Stellungnahme gemäß § 58 EnWG bei Entscheidung REGENT 2020 der BNetzA

Anfrage an: Bundeskartellamt

Im Verfahren REGENT 2020 (Beschluss der BNetzA BK9-18/610 vom 29.03.2019) wurde dem Bundeskartellamt am 16.05.2018 gemäß § 58 Abs. 1 S. 2 EnWG Gelegenheit gegeben, zu der beabsichtigten Festlegung Stellung zu nehmen (Beschluss BK9-18/610, S. 21). Ausweislich Rn. 148 des Beschlusses hat das BKartA mit Stellungnahme vom 19.12.2018 davon Gebrauch gemacht. Bitte senden Sie mir diese Stellungnahme vom 19.12.2018 zu. Diese Anfrage kann innerhalb des BKartA mit den bereits vorliegenden Anfragen unter dem Aktenzeichen B8-6/20-9 zusammengefasst werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Verfahren REGENT…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme gemäß § 58 EnWG bei Entscheidung REGENT 2020 der BNetzA [#204553]
Datum
27. November 2020 15:44
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Verfahren REGENT 2020 (Beschluss der BNetzA BK9-18/610 vom 29.03.2019) wurde dem Bundeskartellamt am 16.05.2018 gemäß § 58 Abs. 1 S. 2 EnWG Gelegenheit gegeben, zu der beabsichtigten Festlegung Stellung zu nehmen (Beschluss BK9-18/610, S. 21). Ausweislich Rn. 148 des Beschlusses hat das BKartA mit Stellungnahme vom 19.12.2018 davon Gebrauch gemacht. Bitte senden Sie mir diese Stellungnahme vom 19.12.2018 zu. Diese Anfrage kann innerhalb des BKartA mit den bereits vorliegenden Anfragen unter dem Aktenzeichen B8-6/20-9 zusammengefasst werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204553/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. November 2020 15:45
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme gemäß § 58 EnWG bei Entscheidung R…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stellungnahme gemäß § 58 EnWG bei Entscheidung REGENT 2020 der BNetzA [#204553]
Datum
31. Dezember 2020 12:10
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme gemäß § 58 EnWG bei Entscheidung REGENT 2020 der BNetzA“ vom 27.11.2020 (#204553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204553/
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit insgesamt drei E-Mails vom 25. und 31.12.2020, die Sie über die Internetseite fr…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
B8-6/20-9 Stellungnahme gemäß § 58 EnWG bei Entscheidung REGENT 2020 der BNetzA [#204553] / B8-6/20-10 - IFG Antrag Nord Stream 1 [#201593] / B8-6/20-9 Fragen zu Entscheidungen der Bundesnetzagentur [#197886]
Datum
21. Januar 2021 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit insgesamt drei E-Mails vom 25. und 31.12.2020, die Sie über die Internetseite fragdenstaat.de an uns richten, ersuchen Sie um Auskunft zum Stand Ihrer Informationsersuchen und weisen auf den Ablauf der Frist nach § 7 Abs. 5 IFG hin. Wie ich Ihnen in meinen E-Mails vom 30.10.2020 und 06.11.2020 mitgeteilt habe, ist die Bundesnetzagentur Drittbeteiligte im Sinne von § 8 IFG. Insofern wurde die Bundesnetzagentur um Stellungahme gebeten. Die Frist des § 7 Abs. 5 IFG greift im Falle der Drittbeteiligung nicht. Mittlerweile liegen mir die Stellungnahmen der Bundesnetzagentur vor und der IFG-Bescheid an Sie, in dem Ihre Anfragen zusammengefasst wurden, ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit insgesamt drei E-Mails vom 25. und 31.12.2020, die Sie über die Internetseite fr…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
B8-6/20-9 Stellungnahme gemäß § 58 EnWG bei Entscheidung REGENT 2020 der BNetzA [#204553] / B8-6/20-10 - IFG Antrag Nord Stream 1 [#201593] / B8-6/20-9 Fragen zu Entscheidungen der Bundesnetzagentur [#197886]
Datum
21. Januar 2021 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit insgesamt drei E-Mails vom 25. und 31.12.2020, die Sie über die Internetseite fragdenstaat.de an uns richten, ersuchen Sie um Auskunft zum Stand Ihrer Informationsersuchen und weisen auf den Ablauf der Frist nach § 7 Abs. 5 IFG hin. Wie ich Ihnen in meinen E-Mails vom 30.10.2020 und 06.11.2020 mitgeteilt habe, ist die Bundesnetzagentur Drittbeteiligte im Sinne von § 8 IFG. Insofern wurde die Bundesnetzagentur um Stellungahme gebeten. Die Frist des § 7 Abs. 5 IFG greift im Falle der Drittbeteiligung nicht. Mittlerweile liegen mir die Stellungnahmen der Bundesnetzagentur vor und der IFG-Bescheid an Sie, in dem Ihre Anfragen zusammengefasst wurden, ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit insgesamt drei E-Mails vom 25. und 31.12.2020, die Sie über die Internetseite fr…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
B8-6/20-9 Stellungnahme gemäß § 58 EnWG bei Entscheidung REGENT 2020 der BNetzA [#204553] / B8-6/20-10 - IFG Antrag Nord Stream 1 [#201593] / B8-6/20-9 Fragen zu Entscheidungen der Bundesnetzagentur [#197886]
Datum
21. Januar 2021 12:54
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit insgesamt drei E-Mails vom 25. und 31.12.2020, die Sie über die Internetseite fragdenstaat.de an uns richten, ersuchen Sie um Auskunft zum Stand Ihrer Informationsersuchen und weisen auf den Ablauf der Frist nach § 7 Abs. 5 IFG hin. Wie ich Ihnen in meinen E-Mails vom 30.10.2020 und 06.11.2020 mitgeteilt habe, ist die Bundesnetzagentur Drittbeteiligte im Sinne von § 8 IFG. Insofern wurde die Bundesnetzagentur um Stellungahme gebeten. Die Frist des § 7 Abs. 5 IFG greift im Falle der Drittbeteiligung nicht. Mittlerweile liegen mir die Stellungnahmen der Bundesnetzagentur vor und der IFG-Bescheid an Sie, in dem Ihre Anfragen zusammengefasst wurden, ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen