Aufteilung Privatradioförderung

Eine Übersicht, wie sich die in dieser Pressemitteilung (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14674066/unterstuetzung-fuer-privaten-hoerfunk/) genannten Summe von 850.000 EUR auf die sechs Hamburger Hörfunkanbieter verteilt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufteilung Privatradioförderung [#204484]
Datum
26. November 2020 12:52
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Übersicht, wie sich die in dieser Pressemitteilung (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14674066/unterstuetzung-fuer-privaten-hoerfunk/) genannten Summe von 850.000 EUR auf die sechs Hamburger Hörfunkanbieter verteilt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204484/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Kultur und Medien
Sehr Antragsteller/in ich bin gebeten worden auf Ihre Anfrage vom 26. November 2020 (# 204484) zu antworten, in d…
Von
Behörde für Kultur und Medien
Betreff
WG: Anfrage über fragdenstaat.de zur Aufteilung Privatradioförderung [#204484]
Datum
14. Dezember 2020 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bin gebeten worden auf Ihre Anfrage vom 26. November 2020 (# 204484) zu antworten, in der Sie um Zugang zu Informationen nach § 1 des Hamburgischen Transparenzgesetzes bitten. Sie erfragen die genaue Aufteilung der, in der Pressemitteilung vom 25. November 2020 genannten, 850.000 Euro Fördermittel für private Hörfunkanbieter. Die Förderkriterien des Förderprogramms sahen vor, dass die privaten Hörfunkanbieter antragsberechtigt waren, die im Förderzeitraum August bis Dezember 2020 erhebliche Umsatzeinbußen im Vergleich zu den Monaten des Vorjahres erlitten haben. Im Förderzeitraum konnten maximal 50 Prozent der angefallenen Distributionskosten ersetzt werden und der Förderbetrag durfte die Höhe der Einbußen in keinem Fall übersteigen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 7 HmbTG alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Das ist hier der Fall, da eine Veröffentlichung der Fördersummen, die einzelnen Hörfunkanbietern zu Teil wurden, Rückschlüsse auf die erlittenen Umsatzeinbußen bzw. auf angefallene Distributionskosten zulassen würden. Daher können wir diese Daten, die wir als Betriebsgeheimnisse der jeweiligen Anbieter betrachten, nicht offen legen und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Es genügt nach HmbTG nicht, die Fördersummen als Betriebs-…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage über fragdenstaat.de zur Aufteilung Privatradioförderung [#204484]
Datum
15. Dezember 2020 10:12
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Es genügt nach HmbTG nicht, die Fördersummen als Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis einzustufen, um die Informationspflicht zu verneinen. Sie müssten zusätzlich noch darstellen, warum das Geheimhaltungsinteresse der Hörfunkveranstalter das Informationsinteresse der Allgemeinheit überwiegt, vgl. § 7 (2) HmbTG. Bereits die von Ihnen vorgebrachten Punkte, die Förderung als Betriebsgeheimnis einzustufen, halte ich nur für teilweise triftig. Aus der Summe der Förderung lässt sich i.V.m. den von Ihnen genannten Förderrichtlinien allein ableiten, dass a) das Unternehmen privaten Hörfunk veranstaltet, b) das Unternehmen "erhebliche Umsatzeinbußen" erlitt, c) seine Distributionskosten mindestens doppelt so hoch lagen wie die Fördersumme und d) die Umsatzeinbuße mindestens der Fördersumme entspricht. Selbst wenn Sie Distributionskosten und Umsatzeinbuße der Hörfunkunternehmen zutreffend als Geschäftsgeheimnis i.S.d. HmbTG einstuften, ließen sich diese Werte nur durch zusätzliche Annahmen und Informationen aus der Fördersumme ableiten. Dem gegenüber steht das Informationsinteresse der Allgemeinheit, welche Anbieter in welcher Höhe mit den Steuermitteln gefördert werden. Ich bitte freundlich um entsprechende Ergänzung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204484/
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Sehr Antragsteller/in ich bitte freundlich um Nachricht bis 6. Januar 2021, ob Sie an Ihrer Auffassung festhalten…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anfrage über fragdenstaat.de zur Aufteilung Privatradioförderung [#204484]
Datum
28. Dezember 2020 12:54
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bitte freundlich um Nachricht bis 6. Januar 2021, ob Sie an Ihrer Auffassung festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204484/
Behörde für Kultur und Medien
Ich bin erst wieder am 4.1.2021 erreichbar. Ihre E-Mails werden nicht gelesen und nicht weitergeleitet. Bitte wend…
Von
Behörde für Kultur und Medien
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN]- AW: WG: Anfrage über fragdenstaat.de zur Aufteilung Privatradioförderung [#204484]
Datum
28. Dezember 2020 12:55
Status
Warte auf Antwort
Ich bin erst wieder am 4.1.2021 erreichbar. Ihre E-Mails werden nicht gelesen und nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an meine Kollegen Dr. Stephanie Kahle (<<E-Mail-Adresse>>) unter der Telefonnumer 040-428 31 2097 oder Peter Husmann (<<E-Mail-Adresse>>) unter der Telefonnummer 040 - 428 31 2203.
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Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG,…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufteilung Privatradioförderung“ [#204484] [#204484]
Datum
7. Januar 2021 08:35
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204484/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die BKM hat sechs Hamburger Privatradioanbieter im Herbst 2020 mit insgesamt 850.000 Euro gefördert. Ich bat sie am 26.11.2020 um die Information, wie sich diese Summe auf die sechs Anbieter aufteilt. Die BKM lehnte meinen Antrag am 14.12.2020 ab, da es sich bei der Information um Betriebsgeheimnisse der Privatradios handele, da die Veröffentling "Rückschlüsse auf die erlittenen Umsatzeinbußen bzw. auf angefallene Distributionskosten zulassen würden". Sie begründet diese Annahme weiter mit den Förderrichtlinien, aufgrund derer die insgesamt 850.000 EUR ausgezahlt wurden. Die BKM paraphrasiert diese Richtlinien wie folgt: "Die Förderkriterien des Förderprogramms sahen vor, dass die privaten Hörfunkanbieter antragsberechtigt waren, die im Förderzeitraum August bis Dezember 2020 erhebliche Umsatzeinbußen im Vergleich zu den Monaten des Vorjahres erlitten haben. Im Förderzeitraum konnten maximal 50 Prozent der angefallenen Distributionskosten ersetzt werden und der Förderbetrag durfte die Höhe der Einbußen in keinem Fall übersteigen." Aus meiner Sicht ist bereits die Einstufung der Fördersumme als Betriebsgeheimnis zweifelhaft, weil die Fördersumme höchstens indirekt unter weiteren Annahmen Rückschlüsse auf Distributionskosten bzw. Umsatzeinbuße erlaubt. In jedem Fall hätte die BKM aber auch dann nach § 7 (2) abwägen müssen, ob das Geheimhaltungsinteresse der Privatradios das Informationsinteresse, welcher Anbieter welche Zuwendung aus öffentlichen Mitteln erhält, überwiegt. Der Mitteilung der BKM ist diese Abwägung nicht zu entnehmen, auf meinen entsprechenden Hinweis am 15. Dezember reagierte die BKM leider nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204484.pdf Anfragenr: 204484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204484/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/59/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 7.1.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/59/2021)
Datum
28. Januar 2021 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 7.1.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen G5/59/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Kultur und Medien
Sehr Antragsteller/in in der anhängenden Pressemitteilung der Hamburger Behörde für Kultur und Medien wird die Öf…
Von
Behörde für Kultur und Medien
Betreff
Anfrage über fragdenstaat.de zur Aufteilung Privatradioförderung [#204484]
Datum
11. Februar 2021 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der anhängenden Pressemitteilung der Hamburger Behörde für Kultur und Medien wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass sechs private Hörfunkanbieter einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms Neustart Kultur gestellt haben und Hörfunkanbieter mit 850.000 € vom Hamburger Senat unterstützt werden. Damit hat der Senat die Öffentlichkeit bereits ausreichend informiert. Aus Ihren Mitteilungen vom 26. November 2020 und 15. Dezember 2020 entnehme ich, dass Ihr Informationsinteresse darüber hinausgeht. Ihrer Bitte das Informationsinteresse gegen das bestehende Geheimhaltungsinteresse der Förderempfänger abzuwägen möchten wir gerne nachkommen und haben die betroffenen Hörfunkanbieter zur Stellungnahme aufgefordert. Hierfür können gem. § 7 Abs. 4 S. 2 HmbTG Ihr Name und Ihre Anschrift offengelegt werden. Um die Interessen aller Beteiligten sorgfältig und vollständig erfassen und berücksichtigen zu können, bitten wir Sie, uns zunächst bis spätestens zum 1. März 2021 Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift zu nennen sowie um Mitteilung, ob Gründe bestehen Ihre Identität geheim zu halten. Außerdem bitten wir um Erläuterung, ob neben dem Informationsinteresse der Allgemeinheit private Informationsinteressen Ihrerseits bestehen, die mit in die Abwägung einzubeziehen wären. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in ich habe kein weiteres Informationsinteresse als jenes als steuerzahlender Bürger. Ihren Au…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage über fragdenstaat.de zur Aufteilung Privatradioförderung [#204484]
Datum
20. Februar 2021 11:26
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich habe kein weiteres Informationsinteresse als jenes als steuerzahlender Bürger. Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie dieses Informationsinteresse für nicht überwiegend gegenüber den behaupteten Geschäftsgeheimnissen der Privatradios halten ("Damit hat der Senat die Öffentlichkeit bereits ausreichend informiert.") Ich ziehe den Antrag daher zurück. Bitte übersenden Sie mir aber noch das von den Radios genutzte Antragsformular, gern blanko. Sollte dies nicht existieren oder vorliegen, bitte ich um einen Antrag eines beliebigen Privatradios, hilfsweise: von Radio Hamburg. Sie dürfen sämtliche personenbezogenen Daten dabei schwärzen. Mir genügt der Teil des Antrags ohne die nach § 7 (3) HmbTG zu kennzeichenden und getrennt (!) vorzulegenden Geschäftsgeheimnisse. Verstehen Sie dies gern als neuen Antrag auf Informationszugang nach HmbTG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204484/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. März 2021 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (G5/59/2021) [#204484] Hallo Antragsteller/in die Mitteilung der BKM st…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (G5/59/2021) [#204484]
Datum
20. März 2021 09:50
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in die Mitteilung der BKM stimmt, ich habe den Antrag zurückgezogen. Die BKM teilte mir zuvor mit, nun doch eine Abwägung durchführen zu wollen. Der Mail war jedoch bereits explizit zu entnehmen, dass die BKM das allgemeine Informationsinteresse der Öffentlichkeit für nicht ausreichend hält ("Damit [der Pressemitteilung, in der die Gesamtsumme veröffentlicht wurde] hat der Senat die Öffentlichkeit bereits ausreichend informiert. Aus Ihren Mitteilungen vom 26. November 2020 und 15. Dezember 2020 entnehme ich, dass Ihr Informationsinteresse darüber hinausgeht. Ihrer Bitte das Informationsinteresse gegen das bestehende Geheimhaltungsinteresse der Förderempfänger abzuwägen möchten wir gerne nachkommen und haben die betroffenen Hörfunkanbieter zur Stellungnahme aufgefordert"). Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Fortführung des Antrags allein aus zeitökonomischer Sicht für nicht sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204484/
Behörde für Kultur und Medien
Sehr Antragsteller/in anbei schicke ich Ihnen wie gewünscht das Antragsformular der Förderung für private Hörfun…
Von
Behörde für Kultur und Medien
Betreff
AW: Anfrage über fragdenstaat.de zur Aufteilung Privatradioförderung [#204484]
Datum
23. März 2021 12:24
Status
Sehr Antragsteller/in anbei schicke ich Ihnen wie gewünscht das Antragsformular der Förderung für private Hörfunkveranstalter aus dem Bundesprogramm Neustart Kultur zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/i…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage über fragdenstaat.de zur Aufteilung Privatradioförderung [#204484]
Datum
30. März 2021 14:26
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204484/