Verstöße gegen die Corona-Verordnung

die Anzahl der durch die Polizei festgestellten Verstöße gegen die lokal geltende Corona-Verordnung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der du…
An Polizeipräsidium München Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verstöße gegen die Corona-Verordnung [#204895]
Datum
3. Dezember 2020 16:38
An
Polizeipräsidium München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der durch die Polizei festgestellten Verstöße gegen die lokal geltende Corona-Verordnung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204895/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Polizeipräsidium München
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage an die Pressestelle der Münchner Polizei geschickt. Eine Pres…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
AW: Verstöße gegen die Corona-Verordnung [#204895]
Datum
13. Dezember 2020 19:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage an die Pressestelle der Münchner Polizei geschickt. Eine Presseanfrage ist aber aus Ihrer Email nicht ersichtlich. Dazu geben Sie verschiedene Rechtsvorschriften zur Erklärung Ihrer Anfrage an. Diese begründen alle keinen Auskunftsanspruch an die Bayerische Polizei. Zwar hat gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG grundsätzlich jeder Bürger das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit die entsprechenden, im Gesetzestext genannten Voraussetzungen vorliegen. Gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG ist jedoch Abs. 1 nicht anzuwenden auf die Polizei. Bezüglich des von Ihnen zitierten § 3 Abs. 1 BayUIG sowie § 2 Abs. 1 VIG ist anzumerken, dass es sich bei den von Ihnen begehrten Auskünften weder um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG handelt. Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in in München gilt zudem die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München …
An Polizeipräsidium München Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Verstöße gegen die Corona-Verordnung [#204895]
Datum
14. Dezember 2020 09:28
An
Polizeipräsidium München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in München gilt zudem die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München (IFS-LHM). Diese Satzung bietet eine Auskunftsgrundlage, auf derer ich Sie bitte, mir die angeforderten Informationen zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204895/

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Polizeipräsidium München
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie erwähnen ist die Satzung eine Rechtsvorschrift der Landeshauptstadt München,…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
AW: Verstöße gegen die Corona-Verordnung [#204895]
Datum
14. Dezember 2020 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie erwähnen ist die Satzung eine Rechtsvorschrift der Landeshauptstadt München, die für die Behörden und Betriebe der Stadt gilt. Wir sind aber eine Behörde des Freistaates Bayern und somit gelten kommunale Satzungen für uns nicht. Mit freundlichen Grüßen