🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass 0433/004-2020.0005

Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass 0433/004-2020.0005 sowie vorhergehenden Schriftwechsel von BMU an BaSE

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht vom 04.11.2…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass 0433/004-2020.0005 [#205302]
Datum
8. Dezember 2020 21:21
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass 0433/004-2020.0005 sowie vorhergehenden Schriftwechsel von BMU an BaSE
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205302/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Antrag vom 8. Dezember 2020 - Bericht vom 04.11.2020 vom BASE an BMU laut Erlass 0433/004-2020.0005 [#205302] …
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 8. Dezember 2020 - Bericht vom 04.11.2020 vom BASE an BMU laut Erlass 0433/004-2020.0005 [#205302]
Datum
8. Januar 2021 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 8. Dezember 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Übersendung des Berichts vom 04.11.2020 vom BASE an BMU laut Erlass 0433/004-2020.0005 sowie um vorhergehenden Schriftwechsel [#205302]. Anbei übersende ich Ihnen - wie von Ihnen beantragt gemäß § 1 Abs. 2 IFG per E-Mail - den vorbezeichneten Bericht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung zur Bereitstellung und Betreuung der Onlinekonsultationsplattform und der Informationsplattform nicht zutreffend ist und eine Korrekturmitteilung erfolgte. Ein vorhergehender Schriftwechsel zwischen BASE und BMU liegt nicht vor. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. __ _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden.