Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv

gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. Dieser lautet dort wie folgt:
Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage
 Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;
 Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage

Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in RLP verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt)
Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäss Antwort de…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv [#204469]
Datum
25. November 2020 22:44
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. Dieser lautet dort wie folgt: Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage  Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;  Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in RLP verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt) Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204469/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren späte Beantwortung wir zu entschuldigen bitten…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv [#204469]
Datum
11. Januar 2021 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren späte Beantwortung wir zu entschuldigen bitten. Die uns vom Landesuntersuchungsamt übersandte Übersicht der COVID-19 Fallmeldungen Rheinland-Pfalz beinhaltet folgende Angaben: Mit Datenstand vom xx.01.2021, xx Uhr sind xxx laborbestätigte Fälle (Vortag: xxxx) einer COVID-19-Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz von den Gesundheitsämtern über die Meldesoftware des Robert Koch-Instituts (RKI) an die Meldestelle des Landesuntersuchungsamtes übermittelt worden. Das Landesuntersuchungsamt gibt dabei folgende Erläuterungen. Hiervon sind xxxx (Vortag: xxxxx ) und xx Fälle verstorben (Vortag: xx). Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet. Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden. * Genesen wurde wie folgt definiert: a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt " Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen." Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.