Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Luisenplatz 5a64283 Darmstadt

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Neues Rathaus
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Stephan Fritzsche
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Fritzsche
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Luisenplatz 5a64283 Darmstadt [#204965]
Datum
4. Dezember 2020 15:37
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Neues Rathaus Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stephan Fritzsche Anfragenr: 204965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204965/ Postanschrift Stephan Fritzsche << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Fritzsche
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Fritzsche, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsge…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Luisenplatz 5a64283 Darmstadt [#204965]
Datum
9. Dezember 2020 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fritzsche, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz wurde von uns als zuständiges Fachamt übernommen und wird derzeit geprüft. Freundliche Grüße
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Fritzsche, für das angefragte Gebäude liegt uns kein Energiebedarfsausweis vor. Wir haben die …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Luisenplatz 5a64283 Darmstadt [#204965]
Datum
5. Januar 2021 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fritzsche, für das angefragte Gebäude liegt uns kein Energiebedarfsausweis vor. Wir haben die Anfrage an die zuständigen KollegInnen weitergegeben. Sobald die KollegInnen etwas in Erfahrung bringen konnten, werden wir uns bei Ihnen melden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis im Voraus. Freundliche Grüße
Stephan Fritzsche
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neue…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Fritzsche
Betreff
AW: Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Luisenplatz 5a64283 Darmstadt [#204965]
Datum
30. Januar 2021 11:12
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Luisenplatz 5a64283 Darmstadt“ vom 04.12.2020 (#204965) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephan Fritzsche Anfragenr: 204965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204965/

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Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Fritzsche, wir haben auf Ihren Antrag fristgerecht am 05.01.2021 geantwortet. Die Antwort habe…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Luisenplatz 5a64283 Darmstadt [#204965]
Datum
3. Februar 2021 07:29
Status
Sehr geehrter Herr Fritzsche, wir haben auf Ihren Antrag fristgerecht am 05.01.2021 geantwortet. Die Antwort haben wir Ihnen nochmals beigefügt. Freundliche Grüße