AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ihnen bzw. Ihrem Dienstleister R. Eisenschmidt GmbH herausgegebene AIP VFR (sowie die ICAO Karte 1:500.000) ist Piloten nur kostenpflichtig zugänglich. Diese Hürde ist der Flugsicherheit in Deutschland alles andere als zuträglich. Die ebenfalls von Ihnen herausgegebene AIP IFR ist "rund um die Uhr, kostenlos und ohne vorherige Registrierung verfügbar", da dies einen "Mehrwert für alle interessierten Luftfahrer" darstellt.

Eine E-Mail-Anfrage an die "R. Eisenschmidt GmbH" wurde leider nicht inhaltlich nicht beantwortet. Ich bitte Sie daher um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

- Auf welcher Entscheidungsgrundlage veröffentlichen Sie die AIP IFR kostenfrei, die AIP VFR allerdings kostenpflichtig? Inwieweit unterscheiden Sie hier bzgl. Mehrwert für Piloten bzw. Einfluss auf die Flugsicherheit? Bitte lassen Sie mir hier alle notwendigen Informationen, Arbeitsanweisungen, Vereinbarungen und Verträge zukommen. Bitte erklären Sie außerdem, wie die Kosten für den Endnutzer der AIP/ICAO-Karte errechnet werden.

- Ihrer Partner "R. Eisenschmidt GmbH" übernimmt hier augenscheinlich hoheitliche Aufgaben, da es sich bei der AIP/ICAO-Karte um ein verbindliches Luftfahrtdokument handelt. Inwieweit ist dies vertraglich oder gesetzlich geregelt? Bitte senden Sie mir den entsprechenden Gesetzestext bzw. eine Kopie des entsprechenden Vertrages.

- Besitzt Ihr Partner "R. Eisenschmidt GmbH" exklusive Rechte an der Veröffentlichung bzw. Lizensierung der AIP/ICAO-Karte? Wenn ja, lassen Sie mir bitte alle relevanten Vereinbarungen zukommen bzw. verweisen Sie auf den entsprechenden Gesetzestext.

- Inweitweit können Dritte Zugang zu AIP/ICAO-Karte von Ihnen und/oder der "R. Eisenschmidt GmbH" erhalten? Bitte lassen Sie mir die entsprechenden Vertragsentwürfe bzw. Preislisten zukommen. Ich bitte Sie außerdem um Zusendung einer Liste aller Vertragspartner, mit denen eine Vereinbarung bzgl. Verarbeitung/Nutzung der AIP/ICAO-Karte besteht. Sofern es hier unterschiedliche Gebührensätze gibt, listen Sie diese bitte auf.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 16 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Ihnen bzw. Ihrem Dienstleister R. Eisenschmidt GmbH…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
26. November 2020 11:58
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Ihnen bzw. Ihrem Dienstleister R. Eisenschmidt GmbH herausgegebene AIP VFR (sowie die ICAO Karte 1:500.000) ist Piloten nur kostenpflichtig zugänglich. Diese Hürde ist der Flugsicherheit in Deutschland alles andere als zuträglich. Die ebenfalls von Ihnen herausgegebene AIP IFR ist "rund um die Uhr, kostenlos und ohne vorherige Registrierung verfügbar", da dies einen "Mehrwert für alle interessierten Luftfahrer" darstellt. Eine E-Mail-Anfrage an die "R. Eisenschmidt GmbH" wurde leider nicht inhaltlich nicht beantwortet. Ich bitte Sie daher um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen: - Auf welcher Entscheidungsgrundlage veröffentlichen Sie die AIP IFR kostenfrei, die AIP VFR allerdings kostenpflichtig? Inwieweit unterscheiden Sie hier bzgl. Mehrwert für Piloten bzw. Einfluss auf die Flugsicherheit? Bitte lassen Sie mir hier alle notwendigen Informationen, Arbeitsanweisungen, Vereinbarungen und Verträge zukommen. Bitte erklären Sie außerdem, wie die Kosten für den Endnutzer der AIP/ICAO-Karte errechnet werden. - Ihrer Partner "R. Eisenschmidt GmbH" übernimmt hier augenscheinlich hoheitliche Aufgaben, da es sich bei der AIP/ICAO-Karte um ein verbindliches Luftfahrtdokument handelt. Inwieweit ist dies vertraglich oder gesetzlich geregelt? Bitte senden Sie mir den entsprechenden Gesetzestext bzw. eine Kopie des entsprechenden Vertrages. - Besitzt Ihr Partner "R. Eisenschmidt GmbH" exklusive Rechte an der Veröffentlichung bzw. Lizensierung der AIP/ICAO-Karte? Wenn ja, lassen Sie mir bitte alle relevanten Vereinbarungen zukommen bzw. verweisen Sie auf den entsprechenden Gesetzestext. - Inweitweit können Dritte Zugang zu AIP/ICAO-Karte von Ihnen und/oder der "R. Eisenschmidt GmbH" erhalten? Bitte lassen Sie mir die entsprechenden Vertragsentwürfe bzw. Preislisten zukommen. Ich bitte Sie außerdem um Zusendung einer Liste aller Vertragspartner, mit denen eine Vereinbarung bzgl. Verarbeitung/Nutzung der AIP/ICAO-Karte besteht. Sofern es hier unterschiedliche Gebührensätze gibt, listen Sie diese bitte auf. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204482/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet wurde. …
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
2. Dezember 2020 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet wurde. Wir haben zum Thema AIP IFR/VFR eine zusätzliche Information erstellt, aus der hervorgeht, warum die AIP VFR derzeit nicht kostenfrei angeboten wird. Ich hoffe, dass wir damit Ihr Ansinnen beantworten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die "zusätzliche Information". Leider ist…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
6. Dezember 2020 15:14
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die "zusätzliche Information". Leider ist eine vollständige Beantwortung meiner Fragen nicht erfolgt. Ich bitte Sie daher dies innerhalb der gesetztlich vorgesehenen Frist nachzuholen, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204482/
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Mail entsprechend weitergeleitet. Meine Kollegen/Innen werden eine Ant…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: EXT:AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
7. Dezember 2020 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Mail entsprechend weitergeleitet. Meine Kollegen/Innen werden eine Antwort erstellen. Mit freundlichen Grüßen
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in die DFS-interne Abfrage und die Abfrage bei der Firma R. Eisenschmidt GmbH haben erg…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
9. Dezember 2020 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die DFS-interne Abfrage und die Abfrage bei der Firma R. Eisenschmidt GmbH haben ergeben, dass die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH sowie die Firma R. Eisenschmidt GmbH Ihre Anfragen ausreichend beantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bedauere, dass Sie meine Fragen trotz Verweis auf …
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
9. Dezember 2020 15:20
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bedauere, dass Sie meine Fragen trotz Verweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage nicht vollumfänglich beantworten möchten. Ich bitte Sie daher um Zusendung der aktuellen Ausgabe der AIP-VFR mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204482/
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe vom Fachbereich, der Ihre Anfrage mit bearbeitet, bisher noch keine Rückmel…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: EXT:AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
17. Dezember 2020 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe vom Fachbereich, der Ihre Anfrage mit bearbeitet, bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Ferienbedingt werden Ihnen daher im Dezember keine Antwort mehr zukommen lassen können. Ich wünsche Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und ein gutes Neues Jahr, mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Informations…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXT:AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
17. Dezember 2020 08:30
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Informationsfreiheitsgesetz eine Frist für die Beantwortung meiner Anfrage vorsieht. Diese Frist endet am 29. Dezember 2020 und ich bitte Sie dringend um Einhaltung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204482/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie noch mal höflichst darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur B…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXT:AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
27. Dezember 2020 19:19
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie noch mal höflichst darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung in Kürze abläuft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204482/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland“ vom 26.11.2020 (…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXT:AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
6. Januar 2021 09:52
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland“ vom 26.11.2020 (#204482) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204482/
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen in meine Mail vom 17.12.2020 mitgeteilt hatte, war absehbar, dass wir …
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: EXT:AW: EXT:AW:AIP VFR/ICAO-Karte Deutschland [#204482]
Datum
6. Januar 2021 10:39
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen in meine Mail vom 17.12.2020 mitgeteilt hatte, war absehbar, dass wir Ihnen bedingt durch die Feiertagsferien, in 2020 keine Rückmeldung auf Ihre Eingaben werden zusenden können. Wir werden diese Woche Ihre Antwort fertigstellen und Ihnen auf dem Postweg zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Kein Nachrichtentext
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Januar 2021
Status