Protokolle / Gesprächsvermerke - Austausch mit dem vzbv

Laut Pressemeldung vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stand ein Runder Tisch mit der BaFin statt.

Bitte schicken Sie mir das Protokolle bzw. Gesprächsvermerke seitens der BaFin dazu zu.

Danke.

"Am 25. November fand der Runde Tisch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen statt. Ziel der staatlichen Finanzaufsicht war es, dass sich die Sparkassen auf ihre Kundinnen und Kunden zu bewegen und eine angemessene Lösung anbieten. Der Sparkassenverband ließ den Runden Tisch platzen. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):" - Quelle PM vzbv

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Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Pressemeldung …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
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Betreff
Protokolle / Gesprächsvermerke - Austausch mit dem vzbv [#204822]
Datum
2. Dezember 2020 15:56
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressemeldung vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stand ein Runder Tisch mit der BaFin statt. Bitte schicken Sie mir das Protokolle bzw. Gesprächsvermerke seitens der BaFin dazu zu. Danke. "Am 25. November fand der Runde Tisch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen statt. Ziel der staatlichen Finanzaufsicht war es, dass sich die Sparkassen auf ihre Kundinnen und Kunden zu bewegen und eine angemessene Lösung anbieten. Der Sparkassenverband ließ den Runden Tisch platzen. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):" - Quelle PM vzbv
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204822/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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