Verstöße gegen die Corona-Verordnung

die Anzahl der durch die Polizei festgestellten Verstöße gegen die lokal geltende Corona-Verordnung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verstöße gegen die Corona-Verordnung [#204893]
Datum
3. Dezember 2020 16:38
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der durch die Polizei festgestellten Verstöße gegen die lokal geltende Corona-Verordnung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204893/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße gegen die Corona-Verordnung“ vom 03.12…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Verstöße gegen die Corona-Verordnung [#204893]
Datum
28. Januar 2021 14:41
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstöße gegen die Corona-Verordnung“ vom 03.12.2020 (#204893) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204893/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
Sehr geehrter Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststell…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
AW: Verstöße gegen die Corona-Verordnung [#204893]
Datum
28. Januar 2021 15:30
Status
Warte auf Antwort
image001.png
14,0 KB


Sehr geehrter Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 – weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihre Sachstandsanfrage vom 28.01.2021 Polizeipräsidium Köln Köln, 2…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Sachstandsanfrage vom 28.01.2021
Datum
29. Januar 2021 12:50
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 29.01.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4006/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 28.01.2021 Sehr geehrter Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Sachstandsanfrage vom 28.01.2021. Darin beziehen Sie sich auf einen Informationsfreiheitsantrag vom 03.12.2020 "IFG-Antrag - Verstöße gegen die Corona-Verordnung [#204893]". Ein derartiger Antrag ist bei der Polizei Köln allerdings nicht eingegangen. Um das Auskunftsersuchen bearbeiten zu können, werden Sie um Übersendung des Antrags gebeten. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Sachstandsanfrage vom 28.01.2021 [#204893] Sehr geehrte<< Anrede >> meine ursprüngliche Anfr…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Sachstandsanfrage vom 28.01.2021 [#204893]
Datum
8. Februar 2021 17:36
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
204893.pdf
68,2 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> meine ursprüngliche Anfrage finden Sie unter folgendem Link oder im Anhang als PDF: https://fragdenstaat.de/a/204893 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204893.pdf Anfragenr: 204893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204893/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 03.03.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
3. März 2021 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 03.03.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4006/21 Herrn Max Kronmüller - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Ihre E-Mails vom 28.01.2021 und 10.02.2021 Sehr geehrter Herr Kronmüller, mit den im Bezug benannten Schreiben beantragten Sie den Zugang zu Informationen über die Anzahl der durch die Polizei festgestellten Verstöße gegen die lokal geltende Corona-Schutzverordnung. Die von Ihnen erwähnten Zahlen werden derzeit erhoben und demnächst in der Polizeilichen Kriminalstatistik veröffentlicht. Sie sind dann frei zugänglich im Internet unter dem Link https://www.presseportal.de/blaulicht/<https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4578117> einsehbar. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 2 IFG NRW auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen