Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung

die Höhe der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängt wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204903]
Datum
3. Dezember 2020 16:45
An
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Höhe der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängt wurden
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204903/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist im Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin eingegangen und wird u…
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
WG: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204903]
Datum
4. Dezember 2020 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist im Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin eingegangen und wird unverzüglich gelesen sowie ggf. zur Bearbeitung weitergeleitet. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes, Tel: (030) 90293-6500, Fax (030) 90293-6605. Ihr Ordnungsamt Abt. Wirtschaft, Straßen und Grünflächen Dienstgebäude: Premnitzer Straße 11, 12681 Berlin Bitte beachten Sie: Diese E-Mail kann vertraulich und/oder geschützte Informationen enthalten. Der Inhalt ist ausschließlich für die bezeichnete Adressatin/den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht die richtige Adressatin/der richtige Adressat oder deren Vertreterin/Vertreter sind, setzen Sie sich bitte mit der Absenderin dieser E-Mail in Verbindung. Jede Form der Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhaltes fehlgeleiteter E-Mails ist unzulässig.
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der von Ihnen gewünschten Auskunft handelt es sich um einen Informationsanspruch…
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
WG: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204903] Az 27126398/2020
Datum
11. Dezember 2020 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der von Ihnen gewünschten Auskunft handelt es sich um einen Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin - IFG Bln -. Die Aktenauskunft ist nach § 16 IFG Bln gebührenpflichtig. Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO), Gebührenverzeichnis, wären für den einfachen schriftlichen Verwaltungsaufwand eine Gebühr in Höhe von 15 € zu erheben. Für die Fertigung und Übersendung des Gebührenbescheides benötigen wir Ihre vollständige Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 5 Abs. 3 VGebO sind die Gebühren den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebüh…
An Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204903] Az 27126398/2020 [#204903]
Datum
11. Dezember 2020 13:50
An
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 5 Abs. 3 VGebO sind die Gebühren den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners zu bemessen. Die Gebühr von 15 € übersteigt meine Verhältnisse. Aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes bitte ich Sie zu überprüfen, ob eine Gebührenbefreiung in Frage kommt. Ordnungsämter der anderen Bezirke konnten die Informationen kostenlos bereitstellen. Vielen Dank und beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204903/

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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in obwohl Sie nicht weiter begründet haben, warum die beabsichtigte Festsetzung einer G…
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
WG: WG: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204903] Az 27126398/2020 [#204903]
Datum
22. Dezember 2020 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in obwohl Sie nicht weiter begründet haben, warum die beabsichtigte Festsetzung einer Gebühr in Höhe von 15 € für die zu erteilende schriftliche Auskunft nach dem IFG Bln Ihre Verhältnisse übersteigt, wurde in Ihrem Einzelfall entschieden, Ihnen diese Auskunft gebührenfrei zu erteilen. Die Höhe der geforderten Bußgelder, die durch das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf nach der SARS-CoV-2-EindmaßnVO und SARS-CoV-2-InfSchV erhoben wurden, beträgt insgesamt 26.317,00 €. Mit freundlichen Grüßen