Reale Pünktlichkeiten

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Regelmäßig werden Eisenbahn Unternehmen fiktive Pünktlichkeiten veröffentlicht, die im Widerspruch zur EU-Fahrgastrechteverordnung stehen.

Das Eisenbahnbundesamt als fachlich zuständige Behörde wird hiermit gebeten den realen Anteil an Zügen ohne Verspätung (Rechtsdefinition EU-Fahrgastrechteverordnung) nach Unternehmen aufgelistet für 2016 öffentlich zu machen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regelmäßig werde…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Reale Pünktlichkeiten [#20454]
Datum
22. Februar 2017 18:27
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Regelmäßig werden Eisenbahn Unternehmen fiktive Pünktlichkeiten veröffentlicht, die im Widerspruch zur EU-Fahrgastrechteverordnung stehen. Das Eisenbahnbundesamt als fachlich zuständige Behörde wird hiermit gebeten den realen Anteil an Zügen ohne Verspätung (Rechtsdefinition EU-Fahrgastrechteverordnung) nach Unternehmen aufgelistet für 2016 öffentlich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Eisenbahn-Bundesamt
GZ 54frv/026-1124#002-002 Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Scharfenort, gerne bestätige ich den Eingang Ihr…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
GZ 54frv/026-1124#002-002 Eingangsbestätigung
Datum
28. Februar 2017 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen

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Eisenbahn-Bundesamt
Ihre IFG Anfrage vom 22.02.2017 Sehr geehrter Herr Scharfenort, angefügt erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfra…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihre IFG Anfrage vom 22.02.2017
Datum
21. März 2017 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, angefügt erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Zusätzlich wird er Ihnen auf dem Postweg zugestellt. Nationale Durchsetzungsstelle Eisenbahn-Bundesamt Heinemannstraße 6 D-53175 Bonn