Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

die Höhe der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängt wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204905]
Datum
3. Dezember 2020 16:45
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Höhe der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängt wurden
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204905/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bezirksamt Pankow
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Erhalt Ihrer unten stehenden Nachfrage vom 03.12.2020, welche mir z…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antw: Wtrlt: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204905]
Datum
4. Dezember 2020 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Erhalt Ihrer unten stehenden Nachfrage vom 03.12.2020, welche mir zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden ist. Unter Hinweis auf die von Ihnen benannten gesetzlichen Bestimmungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes antworte ich Ihnen wie folgt: Mit Stand 03.12.2020 wurden im Ordnungsamt Pankow von Berlin 1034 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen der Zuwiderhandlung gegen die SARS-CoV-2 Eindämmungsmaßnahmeverordnung bzw. SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Dabei wurden 38.530,00 € an Verwarngelder erhoben bzw. Bußgeldern festgesetzt. Die Auskunft ergeht gebührenfrei. Eine Einsichtnahme in das dem Ordnungsamt Pankow zur Verfügung stehende Ordnungswidrigkeiten-Bearbeitungsprogramm ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Freundliche Grüße,