehende vertragliche Vereinbarungen, die etwa die Nutzungsbedingungen konkretisieren, erweitern oder einschränken würden, existieren nicht. Diesbezüglich verweise ich auf die Auskunft der Hochschule Bremen mit der Fragenummer #205360 (Nachricht der Hochschule Bremen vom 11.01.2020). Weitere interne Nachrichten über die Auswahl der Videokonferenzsysteme liegen mir nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419 [#204419] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419 [#204419]
Datum
14. Januar 2021 17:12
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wenn Ihnen keine "Verträge im Sinne einer individuell ausgehandelten Vereinbarung" vorliegen, senden Sie mir bitte doch alle Verträge mit den genannten Anbietern im Sinne einer verbindlichen Abmachung zwischen Ihnen und den Anbietern zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419 [#204419] Sehr geehrte<< Anrede…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419 [#204419]
Datum
10. Februar 2021 11:54
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ vom 25.11.2020 (#204419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
Technische Universität Dortmund
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Februar 2021 11:54
Status
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419 [#204419] Sehr …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419 [#204419]
Datum
15. Februar 2021 11:15
An
Technische Universität Dortmund
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ vom 25.11.2020 (#204419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419 [#204419] Sehr …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Ihre Anfrage Nr. 204419 [#204419]
Datum
18. Februar 2021 12:43
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ vom 25.11.2020 (#204419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ (Az: 209.2.3.1.11-11371/20) [#204419] [#204419]
Datum
18. Februar 2021 12:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204419/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde mir trotz Ihrer Vermittlung keine Verträge zusendet und versucht, die Verträge mit einer speziellen auf eine Ablehnung der Zusendung zugeschnittenen Definition des Wortes Verträge zurückzuhalten. Vielen Dank! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204419.pdf - 2020-12-17_1-ifg-zoom.pdf - 2021-01-14_1-image001.png Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ (Az: 209.2.3.1.11-11371/20) [#204419] [#204419]
Datum
18. Februar 2021 12:56
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ vom 25.11.2020 (…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Verträge Zoom und Cisco WebEx“ [#204419]
Datum
19. Februar 2021 14:49
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ vom 25.11.2020 (#204419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ vom 25.11.2020 (…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ [#204419]
Datum
22. Februar 2021 09:48
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ vom 25.11.2020 (#204419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ vom 25.11.2020 (…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ [#204419]
Datum
24. Februar 2021 11:56
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ vom 25.11.2020 (#204419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020
Datum
25. Februar 2021 16:20
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-11371/20 ________________________________ Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre mail vom 18.2., in der Sie erneut um Vermittlung in dem o.g. Verfahren bitten. Mit mail vom 14.1. hat Ihnen die TU Dortmund mitgeteilt, dass weder mit Zoom noch mit Cisco Verträge bzw. individuell ausgehandelte Vereinbarungen vorlägen. Es seien lediglich die Angebote unter Zugrundelegung der AGB angenommen worden, "darüber hinausgehende vertragliche Vereinbarungen, die etwa die Nutzungsbedingungen konkretisieren, erweitern oder einschränken würden" existierten nicht. Ich habe keine Veranlassung, an der Aussage der TU Dortmund zu zweifeln und darf davon ausgehen, dass die von Ihnen beantragten Informationen nicht vorhanden sind und daher nicht zur Verfügung gestellt werden können. Insbesondere aufgrund des pandemiebedingten Zeitdrucks ist es absolut plausibel, dass die Verträge wie von der TU beschrieben zustande gekommen sind. Aus diesem Grund werde ich die Angelegenheit nicht nochmals gegenüber der TU aufgreifen und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 (Az.: 209.2.3.1.11-11371/20) [#204419] Sehr << Anrede >&…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 25.11.2020 (Az.: 209.2.3.1.11-11371/20) [#204419]
Datum
27. Februar 2021 20:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es mag soweit stimmen, dass der TU Dortmund keine individuell ausgehandelten Verträge mit Zoom und WebEx vorliegen, jedoch gehe ich davon aus, dass der Universität sehrwohl ein Vertrag im Sinne einer ähnlichen Vereinbarung wie dieser vorliegt: https://fragdenstaat.de/anfrage/videokonferenzlosungen-in-der-lehre-an-der-hochschule-bremen/555285/anhang/VertragZoom.pdf Dies stütze ich auf die Nachricht der Universität vom 14.01.2021, in der auf dieses Dokument verwiesen wird. Ich nehme an, dass ein solcher Vertrag auch der TU Dortmund vorliegt, da dort eine Unterschrift vom Kunden (hier die TU Dortmund) getätigt werden muss. Den Abschluss eines solchen Vertrags halte ich auch im Rahmen des pandemischen Zeitdrucks für realistisch - insbesondere weil andere Universitäten ebenfalls solche Vereinbarungen geschlossen haben. Außerdem stellt sich mir die Frage, warum die Universität wenn ihr gar keine Verträge vorliegen mit einer derart ungewöhnlichen Definition antwortet und mir auf meine Nachfrage keine entsprechende Antwort übersendet. Sollten Sie die Angelegenheit dennoch nicht erneut gegenüber der Universität aufgreifen wollten, bitte ich um eine kurze Mitteilung. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204419/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in aus den am 25.2. mitgeteilten Gründen bleibt es bei meiner Entscheidung, den Sachverhalt ni…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Neue e-Nr.: 1586/21 zfWG: Vermittlung bei Anfrage „Verträge Zoom und Cisco WebEx“ (Az: 209.2.3.1.11-11371/20) [#204419] [#204419]
Datum
2. März 2021 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aus den am 25.2. mitgeteilten Gründen bleibt es bei meiner Entscheidung, den Sachverhalt nicht weiter ggü. der TU zu thematisieren. Mit freundlichen Grüßen