Impfung gegen SARS-CoV-2, Risiko ADE- bedingter schwerer Komplikationen bei Zweit-Infektion mit mutierten Virusstamm

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

angesichts der aktuell beabsichtigten prophylaktischen Impfungen grosser Bevölkerungsgruppen mit Sars-CoV-2 Vaccinen bitte ich um Stellungnahme, wie sichergestellt werden soll, dass es nach erfolgter Impfung keine verheerenden antibody-dependent enhancement (ADE) -induzierten Krankheitsverläufe im Rahmen von Zweit-Infektionen (z.B. durch zukünftig grassierende, infolge Mutation veränderte SARS-CoV-2 Virusstämme) geben wird. Das Virus mutiert bekanntermassen schnell und von einer raschen weltweiten Ausbreitung neuer Varianten ist auszugehen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: angesichts der aktu…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfung gegen SARS-CoV-2, Risiko ADE- bedingter schwerer Komplikationen bei Zweit-Infektion mit mutierten Virusstamm [#204429]
Datum
25. November 2020 12:42
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
angesichts der aktuell beabsichtigten prophylaktischen Impfungen grosser Bevölkerungsgruppen mit Sars-CoV-2 Vaccinen bitte ich um Stellungnahme, wie sichergestellt werden soll, dass es nach erfolgter Impfung keine verheerenden antibody-dependent enhancement (ADE) -induzierten Krankheitsverläufe im Rahmen von Zweit-Infektionen (z.B. durch zukünftig grassierende, infolge Mutation veränderte SARS-CoV-2 Virusstämme) geben wird. Das Virus mutiert bekanntermassen schnell und von einer raschen weltweiten Ausbreitung neuer Varianten ist auszugehen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204429/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Stellungnahme zu einer bestimmten Fragestellung ist kein Antrag nach dem Inform…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Impfung gegen SARS-CoV-2, Risiko ADE- bedingter schwerer Komplikationen bei Zweit-Infektion mit mutierten Virusstamm [#204429]
Datum
26. November 2020 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in eine Stellungnahme zu einer bestimmten Fragestellung ist kein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Auf unserer Website finden Sie zum Thema ADE eine FAQ. Wir aktualisieren und ergänzen kontinuierlich die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu SARS-CoV-2 und COVID-19. https://peiweb.preview.gsb.intranet.bund.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=13577266&cms_pos=4 Mit freundlichen Grüßen