Grundbesitzabgaben 2021

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Facebook-Seite haben Sie bekannt gegeben, dass die Grundbesitzabgaben angehoben werden.

Bitte teilen Sie mir mit, warum die Grundbesitzabgaben gestiegen sind.

Teilen Sie mir auch mit, warum die Beiträge für den Winterdienst gestiegen sind. Bei den milden Winter und der tatsache dass es in Essen wenig Schneefall gibt sind viele Bürger deswegen - verständlicher weise - verärgert.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihrer Facebook-Se…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundbesitzabgaben 2021 [#204843]
Datum
2. Dezember 2020 20:53
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihrer Facebook-Seite haben Sie bekannt gegeben, dass die Grundbesitzabgaben angehoben werden. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Grundbesitzabgaben gestiegen sind. Teilen Sie mir auch mit, warum die Beiträge für den Winterdienst gestiegen sind. Bei den milden Winter und der tatsache dass es in Essen wenig Schneefall gibt sind viele Bürger deswegen - verständlicher weise - verärgert. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundbesitzabgaben 2021“ vom 02.12.2020 (#20484…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundbesitzabgaben 2021 [#204843]
Datum
27. März 2021 09:47
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundbesitzabgaben 2021“ vom 02.12.2020 (#204843) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204843/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundbesitzabgaben 2021“ vom 02.12.2020 (#20484…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundbesitzabgaben 2021 [#204843]
Datum
27. März 2021 09:47
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundbesitzabgaben 2021“ vom 02.12.2020 (#204843) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204843/
Kommunalverwaltung Essen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.12.2020 liegt hier nicht vor. Ich bitte Sie daher, Ihr Anliegen erneut …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: Grundbesitzabgaben 2021 [#204843]
Datum
6. April 2021 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.12.2020 liegt hier nicht vor. Ich bitte Sie daher, Ihr Anliegen erneut zu formulieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei eine Kopie der Anfrage. "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NR…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Grundbesitzabgaben 2021 [#204843]
Datum
10. April 2021 11:55
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei eine Kopie der Anfrage. "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in auf Ihrer Facebook-Seite haben Sie bekannt gegeben, dass die Grundbesitzabgaben angehoben werden. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Grundbesitzabgaben gestiegen sind. Teilen Sie mir auch mit, warum die Beiträge für den Winterdienst gestiegen sind. Bei den milden Winter und der tatsache dass es in Essen wenig Schneefall gibt sind viele Bürger deswegen - verständlicher weise - verärgert. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204843/

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Übersicht zur Entwicklung der Gebühren in 2021. Ich hoffe, Ihre F…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: WG: Grundbesitzabgaben 2021 [#204843]
Datum
13. April 2021 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Übersicht zur Entwicklung der Gebühren in 2021. Ich hoffe, Ihre Fragen sind dadurch beantwortet. Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen