Energiebedarfsausweis für Gebäude: Adolph-Schönfelder-Schule, Standort Brucknerstraße

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Adolph-Schönfelder-Schule, Standort Brucknerstraße

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Adolph-Schönfelder-Schule, Standort Brucknerstraße [#204839]
Datum
2. Dezember 2020 20:23
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Adolph-Schönfelder-Schule, Standort Brucknerstraße Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204839/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 02.12.2020 wurde zuständigkeitshalber…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
WG: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Adolph-Schönfelder-Schule, Standort Brucknerstraße [#204839]
Datum
9. Dezember 2020 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 02.12.2020 wurde zuständigkeitshalber an SBH| Schulbau Hamburg weitergeleitet und wird zur Zeit bearbeitet. Sobald ich eine Rückmeldung des hierfür zuständigen Fachbereichs erhalte, komme ich erneut auf Ihre Anfrage zurück. Beste Grüße

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage zur Herausgabe eines gültigen Energiebedarfsauswe…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
WG: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Adolph-Schönfelder-Schule, Standort Brucknerstraße [#204839]
Datum
4. Januar 2021 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage zur Herausgabe eines gültigen Energiebedarfsausweises für den Standort Brucknerstraße. Hierbei sei der Hinweis erlaubt, dass sich Energiebedarfsausweise auf den berechneten Bedarf eines Gebäudes beziehen. Solche Ausweise werden i.d.R. nur erstellt, wenn ein neues Gebäude errichtet wird oder eine grundlegende energetische Sanierung im Bestand stattfindet. Üblicherweise werden keine Energiebedarfsausweise im Bestand erstellt, um der gesetzlichen Verpflichtung gemäß GEG §80 Abs. 6 nachzukommen. Da weder der Standort Brucknerstraße gerade neu errichtet oder grundlegend in der letzten Zeit saniert wurde, liegt ein solch von Ihnen geforderter Energiebedarfsausweis aktuell für den Standort nicht vor. Mit freundlichen Grüßen