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Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv (SH)

gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. Dieser lautet dort wie folgt:
Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage
 Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;
 Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage

Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in Schleswig-Holstein verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt)
Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäss Antwort des B…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv (SH) [#205280]
Datum
8. Dezember 2020 18:01
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. Dieser lautet dort wie folgt: Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage  Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;  Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in Schleswig-Holstein verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt) Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205280/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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