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Handlungsanweisungen o.ä. Mindestabstand und MNB

die Bundespolizei unterstützt die Polizei u.a. bei der Durchsetzung der unterschiedlichen Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer. Dieses gilt insbesondere für die MNB und auch die Mindestabstände z.B. bei Versammlungen.
Dabei gibt es aber auch unterschiedliche Auslegungen bezüglich Ausnahmen von der MNB, der Beschaffung eines Attestes, zur Beschaffenheit einer MNB und zum korrekten Sitz der MNB. Ähnliches gilt auch hier für den sogenannten Mindestabstand im öffentlichen Raum, speziell auch bei Versammlungen und Aufzüge.
Deshalb wird um eine Zusendungen aller Dienst- oder Handlungsanweisungen o.ä. die in diesem Zusammenhang der Bundespolizei vorliegen.
Falls nicht, erklären Sie mir bitte wie die Bundespolizei etwaige Einsätze unterstützen kann, ohne gegenüber den Bürgern übergriffig zu wirken!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Bundespolizei u…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungsanweisungen o.ä. Mindestabstand und MNB [#205166]
Datum
7. Dezember 2020 00:26
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Bundespolizei unterstützt die Polizei u.a. bei der Durchsetzung der unterschiedlichen Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer. Dieses gilt insbesondere für die MNB und auch die Mindestabstände z.B. bei Versammlungen. Dabei gibt es aber auch unterschiedliche Auslegungen bezüglich Ausnahmen von der MNB, der Beschaffung eines Attestes, zur Beschaffenheit einer MNB und zum korrekten Sitz der MNB. Ähnliches gilt auch hier für den sogenannten Mindestabstand im öffentlichen Raum, speziell auch bei Versammlungen und Aufzüge. Deshalb wird um eine Zusendungen aller Dienst- oder Handlungsanweisungen o.ä. die in diesem Zusammenhang der Bundespolizei vorliegen. Falls nicht, erklären Sie mir bitte wie die Bundespolizei etwaige Einsätze unterstützen kann, ohne gegenüber den Bürgern übergriffig zu wirken!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205166/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-70 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antra…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Handlungsanweisungen o.ä. Mindestabstand und MNB [#205166]
Datum
8. Dezember 2020 08:59
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-70 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 07.12.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-70 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 07.12.2020 haben Sie einen Antrag auf I…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag Handlungsanweisungen o.ä. Mindestabstand und MNB [#205166]
Datum
17. Dezember 2020 13:17
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-70 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 07.12.2020 haben Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem IFG über die Plattform Frag-den-Staat gestellt. Für die Übersendung des Bescheides bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Anschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die gewünschte Information. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragst…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Handlungsanweisungen o.ä. Mindestabstand und MNB [#205166]
Datum
18. Dezember 2020 16:02
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die gewünschte Information. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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