Fortsetzung Best Practice Gesichtserkennung Flgh. Prag / Bhf.Südkreuz

Berichte und andere Dokumente (bspw. Auswertungen, Zeit-/Reiseplan) über die Maßnahme "Fortsetzung Best Practice Gesichtserkennung Flgh. Prag / Bhf.Südkreuz" (vgl. Bundestags-Drucksache 19/21625, S. 28).

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  • Datum
    26. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berichte und andere…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Fortsetzung Best Practice Gesichtserkennung Flgh. Prag / Bhf.Südkreuz [#204514]
Datum
26. November 2020 23:45
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berichte und andere Dokumente (bspw. Auswertungen, Zeit-/Reiseplan) über die Maßnahme "Fortsetzung Best Practice Gesichtserkennung Flgh. Prag / Bhf.Südkreuz" (vgl. Bundestags-Drucksache 19/21625, S. 28). Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204514/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-68 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antra…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Fortsetzung Best Practice Gesichtserkennung Flgh. Prag / Bhf.Südkreuz [#204514]
Datum
27. November 2020 17:12
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-68 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 26.11.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG]
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG]
Datum
4. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
352,4 KB