Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium München

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Polizeipräsidium München

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium München [#204821]
Datum
2. Dezember 2020 15:32
An
Polizeipräsidium München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Polizeipräsidium München Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204821/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium München
Energieausweise Polizeipräsidium München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich heut…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
Energieausweise Polizeipräsidium München
Datum
15. Dezember 2020 10:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich heute schon wieder in der Sache melde, aber ich habe vergessen, bei meiner gestrigen Email zu erwähnen, dass wir nach dem Umweltinformationsgesetz verpflichtet sind, die Anfrage innerhalb von vier Wochen zu beantworten und die Anfragen datieren bereits von Anfang Dezember 2020. Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn wir die im Zusammenhang mit dem Polizeipräsidium München in Ihrem Haus vorhandenen Energieausweise möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt bekommen könnten. Der einzige Energieausweis, der bei uns aktuell vorliegt, ist der beiliegende von der Polizeiinspektion Pasing. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium München
Energieausweise Polizeipräsidium München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich heut…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
Energieausweise Polizeipräsidium München
Datum
15. Dezember 2020 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich heute schon wieder in der Sache melde, aber ich habe vergessen, bei meiner gestrigen Email zu erwähnen, dass wir nach dem Umweltinformationsgesetz verpflichtet sind, die Anfrage innerhalb von vier Wochen zu beantworten und die Anfragen datieren bereits von Anfang Dezember 2020. Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn wir die im Zusammenhang mit dem Polizeipräsidium München in Ihrem Haus vorhandenen Energieausweise möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt bekommen könnten. Der einzige Energieausweis, der bei uns aktuell vorliegt, ist der beiliegende von der Polizeiinspektion Pasing. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium München
Energieausweise Polizeipräsidium München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich heut…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
Energieausweise Polizeipräsidium München
Datum
15. Dezember 2020 10:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich heute schon wieder in der Sache melde, aber ich habe vergessen, bei meiner gestrigen Email zu erwähnen, dass wir nach dem Umweltinformationsgesetz verpflichtet sind, die Anfrage innerhalb von vier Wochen zu beantworten und die Anfragen datieren bereits von Anfang Dezember 2020. Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn wir die im Zusammenhang mit dem Polizeipräsidium München in Ihrem Haus vorhandenen Energieausweise möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt bekommen könnten. Der einzige Energieausweis, der bei uns aktuell vorliegt, ist der beiliegende von der Polizeiinspektion Pasing. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium München
Energieausweise Polizeipräsidium München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich heut…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
Energieausweise Polizeipräsidium München
Datum
15. Dezember 2020 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich heute schon wieder in der Sache melde, aber ich habe vergessen, bei meiner gestrigen Email zu erwähnen, dass wir nach dem Umweltinformationsgesetz verpflichtet sind, die Anfrage innerhalb von vier Wochen zu beantworten und die Anfragen datieren bereits von Anfang Dezember 2020. Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn wir die im Zusammenhang mit dem Polizeipräsidium München in Ihrem Haus vorhandenen Energieausweise möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt bekommen könnten. Der einzige Energieausweis, der bei uns aktuell vorliegt, ist der beiliegende von der Polizeiinspektion Pasing. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium München
Energieausweis für Polizeipräsidium München Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir den von Ihnen angef…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
Energieausweis für Polizeipräsidium München
Datum
22. Dezember 2020 08:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir den von Ihnen angeforderten Energieausweis für das Anwesen Ettstraße 2 des Polizeipräsidiums München. Mit freundlichen Grüßen