Umgang mit der Presse / Bürgermeister Arne Raue

Anfrage an: Stadt Jüterbog

* Informationen (Briefwechsel, Notizen, Protokolle, Emails, Entwürfe, Dienstanweisungen) zum Thema Umgang mit der Presse, insbesondere aber nicht ausschliesslich zum Thema Umgang mit Anfragen von Journalisten der MAZ.

* Informationen über verspätete Beantwortung, Ablehnungen oder sonstige Behinderungen von Anfragen Dritter, insbesondere der Presse an Bürgermeister Arne Raue und ihm unterstellte Personen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
  • 2 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadt Jüterbog Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Umgang mit der Presse / Bürgermeister Arne Raue [#20489]
Datum
24. Februar 2017 16:48
An
Stadt Jüterbog
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Informationen (Briefwechsel, Notizen, Protokolle, Emails, Entwürfe, Dienstanweisungen) zum Thema Umgang mit der Presse, insbesondere aber nicht ausschliesslich zum Thema Umgang mit Anfragen von Journalisten der MAZ. * Informationen über verspätete Beantwortung, Ablehnungen oder sonstige Behinderungen von Anfragen Dritter, insbesondere der Presse an Bürgermeister Arne Raue und ihm unterstellte Personen
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Stadt Jüterbog
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 24.02.2017 Sehr geehrter Herr Schindler, Sie hatten sich mit einem Antrag nach …
Von
Stadt Jüterbog
Betreff
AW: Umgang mit der Presse / Bürgermeister Arne Raue [#20489]
Datum
6. März 2017 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 24.02.2017 Sehr geehrter Herr Schindler, Sie hatten sich mit einem Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) hinsichtlich der Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Arne Raue an die Stadt Jüterbog gewandt. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Informationen und zwar Briefwechsel, Notizen, Protokolle, Mails, Entwürfe und Dienstanweisungen zum Thema Umgang mit der Presse, insbesondere aber nicht ausschließlich zum Thema Umgang mit Anfragen von Journalisten der MAZ. Ferner wollen Sie Auskunft zu Informationen über verspätete Beantwortung, Ablehnungen oder sonstige Behinderungen von Anfragen Dritter, insbesondere der Presse durch Bürgermeister Arne Raue und ihm unterstellte Personen. Herr Bürgermeister Raue hat mir die Angelegenheit zur Beantwortung übergeben. Ich habe daraufhin die Sache umfassend überprüft. Dazu habe ich die von Herrn Raue in der Vergangenheit erlassenen Dienstanweisungen eingesehen sowie mit ihm gesprochen. Gemäß § 3 des AIG sind Akten im Sinne des Gesetzes alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen. Eine Akte oder Akten, die sich auf die von Ihnen gewünschten 2 Informationskomplexe beziehen, liegen im Rathaus der Stadt Jüterbog nicht vor. Dienstanweisungen hierzu sind ebenfalls nicht erlassen worden. Herr Bürgermeister Raue erklärte mir auf meine Nachfrage, dass seinerseits hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Informationen zu keinem Zeitpunkt Akten angelegt wurden. Er hat ebenfalls nicht Mitarbeiter der Verwaltung hierzu beauftragt. Aus diesem Grunde bleibt Ihrem Antrag ein positives Ergebnis versagt. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit der Presse / Bürgermeister Arne Raue“ [#20489]
Datum
6. März 2017 12:54
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20489 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Jüterbog hier offenbar die Anfrage auf eine den Sachverhalt verkennende Art und Weise verkürzt hat und die Angabe, dass es keinerlei Informationen zum angefragten Thema gibt, unplausibel ist. Die Weigerung von Herrn Raue, Anfragen der MAZ zu beantworten, ist ein sich über mehrere Monate hinziehender Vorgang, der zudem bereits in den Gremien der Stadt behandelt wurde (siehe http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Landraetin-prueft-Disziplinarverfahren-gegen-Raue). Es ist unplausibel, wie dazu keinerlei Informationen erhalten sein können, die nach dem AIG angefragt werden können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Mathias Schindler
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email. Ich habe die Landesbeauftragte für Datenschutz …
An Stadt Jüterbog Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit der Presse / Bürgermeister Arne Raue“ [#20489]
Datum
6. März 2017 13:12
An
Stadt Jüterbog
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email. Ich habe die Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht nach Maßgabe des §11 Abs. 2 AIG angerufen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Sehr geehrter Herr Schindler, im Auftrag des Herrn Müller übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben. Mit freu…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit der Presse / Bürgermeister Arne Raue= E2�� [#20489]
Datum
14. März 2017 11:19
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
273,9 KB
Sehr geehrter Herr Schindler, im Auftrag des Herrn Müller übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen grüßen
Stadt Jüterbog
Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrter Herr Schindler, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das R…
Von
Stadt Jüterbog
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht
Datum
28. März 2017 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht hat sich aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts mit der Bitte um eine erneute gründliche Überprüfung an die Stadt Jüterbog gewandt. Diese Überprüfung wird derzeit durchgeführt. Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#20489] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email. Ich werde a…
An Stadt Jüterbog Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#20489]
Datum
28. März 2017 10:06
An
Stadt Jüterbog
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email. Ich werde auf das Ergebnis ihrer Prüfung warten. Ich habe die Anfrage gemäß §6 Abs. 1 Satz 3 AIG elektronisch gestellt und bitte darum, dass auch Ihre Antwort in elektronischer Form erfolgt. Ich habe die Postanschrift angefügt, wobei mir nicht klar ist, wie diese Information zur weiteren Bearbeitung von Nutzen ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jüterbog
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#20489] Sehr geehrter Herr Schindler, ich bedanke mich für ihre schnelle Antwort. M…
Von
Stadt Jüterbog
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#20489]
Datum
28. März 2017 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, ich bedanke mich für ihre schnelle Antwort. Mir ging es dabei um, etwas Formelles und zwar um das "Bescheiden" Ihres Antrags gemäß § 6 Abs. 1 Satz 7 AIG. Der Antrag auf Akteneinsicht ist von Ihnen elektronisch gestellt worden - gemäß Satz 3 obiger Bestimmung - eine elektronische Bescheidung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz ist uns jedoch noch nicht möglich. Aufgrund ihres Wunsches (dem ich gerne folge), erhalten Sie den Bescheid per mail. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Jüterbog
AIG - Zwischenmitteilung Sehr geehrter Herr Schindler, ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung ihre Antrag…
Von
Stadt Jüterbog
Betreff
AIG - Zwischenmitteilung
Datum
10. April 2017 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung ihre Antrages noch in dieser Woche abgeschlossen sein wird. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
AW: AIG - Zwischenmitteilung [#20489] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 10. Apri…
An Stadt Jüterbog Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: AIG - Zwischenmitteilung [#20489]
Datum
13. April 2017 15:53
An
Stadt Jüterbog
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 10. April zum aktuellen Stand des AIG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Jüterbog
AIG - SMü/002/17/226 Sehr geehrter Herr Schindler, in der Anlage ist das Ergebnis der von mir nochmals durchgefüh…
Von
Stadt Jüterbog
Betreff
AIG - SMü/002/17/226
Datum
18. April 2017 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, in der Anlage ist das Ergebnis der von mir nochmals durchgeführten Suche nach den von ihnen erbetenen Akten. Für den Fall weiterer Nachfragen rege ich auch ein Telefonat an. Wunschgemäß erhält die LDA eine Abschrift dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen