Verträge im Rahmen des Sonderprogramms "Impfstoffentwicklung gegen Covid-19"

Die Verträge, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Sonderprogramms „Impfstoffentwicklung gegen Covid-19“ mit den Unternehmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH abgeschlossen hat.

In sämtlichen Verträgen inkl. Anhängen können personenbezogene Daten wie Kontaktdaten, Namen und Unterschriften, sofern nötig, unkenntlich gemacht werden. Sollten Teile der Dokumente schutzwürdig sein, bitte ich um Unkenntlichmachung dieser Teile. Vorsorglich weise ich auf das hohe öffentliche Interesse am Vorgang hin.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verträge, die d…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge im Rahmen des Sonderprogramms "Impfstoffentwicklung gegen Covid-19" [#204692]
Datum
30. November 2020 18:05
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verträge, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Sonderprogramms „Impfstoffentwicklung gegen Covid-19“ mit den Unternehmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH abgeschlossen hat. In sämtlichen Verträgen inkl. Anhängen können personenbezogene Daten wie Kontaktdaten, Namen und Unterschriften, sofern nötig, unkenntlich gemacht werden. Sollten Teile der Dokumente schutzwürdig sein, bitte ich um Unkenntlichmachung dieser Teile. Vorsorglich weise ich auf das hohe öffentliche Interesse am Vorgang hin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204692/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/165(2020) Berlin, den 28.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Verträge im Rahmen des Sonderprogramms "Impfstoffentwicklung gegen Covid-19" [#204692]
Datum
28. Dezember 2020 18:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/165(2020) Berlin, den 28. Dezember 2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 30. November 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Antrag auf Informationszugang zum Thema Verträge im Rahmen des Sonderprogramms "Impfstoffentwicklung gegen Covid-19“ vom 30.11.2020, den Sie namens der << Adresse entfernt >> gestellt haben. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Die Förderung der Unternehmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt auf dem Wege der Projektförderung und jeweils in Form einer Zuwendung. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 11. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Verträge, die z.B. Lieferverpflichtungen als Gegenleistung für die Förderung vorsehen, sind im Rahmen des Zuwendungsrechts unzulässig. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen