Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB

sämtliche Korrespondenz (Brief, Mail, Fax, etc.) zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Deutschen Fußballbund (DFB), die in Zusammenhang mit der Corona-Überbrückungshilfen des Bundes für Profisportvereine ("Coronahilfen Profisport") stehen, sowie in diesem Zusammenhang getätigte Notizen Ihres Hauses.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Korrespon…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB [#205331]
Datum
9. Dezember 2020 13:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Korrespondenz (Brief, Mail, Fax, etc.) zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Deutschen Fußballbund (DFB), die in Zusammenhang mit der Corona-Überbrückungshilfen des Bundes für Profisportvereine ("Coronahilfen Profisport") stehen, sowie in diesem Zusammenhang getätigte Notizen Ihres Hauses.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205331/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 – Az.: 13002/4#2750 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB [#205331]
Datum
9. Dezember 2020 14:04
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 – Az.: 13002/4#2750 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nur unvollständig mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Sie ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in entgegen Ihrer Darstellung, sehe ich die Erfordernis nach Übermittlung einer postali…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB [#205331]
Datum
20. Dezember 2020 12:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in entgegen Ihrer Darstellung, sehe ich die Erfordernis nach Übermittlung einer postalischen Adresse als Voraussetzung für die weitere Bearbeitung meiner IFG-Anfrage nicht als gegeben. Sie schreiben, dass es sich "bei der Beantwortung eines IFG-Antrages [...] um einen Verwaltungsakt" handelt und "gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist". Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts erfolgt auch auf dem Weg über mein persönliches fragdenstaat-Konto unmissverständlich an mich und damit die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Dementsprechend bitte ich um umgehende Bearbeitung meiner IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 205331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205331/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2750 Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, di…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB [#205331]
Datum
22. Dezember 2020 09:26
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2750 Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die vermutlich unter Nutzung von Pseudonymen gestellt wird, hat in diesem Jahr stark zugenommen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages Ihre Postanschrift erbeten habe. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung Ihrer Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf das zweite Rundschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten zur anon…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB [#205331]
Datum
22. Dezember 2020 10:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf das zweite Rundschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten zur anonymen/pseudonymen IFG-Antragstellung: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/AccessforoneAccessforall/2020/2019-zweites-Rundschreiben-anonym-pseudonym-IFG.html "Die Anforderung weiterer personenbezogener Daten würde somit einen Verstoß gegen die DSVGO darstellen". Dementsprechend bitte ich um umgehende Bearbeitung meiner IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 205331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205331/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB“ [#205331] [#205331]
Datum
4. Januar 2021 20:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/205331/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Bekanntgabe des Verwaltungsakts auch auf dem Weg über mein persönliches fragdenstaat-Konto unmissverständlich an mich und damit die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist, erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 205331.pdf Anfragenr: 205331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205331/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat # 25-725/002 II#0572
Datum
7. Januar 2021 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie im oben genannten Verfahren die von mir angehängten Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat # 25-725/002 II#0572 [#205331]
Datum
7. Januar 2021 13:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre aufklärende Antwort. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich auf dem Laufenden halten könnten, sobald es Näheres vom Verwaltungsgericht Köln zu vermelden gibt. Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 205331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205331/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie von Ihnen gewünscht, untenstehend meine Postanschrift. Könnten Sie mir mitteile…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB [#205331]
Datum
7. Januar 2021 13:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie von Ihnen gewünscht, untenstehend meine Postanschrift. Könnten Sie mir mitteilen bis wann etwa mit einem Bescheid über den IFG-Antrag gerechnet werden kann? Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 205331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205331/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB [#205331]
Datum
12. Januar 2021 07:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB“ vom 09.12.2020 (#205331) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 205331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205331/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2750 Sehr geehrteAntragsteller/in nach Eingang Ihrer Postanschrift am 07.01.2021 wurde die Bearbeitu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Corona-Hilfen Profisport: Kommunikation mit dem DFB [#205331] - (#2750)
Datum
12. Januar 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2750 Sehr geehrteAntragsteller/in nach Eingang Ihrer Postanschrift am 07.01.2021 wurde die Bearbeitung des Vorgangs durch das zuständige Fachreferat aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen