Kommunikation mit Boris Palmer über den Umgang mit IFG-Anfragen

Sämtliche Kommunikation mit Boris Palmer seit dem 11. Januar 2007 über den Umgang mit LIFG-Anfragen, UVwG-Anfragen, VIG-Anfragen sowie Anfragen über die Plattform FragDenStaat.

Bitte übermitteln Sie die Informationen in elektronischer Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 36 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Komm…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Boris Palmer über den Umgang mit IFG-Anfragen [#204542]
Datum
27. November 2020 13:10
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation mit Boris Palmer seit dem 11. Januar 2007 über den Umgang mit LIFG-Anfragen, UVwG-Anfragen, VIG-Anfragen sowie Anfragen über die Plattform FragDenStaat. Bitte übermitteln Sie die Informationen in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204542 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Boris Palmer über den Umgang m…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Boris Palmer über den Umgang mit IFG-Anfragen [#204542]
Datum
1. Januar 2021 14:51
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Boris Palmer über den Umgang mit IFG-Anfragen“ vom 27.11.2020 (#204542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204542/
Universitätsstadt Tübingen
anonyme Mails Guten Tag, da ich gar nicht weiß, was Sie wollen, kann Ihnen auch niemand antworten. Mit freundlic…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
anonyme Mails
Datum
5. Januar 2021 16:21
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, da ich gar nicht weiß, was Sie wollen, kann Ihnen auch niemand antworten. Mit freundlichen Grüßen Boris Palmer Oberbürgermeister Universitätsstadt Tübingen Rathaus, Am Markt 1, 72070 Tübingen Tel. (0 70 71) 204 - 1200; Fax (0 70 71) 204 -41000 www.tuebingen.de<http://www.tuebingen.de> Aus Gründen des Infektionsschutzes gibt es unterschiedliche Regeln für den Zugang zu städtischen Dienstgebäuden. Bitte beachten Sie dafür die zurzeit geltenden Angaben auf unserer Homepage hier.<https://www.tuebingen.de/corona-kontakt> Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nach der EU-DSGVO. Unsere Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie hier.<https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/datenschutz_email_telefon.pdf>
<< Anfragesteller:in >>
AW: anonyme Mails [#204542] Guten Tag Herr Palmer, Ihre Änderung des Betreffs in "anonyme Mails" kann i…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: anonyme Mails [#204542]
Datum
5. Januar 2021 17:04
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Palmer, Ihre Änderung des Betreffs in "anonyme Mails" kann ich nicht nachvollziehen. Die E-Mails wurden namentlich unterzeichnet. Die gewünschten Informationen gehen aus meiner Anfrage an die Universitätsstadt Tübingen hervor, auf die Sie geantwortet haben. Ich wiederhole das aber gerne: "Sämtliche Kommunikation mit Boris Palmer seit dem 11. Januar 2007 über den Umgang mit LIFG-Anfragen, UVwG-Anfragen, VIG-Anfragen sowie Anfragen über die Plattform FragDenStaat. Bitte übermitteln Sie die Informationen in elektronischer Form." Falls das unverständlich sein sollte: Unter "sämtliche Kommunikation" fallen etwa Briefe, E-Mails, Telefonnotizen, Messenger-Nachrichten, Arbeitsanweisungen, Nachrichten in Sozialen Medien, usw. Sie können die Anfrage auch hier öffentlich einsehen: https://fragdenstaat.de/a/204542 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204542/
Universitätsstadt Tübingen
AW: anonyme Mails [#204542] Ich verstehe Sie nicht und werde daher nichts schicken sorry Mit freundlichen Grüßen …
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: anonyme Mails [#204542]
Datum
5. Januar 2021 17:05
Status
Warte auf Antwort
Ich verstehe Sie nicht und werde daher nichts schicken sorry Mit freundlichen Grüßen Boris Palmer Oberbürgermeister Universitätsstadt Tübingen Rathaus, Am Markt 1, 72070 Tübingen Tel. (0 70 71) 204 - 1200; Fax (0 70 71) 204 -41000 www.tuebingen.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Boris Palmer über den Umgang mit IFG-Anfragen“ [#204542] [#204542]
Datum
5. Januar 2021 17:08
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204542/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Herr Palmer behauptet, nichts zu verstehen und sich weigert, die Anfrage zu beantworten. Ich denke, dass die Anfrage eindeutig ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204542.pdf Anfragenr: 204542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204542/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Boris Palmer über den Umgang mit IFG-Anfragen“ [#204542] [#204542]
Datum
5. Januar 2021 17:08
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 5. Januar 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir Ihn…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 5. Januar 2021
Datum
11. März 2021 14:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
751,1 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2021 [#204542] Sehr << Anrede >> angefordert wird Kommunikation zwische…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2021 [#204542]
Datum
20. März 2021 16:42
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> angefordert wird Kommunikation zwischen Herrn Palmer und Ämtern, Mitarbeitern, usw. Dies betrifft sowohl Kommunikation von Herrn Palmer als auch an Herrn Palmer. Gemeint sind beispielsweise Anweisungen, Empfehlungen, Vorgaben, Schulungsunterlagen, Hinweise, Erklärungen, usw., bei denen der Umgang bzw. das Lesen, Bearbeiten und Beantworten der genannten Anfragen ein Thema ist. Auch Kommunikation über das Suchen und Finden von angefragten Informationen fällt hierunter. Ich denke, dass die Anfrage eindeutig ist. Dass Herr Palmer eine um 17:04 Uhr abgesendete E-Mail um 17:05 Uhr noch nicht verstanden hat, ist nicht verwunderlich. Ich schlage vor, dass er sich ausreichend Zeit nimmt, den Inhalt der E-Mail zu lesen und zu begreifen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204542/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2021 [#204542] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie,…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2021 [#204542]
Datum
20. März 2021 16:43
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 Sehr Antragsteller/in in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021
Datum
6. April 2021 16:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
671,5 KB
Sehr Antragsteller/in in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542] Sehr << Anrede >> anbei folgende …
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542]
Datum
6. April 2021 16:07
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei folgende Konkretisierung, wie ich sie auch an den LfDI BW gesendet habe. Dort findet man diese Konkretisierung verständlich: Angefordert wird Kommunikation zwischen Herrn Palmer und Ämtern, Mitarbeitern, usw. Dies betrifft sowohl Kommunikation von Herrn Palmer als auch an Herrn Palmer. Gemeint sind beispielsweise Anweisungen, Empfehlungen, Vorgaben, Schulungsunterlagen, Hinweise, Erklärungen, usw., bei denen der Umgang bzw. das Lesen, Bearbeiten und Beantworten der genannten Anfragen ein Thema ist. Auch Kommunikation über das Suchen und Finden von angefragten Informationen fällt hierunter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204542/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542]
Datum
19. September 2021 03:11
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Boris Palmer über den Umgang mit IFG-Anfragen“ vom 27.11.2020 (#204542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 265 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204542/
Universitätsstadt Tübingen
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542] Sehr Antragsteller/in damit ich nachvollziehe…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542]
Datum
27. September 2021 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in damit ich nachvollziehen kann, warum Ihre Anfrage bisher nicht beantwortet wurde, wäre es hilfreich für mich, wenn Sie mir diese direkt an meine Adresse nochmals mailen könnten. Danke! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542] Hallo Antragsteller/in den bisherigen Mailver…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542]
Datum
27. September 2021 15:52
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in den bisherigen Mailverlauf können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-boris-palmer-uber-den-umgang-mit-ifg-anfragen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204542/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universitätsstadt Tübingen
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542] Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten …
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 20. März 2021 [#204542]
Datum
27. September 2021 16:18
Status
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die Hinweise der Verwaltung zum Umgang mit Anfragen nach dem LIFG, die von meinem FB in Abstimmung mit dem OB erlassen wurden. Wie Sie daraus erkennen können, erfolgt die Bearbeitung der Anfragen bei der Stadtverwaltung Tübingen dezentral, daher gibt es keinen weiteren Schriftverkehr zwischen dem OB und den Ämtern zum Umgang mit einzelnen Anfragen. Mit freundlichen Grüßen