Sondernutzung Container vor Aachener Straße Höhe Hausnummer 76

Antrag, Genehmigungsbescheid/Verkehrszeichenplan für das Aufstellen des Containers, der (zumindest) am 30.11.2020 auf dem Gehweg der Aachener Straße, Höhe etwa Hausnummer 76, stand.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Straßen und Radwegebau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondernutzung Container vor Aachener Straße Höhe Hausnummer 76 [#204803]
Datum
2. Dezember 2020 10:59
An
Amt für Straßen und Radwegebau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag, Genehmigungsbescheid/Verkehrszeichenplan für das Aufstellen des Containers, der (zumindest) am 30.11.2020 auf dem Gehweg der Aachener Straße, Höhe etwa Hausnummer 76, stand.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204803/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Straßen und Radwegebau
Aachener Str. 76 Köln Sehr geehrteAntragsteller/in der Container wurde aufgrund einer Jahresgenehmigung dort auf…
Von
Amt für Straßen und Radwegebau
Betreff
Aachener Str. 76 Köln
Datum
2. Dezember 2020 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Container wurde aufgrund einer Jahresgenehmigung dort aufgestellt, deswegen gibt es keinen festgesetzten Bescheid für dieses einzelne Bauvorhaben. Bei Containeraufstellungen auf dem Gehweg gilt grundsätzlich 1,00m Restbreite im Lichten für Fußgänger. Nach Rücksprache mit der Firma Gerfer wurde der Container noch am gleichen Tag, also dem 30.11,.2020 wieder abgezogen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aachener Str. 76 Köln [#204803] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche A…
An Amt für Straßen und Radwegebau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aachener Str. 76 Köln [#204803]
Datum
2. Dezember 2020 14:12
An
Amt für Straßen und Radwegebau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Ich hätte nur eine kleine Rückfrage bezüglich der Restgehwegbreite. Sie schreiben, dass 1m Restbreite auf einem Gehweg übrig bleiben müssen, auf der Website der Stadt Köln steht hingegen: "- auf Gehwegen, wenn eine Breite von mindestens 1,50 Meter für die Fußgängerinnen und Fußgänger frei bleibt sowie zur Fahrbahnseite hin, zwischen Containeraußenseite und Bordsteinvorderkante ein Sicherheitsabstand von 0,30 Meter gewährleistet ist" (Kategorie Auflagen unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/06377/index.html ) Was stimmt nun? Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühen, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204803/

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Amt für Straßen und Radwegebau
AW: Aachener Str. 76 Köln [#204803] Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich meine natürlich 1,5m im Regelfall. Mi…
Von
Amt für Straßen und Radwegebau
Betreff
AW: Aachener Str. 76 Köln [#204803]
Datum
3. Dezember 2020 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich meine natürlich 1,5m im Regelfall. Mit freundlichen Grüßen