Fuhrpark des Polizei des Landes Brandenburg - Klimaziele Fuhrpark

Eine Aufschlüsselung des Fuhrpark der Polizei des Landes Brandenburg unter Berücksichtigung der folgenden Merkmale:
- Modell (inklusive Hersteller)
- Zulassungsjahr
- Antriebsart (Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro, Gas, Wasserstoff)
- CO2-Ausstoß
- Auslastung
- real ermittelter Kraftstoffverbrauch Modellspezifisch
- Auflistung ggf. weitere erhobene Daten über den Fuhrpark

Des Weiteren bitte ich um Auskunft bzgl. Maßnahmen um den Fuhrpark entsprechend der EU, Bund und Land Klimaziele weiterzuentwickeln.
Bitte teilen Sie zusätzlich die Anzahl der elektr. Ladepunkte der Polizei des Landes Brandenburg mit sowie Ausbaukorridor hierfür.

Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fuhrpark des Polizei des Landes Brandenburg - Klimaziele Fuhrpark [#204636]
Datum
29. November 2020 17:37
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung des Fuhrpark der Polizei des Landes Brandenburg unter Berücksichtigung der folgenden Merkmale: - Modell (inklusive Hersteller) - Zulassungsjahr - Antriebsart (Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro, Gas, Wasserstoff) - CO2-Ausstoß - Auslastung - real ermittelter Kraftstoffverbrauch Modellspezifisch - Auflistung ggf. weitere erhobene Daten über den Fuhrpark Des Weiteren bitte ich um Auskunft bzgl. Maßnahmen um den Fuhrpark entsprechend der EU, Bund und Land Klimaziele weiterzuentwickeln. Bitte teilen Sie zusätzlich die Anzahl der elektr. Ladepunkte der Polizei des Landes Brandenburg mit sowie Ausbaukorridor hierfür. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204636/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Fuhrpark der Polizei des Landes Brandenburg - Klimaziele Fuhrpark [#204636] - Ihre E-Mail vom 29. November 2020 17…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Fuhrpark der Polizei des Landes Brandenburg - Klimaziele Fuhrpark [#204636] - Ihre E-Mail vom 29. November 2020 17:38 Uhr
Datum
2. Dezember 2020 05:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
735,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügte Nachricht erhalten Sie ausschließlich auf elektronischem Wege. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Kommunales
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG [#204636] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren mit E-…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG [#204636]
Datum
23. Dezember 2020 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren mit E-Mail vom 30. November 2020 an das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg gestellten Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG [#204636] hinsichtlich des Fuhrparkes des Polizei des Landes Brandenburg - Klimaziele Fuhrpark. Dieser ist mir zuständigkeitshalber übermittelt worden. Hierin bitten Sie um Zusendung einer Aufschlüsselung des gesamten Fuhrparkes der Polizei des Landes Brandenburg unter Berücksichtigung der Merkmale Modell (inklusive Hersteller), Zulassungsjahr, Antriebsart (Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro, Gas, Wasserstoff), CO2-Ausstoß, Auslastung sowie real ermittelter Kraftstoffverbrauch. Weiterhin bitten Sie um Auskunft zu Maßnahmen, um den Fuhrpark entsprechend der Klimaziele der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes weiterzuentwickeln. Des Weiteren bitten Sie um Mitteilung der Anzahl der elektronischen Ladepunkte der Polizei des Landes Brandenburg. Ihrem Wunsch nach vorherigen Mitteilung, ob Ihre Auskunft gebührenpflichtig ist und um Benennung der Höhe der Kosten komme ich gern nach. Nach erster Prüfung Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die Zusammenstellung der Daten unter Berücksichtigung des § 4 Absatz 1 Nr. 4 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) vom 10. März 1998, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2018, erfolgt. Danach müssen die Daten dahingehend geprüft werden, dass durch die Herausgabe Belange der Strafverfolgung und Strafvollstreckung, der Gefahrenabwehr, andere Belange der inneren Sicherheit oder die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigt sein könnten. Dies gilt insbesondere für Daten, welche Rückschlüsse auf die interne polizeiliche Tätigkeit zulassen. Bei der Aufbereitung und Zusammenstellung des von Ihnen gewünschten Datenmaterials handelt es sich daher um einen umfangreichen Fall der Auskunftserteilung im Sinne des § 2 Nr. 1 der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung - AIGGebO - vom 2. April 2001 i.V.m. Tarifstelle 1.2.2 der Anlage zur AIGGebO. Der Verwaltungsaufwand für die Auskunftserteilung überschreitet eine einfache Informationserhebung deutlich. Für diese Auskunft wird eine Gebühr in Höhe von voraussichtlich nicht unter 150 Euro erhoben. Hiervon umfasst sind gemäß § 3 Abs. 1 AIGGebO Auslagen, die im Zusammenhang mit der gebührenpflichtigen Amtshandlung notwendig werden. Für eine Rückäußerung, wie weiter verfahren werden soll, wäre ich Ihnen dankbar. Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr - bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG [#204636] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit widerspreche ich dem…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG [#204636]
Datum
29. Dezember 2020 00:20
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit widerspreche ich dem Ihrerseits übermittelten Zwischenbescheid und weise die benannte Kostennote als ungerechtfertigt zurück. Bitte geben Sie zeitnah Auskunft bzgl. des Fuhrparks. Ersatzweise bitte ich Auflistung der verfügbaren Informationen/Konzepte/Datensätze bzgl. des o.g. Themenkomplexes. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204636/
Ministerium des Innern und für Kommunales
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG [#204636] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre nachstehende E-Mail is…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG [#204636]
Datum
22. Januar 2021 17:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre nachstehende E-Mail ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Erlauben Sie mir dazu den Hinweis, dass die Gebührenpflicht sich aus § 10 Abs. 1 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) vom 10. März 1998 (GVBl.I/98, [Nr. 04], S.46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 7]), in Verbindung mit der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung - AIGGebO vom 2. April 2001 (GVBl.II/01, [Nr. 06], S.85), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Dezember 2005 (GVBl.II/05, [Nr. 34], S.596), ergibt. Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 AIG werden „… für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, … Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen dem Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht.“ Die näheren Einzelheiten regelt die Akteneinsichts- und Informationszugangsverordnung. Auf die Ausführungen in meiner E-Mail vom 23. Dezember 2020 nehme ich Bezug. Ich weise daher nochmals darauf hin, dass es sich bei der Erteilung der von Ihnen gewünschten Auskünfte um einen umfangreichen Fall der Auskunftserteilung mit der in meiner vorgenannten E-Mail benannten Kostenfolge handelt. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass Sie dem Zwischenbescheid widersprechen und die benannte Kostennote als ungerechtfertigt zurückweisen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage verursacht den in meiner E-Mail vom 23. Dezember 2020 beschriebenen Arbeitsaufwand. Ich erlaube mir daher den Hinweis, dass diese Gebührenpflicht entsteht, wenn Ihnen die erbetenen Informationen übermittelt werden. Insoweit würde die genaue Kostenfestsetzung in einem Gebührenbescheid erfolgen, der Ihnen an die in Ihrer E-Mail vom 29. November 2020 benannte Postanschrift zugestellt würde. Selbstverständlich steht es Ihnen alsdann frei, diesen Gebührenbescheid ggf. gerichtlich überprüfen zu lassen. Zu Ihrer ersatzweisen Bitte um "Auflistung der verfügbaren Informationen/Konzepte/Datensätze bzgl. des o.g. Themenkomplexes" weise ich darauf hin, dass – losgelöst von der Frage, ob dieser Antrag hinreichend bestimmt ist – eine derartige „Auflistung“ hier nicht vorliegt, da sie für die hier wahrzunehmende Aufgabenerfüllung nicht erforderlich ist. Da das AIG lediglich zur Offenlegung vorhandener Informationen verpflichtet, nicht jedoch, diese auf Antrag erst zu erstellen, zu beschaffen oder aufzubereiten, wäre dieser Antrag voraussichtlich abzulehnen. Hiervon unabhängig wären zunächst umfangreiche Arbeiten zu einer (händischen) Erstellung der Auflistung sowie in diesem Zusammenhang die ggf. Prüfung erforderlich, ob und welche Informationen einer derartigen Auflistung im Sinne des § 4 AIG zugänglich sind. Der insoweit einzuschätzende Arbeitsaufwand würde sich voraussichtlich mindestens in etwa gleicher Größenordnung wie für Ihren ursprünglichen Antrag ergeben. Dieser nochmalige Hinweis auf die entstehende Kostenpflicht ergeht vor dem Hintergrund, dass Sie ausdrücklich um Mitteilung hinsichtlich einer eventuellen Gebührenpflicht sowie deren Höhe gebeten hatten. Ich darf Sie daher nochmals freundlich um Rückäußerung bitten, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten und welchen Ihrer beiden Anträge Sie weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG [#204636] Sehr << Anrede >> hiermit wird der Antrag in …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG [#204636]
Datum
21. Februar 2021 23:40
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit wird der Antrag in Gänze zurück gezogen. Das Thema wurde an die Fraktionen des Landtages Brandenburg übergeben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204636/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>