Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
platz doch!
Manteuffelstraße 48
10999 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
30. November 2020 19:48
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: platz doch! Manteuffelstraße 48 10999 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.1…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
11. Januar 2021 14:32
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.11.2020 (#204696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
19. Februar 2021 14:15
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.11.2020 (#204696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Kein Nachrichtentext
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. März 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Daten können an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, wenn sie explizi…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
5. März 2021 10:08
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Daten können an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, wenn sie explizit angefordert werden. Über eine Weitergabe möchte ich von Ihnen informiert werden, auch wenn diese nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Ihrer Anforderung einer unterschriebenen "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" widerspreche ich. Ihr Schreiben hat mich erreicht, damit dürfte eine mögliche Identitätsfrage hinreichend geklärt sein. Alternativ bleibt Ihnen die Möglichkeit einer förmlichen Zustellung. Ihre Ausführungen zu angeblich "mehreren Fällen" in denen "Auskunftsanträge durch Unbekannte und nicht durch die in den Anträgen als Antragssteller genannten Personen gestellt wurden" halte ich für vorgeschoben. Wie die Daten bei FragDenStaat zeigen, haben Sie in den vergangenen knapp 2 Jahren bei mehr als 600 Anfragen nach dem VIG zu keiner Anfrage die angeforderten Informationen geliefert. Das erweckt den Anschein, dass Sie Anfragen nach dem VIG sabotieren und Ihre Zweifel an meiner Identität nur vorgeschoben sind. Es deutet alles darauf hin, dass Sie entgegen Ihrer Ausführungen grundsätzlich nicht vorhaben, Anfragen nach dem VIG zu beantworten. Ihre Anforderung einer unterschriebenen "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" ist offensichtlich mißbräuchlich. Wenn ich bis zum 19.03.2021 keine gegenteilige Rückmeldung von ihnen erhalte, gehe ich von einer unverzüglichen und vollständigen Bearbeitung meines Antrags aus. Erlauben Sie mir bitte abschließend noch darauf hinzuweisen, dass selbst die von Ihnen wortreich angeführte erweiterte Regelfrist von 2 Monaten bereits überschritten wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
8. April 2021 11:39
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.11.2020 (#204696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
10. Mai 2021 17:41
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.11.2020 (#204696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 126 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
28. Mai 2021 08:45
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten Betrieb weitergegeben wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
8. Juni 2021 08:43
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin“ vom 30.11.2020 (#204696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 155 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ablehnung
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihr Bescheid vom 03.06.2021 wurde förmlich zugestellt. Damit ist meine Identität fo…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
22. Juni 2021 08:23
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Bescheid vom 03.06.2021 wurde förmlich zugestellt. Damit ist meine Identität formaljuristisch geklärt. Ihr Geschäftszeichen lautet Ord VetLeb 35 - VIG 104/20. Gegen Ihre Entscheidung lege ich WIDERSPRUCH ein. Zur Begründung meines Widerspruchs gehe ich nachfolgend auf Ihre Entscheidungsbegründung ein. "Mit E-Mail vom 29.12.2020 haben Sie die Herausgabe nachfolgender Informationen beantragt. 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: platz doch! Manteuffelstraße 48 10999 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, wird die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts beantragt. Den Informationszugang begehrten Sie in elektronischer Form (E-Mail). Ihren Antrag stellten Sie über die Plattform: https://fragdenstaat.de/." Ihre Einleitung ist korrekt. Ich habe mit einer E-Mail die von Ihnen beschriebenen Informationen beantragt. Ebenfalls richtig ist, dass ich meinen Antrag über die aufgeführte Internetadresse gestellt habe. Hinweis: Bei Zweifeln an meiner Identität wäre eine andere Formulierung zutreffender: "Es wurde ein Antrag in Ihrem Namen gestellt." "Wenngleich diese die Antragstellung vereinfacht, wird die missbräuchliche und/oder unvollständige Antragstellung von den Initiatoren der Kampagne "TopfSecret" beziehungsweise den Betreibern der oben genannten Plattform nicht ausreichend verhindert. So wird der Antragsteller nicht darauf hingewiesen, dass die von Ihm gemachten Angaben richtig sein müssen." Es ist ebensowenig Aufgabe von FragDenStaat, den Antragsteller darauf hinzuweisen, dass die von ihm gemachten Angaben richtig sein müssen, wie es Aufgabe der Deutschen Post AG wäre, Antragsteller die einen Antrag per Briefpost stellen, darauf hinzuweisen, dass die gemachten Angaben richtig sein müssen. Dieses Argument ist irrelevant. "Es ist daher nicht nur möglich sondern bereits vorgekommen, dass Antragsteller falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrer Person gemacht haben. Auch die Verwendung von fremden Identitäten zur Antragstellung ist bereits festgestellt worden." Dieser Abschnitt ist als Schutzbehauptung ihrerseits zu werten. Selbst wenn Antragsteller falsche oder unvollständige Angaben zu ihrer Person gemacht haben sollten (was m. E. überwiegend bis immer unzutreffend ist), können Sie hieraus nicht ableiten, dass ich falsche oder unvollständige Angaben gemacht habe. Was andere Antragsteller möglicherweise tun oder unterlassen ist hinsichtlich meines Antrags irrelevant. Rechtsstaatlich betrachtet müssen Sie mir nachweisen, dass ich falsche oder unvollständige Angaben gemacht habe. Diesen Nachweis haben Sie nicht geführt. Im Gegenteil haben sie spätestens mit der förmlichen Zustellung Ihres Bescheids diese nur vorgeschobene Behauptung widerlegt. Ungeachtet dessen sind Sie mir gegenüber auch dann auskunftsverpflichtet, wenn tatsächlich 599 von 600 Anträgen mit den von Ihnen nur behaupteten Angaben gemacht würden. Alle Ihre per Briefpost versendeten Schreiben haben mich erreicht. Auch die förmliche Zustellung Ihrer Entscheidung war erfolgreich. Die Zustellungurkunde sollte Ihnen inzwischen vorliegen. Dementsprechend wurden von mir keine falschen Angaben gemacht. Meine Angaben waren vollständig. Ich habe keine fremde Identität verwendet. Bitte erläutern Sie mir nachvollziehbar, wie die Verwendung von fremden Identitäten zur Antragstellung festgestellt wurde. Wie häufig wurde das festgestellt? "Für ein ordnungsgemäßes Verfahren muss die Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben zu Ihrer Person (insbesondere der vollständige Name, als auch Ihre Wohnanschrift) überprüft werden. Dies ist geboten, da 1. Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) prinzipiell gebührenpflichtig sein können und die zuständige Verwaltungsbehörde somit zur Feststellung des Gebührenschuldners verpflichtet ist. 2. Gemäß 8 5 Absatz 2 Satz 4 VIG die Verwaltungsbehörde verpflichtet ist, Name und Anschrift des Antragstellers auf Nachfrage des Betroffenen offenzulegen. Die Überprüfung der Antragstellerdaten auf ihre Richtigkeit ist daher als zulässig zu betrachten, da nur so dem Präzisierungsmechanismus, dem Interesse der Rechtssicherheit sowie der Identifizierung des Kostenschuldners Genüge getan wird. Hierzu wurde Ihnen am 25.02.2021 ein Schreiben mit der Aufforderung übersandt, die dort aufgelisteten Antragsdaten zu überprüfen, mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen und an den hiesigen Fachbereich zurückzusenden." Grundsätzlich sind Anfragen zu "Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittelgesetzes" bis zu einem Aufwand von 1000 Euro kostenfrei. Einen höheren Aufwand bei meiner Anfrage behaupten Sie nicht (und können Sie m. E. auch nicht behaupten). Damit ist die Ihrer Meinung nach erforderliche Feststellung eines Gebührenschuldners hinfällig. Bezüglich meiner Anfrage ist das ohnehin nicht relevant, da ich mit der erfolgreichen förmlichen Zustellung bereits als Gebührenschuldner festgestellt wurde. Gegen eine Überprüfung der Antragstellerdaten auf ihre Richtigkeit wäre nichts einzuwenden, wenn sie sinnvoll wäre. Die von Ihnen angeforderte "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" ist jedoch prinzipiell ungeeignet, die Identität eines Antragsstellers zu klären. Jede beliebige Unbekannte könnte "meine" Unterschrift zurücksenden. Das habe ich Ihnen bereits wiederholt erläutert. Ich habe mir erlaubt, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich Ihrer "Überprüfung" der Antragstellerdaten anzurufen. Eine unverschlüsselte Zusendung von Unterschriften per E-Mail oder Fax scheidet übrigens aus Datenschutzgründen grundsätzlich aus. Allein die Tatsache, dass Sie eine unverschlüsselte Zusendung anbieten, dokumentiert ein mangelndes Datenschutzbewußtsein Ihrer Behörde. "Mit E-Mail vom 05.03.2021 widersprachen Sie dieser Aufforderung." Korrekt. Leider vermisse ich eine Auseinandersetzung mit meinem Widerspruch. In meinem Widerspruch heißt es unter anderm: "Wenn ich bis zum 19.03.2021 keine gegenteilige Rückmeldung von ihnen erhalte, gehe ich von einer unverzüglichen und vollständigen Bearbeitung meines Antrags aus." Ich habe bis zur Ihrer Entscheidung keine gegenteilige Rückmeldung erhalten. Insofern durfte ich davon ausgehen, dass Sie meinen Antrag unverzüglich und vollständig beabeiten. Das ist trotz mehrerer Nachfragen nicht erfolgt. "Ihre Aussage, wonach Sie das oben genannte Schreiben erhalten haben, reicht entgegen Ihren Ausführungen nicht aus um Ihre Identität als Antragsteller zu verifizieren." "Zum einen haben Sie weder Bezug auf Datum noch Geschäftszeichen des oben genannten Schreibens genommen. Da eine Vielzahl von Antragstellern sämtliche Korrespondenz mit den zuständigen Überwachungsbehörden auf der Kampagnenseite von FragDenStaat veröffentlicht, könnten Sie so einen Überblick über die im Wesentlichen gleichlautenden Schreiben bei der Bearbeitung von VIG-Anträgen gewonnen haben." Da eine Vielzahl von Antragstellern sämtliche Korrespondenz mit den zuständigen Überwachungsbehörden auf der Kampagnenseite von FragDenStaat veröffentlicht, könnte jeder das Datum und das Aktenzeichen von dort gewonnen haben und entsprechend referenzieren. Ihre Argumentation bezüglich fehlender Datumsangaben bzw. Geschäftszeichen wird von Ihnen selbst widerlegt. Hinweis: Mein Widerspruch führt sowohl das Datum Ihrer Entscheidung als auch das Geschäftszeichen auf. "Selbst bei tatsächlichen Erhalt des Schreibens reicht die postalische Zustellung zur Identitätsfeststellung nicht aus. So könnten Sie durch Anbringung des bei Antragstellung angegebenen Familiennamens am Briefkasten sicherstellen, dass Sie entsprechend adressierte Schreiben erhalten." Wenn ich oder ein anderer Antragsteller durch Anbringung eines bei der Antragstellung angegebenen Familiennamens sicherstellen können, dass ich oder er ein entsprechend adressiertes Schreiben erhalten, ist eine zurückgesendete "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" nicht zu der von Ihnen gebetsmühlenartig vorgeschobenen Identitätsfeststellung geeignet. Ihr Ansatz zur "Identitätsfeststellung" ist vielmehr vollständig ungeeignet, wenn eine einfache Namensanbringung ihn ad absurdum führen kann. "Sie könnten aber auch die Personendaten einer mit Ihnen in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft zusammenlebenden Person verwendet haben." Wenn ich oder ein anderer Antragsteller Personendaten einer mit uns in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft zusammen lebenden Person verwenden können, so dass ich oder er ein entsprechend adressiertes Schreiben erhalten, ist eine zurückgesendete "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" nicht zu der von Ihnen gebetsmühlenartig vorgeschobenen Identitätsfeststellung geeignet. Ihr Ansatz zur "Identitätsfeststellung" ist vielmehr vollständig ungeeignet, wenn eine einfache Verwendung von Personendaten einer mit mir in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft zusammenlebenden Person ihn ad absurdum führen kann. "Eine andere Möglichkeit zur Überprüfung der Antragsdaten besteht nicht." Sie könnten beispielsweise ein PostIdent-Verfahren initiieren. Weitere Identifizierungsverfahren existieren. Sie könnten sich allerdings auch damit auseinandersetzen, dass das VIG ein Jedermannrecht normiert. Das bedeutet, dass Jede und Jeder ein Recht auf die angefragten Infomationen haben. Ungeachtet ihrer bzw. seiner Identität. "Aufgrund Ihrer Weigerung einer Authentifizierung ist ein ordnungsgemäßes Verfahren nicht möglich." Aufgrund Ihrer Weigerung die beantragten Informationen zur Verfügung zu stellen sabotieren Sie mit dem VIG ein Bundesgesetz, welches ausdrücklich meine Rechte als Verbraucher stärkt. Frage: Verweigern Sie Auskünfte zur Verschleierung mangelnder Lebensmittelkontrollen in Ihrem Zuständigkeitsbereich? "Hinweis zur Datenweitergabe: Da eine Verifizierung Ihrer Personendaten nicht möglich war, wurde Ihr Antrag als unvollständig bewertet. Eine Anhörung des betroffenen Betriebs fand daher nicht statt. Auch wurden die von Ihnen gemachten Personendaten nicht weitergegeben. Gemäß § 5 Absatz 2 VIG bin ich jedoch verpflichtet den betroffenen Dritten über die hiesige Entscheidung zu informieren." Ich fordere Sie auf, mir binnen 14 Tagen das Schreiben zuzusenden, mit dem der betroffene Dritte über die hiesige Entscheidung informiert wurde. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Über eine Weitergabe meiner Daten an angefragte Betriebe möchte ich schriftlich von Ihnen informiert werden, auch wenn diese nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. "Hinweis zum Verfahren: Für den Fall, dass Sie weiterhin an den beantragten Informationen interessiert und nunmehr bereit sind Ihre Personendaten zu verifizieren, bitte ich Sie einen erneuten Antrag zu stellen." Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ich fordere Sie mit meinem Widerspruch erneut auf, mir die angeforderten Informationen unverzüglich und vollständig zuzusenden. "Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Ordnungsamt, Petersburger Str. 86-90, 10247 Berlin oder auf elektronischem Weg durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach Verordnung (EU) Nr. 910/2014 sowie dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist." Ich erhebe Widerspruch. Mein Widerspruch ist fristgerecht innerhalb eines Monats erhoben worden. Bitte betätigen Sie mir den Eingang. Ihre Berliner Kolleginnen in beispielsweise Neukölln oder Reinickendorf beantworten VIG-Anfragen übrigens ordnungsgemäß. Sogar das Bezirksamt Mitte von Berlin hat zwischenzeitlich seine Verweigerungshaltung aufgegeben. Der Bezirk Pankow veröffentlicht die Ergebnisse seiner Hygienekontrollen sogar proaktiv im Internet. Ganz ohne "Identitätsnachweis". Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ein Widerspruch per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Ein Widerspruch per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ein Widerspruch per E-Mail wird nicht akzeptiert. - siehe anderen Eintrag unter gleichem Datum -
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Ein Widerspruch per E-Mail wird nicht akzeptiert. - siehe anderen Eintrag unter gleichem Datum -
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir innerhalb von 14 Tagen das Schreiben zu, mit dem der betroffen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu platz doch!, Berlin [#204696]
Datum
1. Juli 2021 11:42
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir innerhalb von 14 Tagen das Schreiben zu, mit dem der betroffene Dritte über Ihre Entscheidung vom 03.06.2021 informiert wurde. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Kopie der Entscheidungsmitteilung an den Betrieb.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Kopie der Entscheidungsmitteilung an den Betrieb.
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
30. September 2021
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: platz doch! Manteuffelstraße 48 10999 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bescheid auf Anfrage per Fax u. Datenweitergabe an Betrieb.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Bescheid auf Anfrage per Fax u. Datenweitergabe an Betrieb.
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Auskunft auf Anfrage per Fax: - Kontrollbericht 02.04.2019 Kein zweiter Kontrollbericht.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Auskunft auf Anfrage per Fax: - Kontrollbericht 02.04.2019 Kein zweiter Kontrollbericht.
<< Anfragesteller:in >>
Fehlender Kontrollbericht PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Auskunft vom 12.11.2021 zu platz doch!, Ma…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Fehlender Kontrollbericht
Datum
26. November 2021
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Auskunft vom 12.11.2021 zu platz doch!, Manteuffelstraße 48, 10999 Berlin enthält nur 1 Kontrollblatt. Ich hatte jedoch um Informationen zu den letzen BEIDEN Lebensmittelkontrollen gebeten. Bitte senden Sie mir auch noch das fehlende Kontrollblatt zu. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Antwort auf Nachfrage fehlender Kontrollbericht: Nur ein Kontrollblatt, weil der Betrieb bisher erst einmal konto…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort auf Nachfrage fehlender Kontrollbericht: Nur ein Kontrollblatt, weil der Betrieb bisher erst einmal kontolliert worden ist.

Dokumente