COVID-19 Impfungen für die Bundeswehr

Ich möchte wissen:
(1) wann das BMVg damit rechnet, dass Soldaten frühstens gegen COVID-19 geimpft werden? Und ob Soldaten überhaupt in der nationalen Impfstrategie gegen COVID-19 beachtet wurden.
(2) An welchen Platz Soldaten des BMVg in der nationalen Impfreihenfolge für COVID-19 stehen, oder an welchen Platz sie stehen könnten in der Ausplanung?
(3) Welche Truppenteile und Verwendungen die Impfung gegen COVID-19 innerhalb der Bundeswehr zuerst bekommen?
(4) Durch wen die Impfung gegen COVID-19 innerhalb der Bundeswehr durchgeführt wird?
(5) Ob Soldaten sich auch in den geplanten Impfzentren gegen COVID-19 impfen lassen, oder intern im SAN-bereich.
(6) Ob Soldaten, welche in Auslandsverwendungen gehen eine besondere Impfpriorität für COVID-19 eingeräumt wird.
(7) Ob damit gerechnet wird, dass Soldaten die ins Ausland gehen noch vor Juni 2021 sich durchgehend impfen lassen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte wissen: …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVID-19 Impfungen für die Bundeswehr [#204740]
Datum
1. Dezember 2020 11:52
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen: (1) wann das BMVg damit rechnet, dass Soldaten frühstens gegen COVID-19 geimpft werden? Und ob Soldaten überhaupt in der nationalen Impfstrategie gegen COVID-19 beachtet wurden. (2) An welchen Platz Soldaten des BMVg in der nationalen Impfreihenfolge für COVID-19 stehen, oder an welchen Platz sie stehen könnten in der Ausplanung? (3) Welche Truppenteile und Verwendungen die Impfung gegen COVID-19 innerhalb der Bundeswehr zuerst bekommen? (4) Durch wen die Impfung gegen COVID-19 innerhalb der Bundeswehr durchgeführt wird? (5) Ob Soldaten sich auch in den geplanten Impfzentren gegen COVID-19 impfen lassen, oder intern im SAN-bereich. (6) Ob Soldaten, welche in Auslandsverwendungen gehen eine besondere Impfpriorität für COVID-19 eingeräumt wird. (7) Ob damit gerechnet wird, dass Soldaten die ins Ausland gehen noch vor Juni 2021 sich durchgehend impfen lassen können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204740/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1509 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 1. Dezem…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
COVID-19 Impfungen für die Bundeswehr [#204740]
Datum
9. Dezember 2020 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1509 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 1. Dezember 2020, mit welcher Sie unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Beantwortung Ihrer Fragen zum Thema "COVID-19 Impfungen für die Bundeswehr" gebeten haben. Mit Ihren Fragen erbitten Sie Bewertungen, Einschätzungen bzw. Stellungnahmen zu ggf. zukünftig eintretenden Ereignissen. Derartige Fragestellungen werden vom IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt, jedoch nicht erfasst. Um dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihr Anliegen als Bürgeranfrage gewertet und der im Hause für den Bürgerdialog zuständigen Stelle mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage über das Internet-Portal "Frag den Staat&quo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: COVID-19 Impfungen für die Bundeswehr [#204740] hier: Antragsteller/in, Antragsteller/in
Datum
10. Dezember 2020 09:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage über das Internet-Portal "Frag den Staat" vom 01.12.2020. Hier stellen Sie die unten aufgeführten Fragen, auf die ich Ihnen wie folgt antworten kann: (1) wann das BMVg damit rechnet, dass Soldaten frühstens gegen COVID-19 geimpft werden? Und ob Soldaten überhaupt in der nationalen Impfstrategie gegen COVID-19 beachtet wurden. Da es derzeit noch keinen in Deutschland zugelassenen Impfstoff gibt, wird damit gerechnet, frühestens im 1. Quartal 2021 mit Impfungen von Soldaten gegen COVID-19 beginnen zu können. Die Bundeswehr an sich wurde in der nationalen Impfstrategie berücksichtigt, dabei finden sich Soldaten je nach Funktion und individuellen Risikofaktoren in unterschiedlichen Kategorien wieder. (2) An welchen Platz Soldaten des BMVg in der nationalen Impfreihenfolge für COVID-19 stehen, oder an welchen Platz sie stehen könnten in der Ausplanung? Das Positionspapier der STIKO ist derzeit noch in der Mitprüfung durch Fachgremien und nicht in einer abschließenden Fassung veröffentlicht. Nach derzeitigem Stand liegt die Priorität bei den Impfungen zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht ausreichend Impfstoff für alle Bürger zur Verfügung steht, in einer Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe. Daher fällt nur ein Teil der Soldaten in die Gruppe mit höchster oder hoher Priorität. Zu nennen sind hier vor allem Kräfte, die in den Krankenhäusern mit vulnerablen Patientengruppen zu tun haben oder sld sog. Helfende Hände in den Alten- und Pfelgeheimen eingesetzt sind. Auch Personal mit sehr hohem Infektionsrisiko aus der direkten Versorgung von COVID-19-Patienten findet sich in der Gruppe mit sehr hoher Priorität. Die Bundeswehr an sich findet sich zusammen mit den Brufsgruppen der kritischen Infrastruktur wie beispielsweise auch Feuerwehr oder Polizei in einer der Gruppen mit nachgeordneter Priorität. (3) Welche Truppenteile und Verwendungen die Impfung gegen COVID-19 innerhalb der Bundeswehr zuerst bekommen? Siehe Antwort 2. (4) Durch wen die Impfung gegen COVID-19 innerhalb der Bundeswehr durchgeführt wird? Derzeit ist in Klärung, ob die Impfung in eigener Zuständigkeit, in Impfzentren oder auch durch mobile Teams durchgeführt werden wird. (5) Ob Soldaten sich auch in den geplanten Impfzentren gegen COVID-19 impfen lassen, oder intern im SAN-bereich. Siehe Antwort 4. (6) Ob Soldaten, welche in Auslandsverwendungen gehen eine besondere Impfpriorität für COVID-19 eingeräumt wird. Die Bundeswehr wird sich an den Empfehlungen der STIKO orientieren. Sobald aber für die Bundeswehr an sich ein Impfstoff-Kontingent zur Verfügung stehen wird, wird Personal, das für Einsätze geplant ist bzw. das sich in Auslandsverwendungen befindet, mit hoher Priorität geimpft werden. (7) Ob damit gerechnet wird, dass Soldaten die ins Ausland gehen noch vor Juni 2021 sich durchgehend impfen lassen können. Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden, da bisher noch kein Impfstoff in Deutschland zugelassen ist und keine Informationen darüber vorliegen, in welchen Umfängen Impfstoffe in den ersten beiden Quartalen des kommenden Jahres bereitstehen werden. Mit freundlichen Grüßen