Anfrage zur Zahl der Coronatoten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bezüglich der einschneidenden Coronamaßnahmen habe ich ein Verständnisproblem. Das RKI, die Medien und Politiker behaupten permanent, es gäbe in Deutschland bis heute 19932, im Zusammenhang mit Corona bzw. an Corona verstorbene Menschen.

Diese Aussage lässt vermuten, dass das Coronavirus bisher 19932 Menschen getötet hat - wäre das so, hätte ich vollstes Verständnis für alle Maßnahmen.

Meine untenstehende Recherche ergab nun, dass das Coronavirus offensichtlich keine 19932 Menschen dahingerafft hat, da sich die tägliche Sterberate 2020, gegenüber dem Vorjahr, um 0,46 Menschen täglich erhöht hat.

Das bedeutet, rechnerisch ist 2020, bis heute, weniger als ein halber Mensch pro Tag mehr gestorben als im Jahr 2019.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir erklären würden, was die, von Ihnen mitgetragenen, Maßnahmen rechtfertigt, obwohl die Sterblichkeit derart
niedrig ist.

Während der letzten Influenzawelle starben nachweislich 25000 Menschen, an der Virusgrippe. Damals gab es keinerlei staatliche Eingriffe.

Ich habe höchstpersönlich gerechnet - irgendwie fehlen die 19932 Coronatoten, die permanent erwähnt werden in der Statistik.

Unter https://countrymeters.info/de/Germany findet man eine fortlaufend aktualisierte Statistik mit Bevölkerungsdaten.

Laut dieser Statistik sind in Deutschland, im Jahr 2019, 879959 Menschen gestorben. Teilt man diese Zahl durch 365 Tage, sind 2019 täglich 2410,85 Menschen gestorben. Nun haben wir 2020 und seit Jahresbeginn hat eine "Pandemie" die Welt im Griff.

Schaut man sich nun die Statistik für 2020 an, sind bis 9.12.2020 829491 Menschen gestorben.

Der 9.12.2020 ist der 344. Tag des Jahres. Teilt man nun die 829491 durch 3344, sind im Jahr 2020 täglich 2411,31 Menschen gestorben.

Das bedeutet also 2020, im Jahr der "gefährlichen Pandemie", sterben täglich 0,46
Mensch mehr als 2019, dem Jahr ohne Pandemie.

Ich bin kein Verschwörungstheoretiker - ich würde nur gern verstehen, was die drastischen Maßnahmen rechtfertigt, die nachweislich Existenzen auslöschen und wo die 19932 Coronatoten herkommen, die ich in der Statistik nicht finden kann ?
Um auf 19932 Coronatote zu kommen, hätten 2020 jeden Tag ca. 58 Menschen mehr sterben müssen, als 2019 ???
Für eine sachliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Eine Anfrage an den sächsischen Ministerpräsidenten blieb leider unbeantwortet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2020
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich der einsc…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Zahl der Coronatoten [#205386]
Datum
9. Dezember 2020 23:22
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich der einschneidenden Coronamaßnahmen habe ich ein Verständnisproblem. Das RKI, die Medien und Politiker behaupten permanent, es gäbe in Deutschland bis heute 19932, im Zusammenhang mit Corona bzw. an Corona verstorbene Menschen. Diese Aussage lässt vermuten, dass das Coronavirus bisher 19932 Menschen getötet hat - wäre das so, hätte ich vollstes Verständnis für alle Maßnahmen. Meine untenstehende Recherche ergab nun, dass das Coronavirus offensichtlich keine 19932 Menschen dahingerafft hat, da sich die tägliche Sterberate 2020, gegenüber dem Vorjahr, um 0,46 Menschen täglich erhöht hat. Das bedeutet, rechnerisch ist 2020, bis heute, weniger als ein halber Mensch pro Tag mehr gestorben als im Jahr 2019. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir erklären würden, was die, von Ihnen mitgetragenen, Maßnahmen rechtfertigt, obwohl die Sterblichkeit derart niedrig ist. Während der letzten Influenzawelle starben nachweislich 25000 Menschen, an der Virusgrippe. Damals gab es keinerlei staatliche Eingriffe. Ich habe höchstpersönlich gerechnet - irgendwie fehlen die 19932 Coronatoten, die permanent erwähnt werden in der Statistik. Unter https://countrymeters.info/de/Germany findet man eine fortlaufend aktualisierte Statistik mit Bevölkerungsdaten. Laut dieser Statistik sind in Deutschland, im Jahr 2019, 879959 Menschen gestorben. Teilt man diese Zahl durch 365 Tage, sind 2019 täglich 2410,85 Menschen gestorben. Nun haben wir 2020 und seit Jahresbeginn hat eine "Pandemie" die Welt im Griff. Schaut man sich nun die Statistik für 2020 an, sind bis 9.12.2020 829491 Menschen gestorben. Der 9.12.2020 ist der 344. Tag des Jahres. Teilt man nun die 829491 durch 3344, sind im Jahr 2020 täglich 2411,31 Menschen gestorben. Das bedeutet also 2020, im Jahr der "gefährlichen Pandemie", sterben täglich 0,46 Mensch mehr als 2019, dem Jahr ohne Pandemie. Ich bin kein Verschwörungstheoretiker - ich würde nur gern verstehen, was die drastischen Maßnahmen rechtfertigt, die nachweislich Existenzen auslöschen und wo die 19932 Coronatoten herkommen, die ich in der Statistik nicht finden kann ? Um auf 19932 Coronatote zu kommen, hätten 2020 jeden Tag ca. 58 Menschen mehr sterben müssen, als 2019 ??? Für eine sachliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Eine Anfrage an den sächsischen Ministerpräsidenten blieb leider unbeantwortet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205386/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.12.2020
Datum
11. Dezember 2020 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-249. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 09.12.2020 (Az.: 2020-249) - Anfrage zur Zahl der Coronatoten [#205386]
Datum
11. Januar 2021 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Dezember 2020 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Zu Erfassung von COVID-19-Todesfällen ist zunächst anzumerken, dass in die Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) die COVID-19-Todesfälle eingehen, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben. Die entsprechenden Daten werden jeweils im täglichen Situationsbericht des RKI veröffentlicht. Laut dem Situationsbericht vom 07.01.2021 wurden bis dato 37.607 COVID-19-Todesfälle an das RKI gemeldet (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Des Weiteren ist eine Tabelle zum Verlauf der COVID-19 Todesfälle nach Sterbedatum hier öffentlich zugänglich: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Des Weiteren verweisen wir auf das öffentlich zugängliche Epidemiologische Bulletin 41/2020, in welchem hospitalisierte COVID-19-Patienten mit SARI-Patienten (Patienten mit einer schweren akuten respiratorischen Erkrankungen) aus 5 vergangenen Grippewellen hinsichtlich Krankheitsschwere, Altersstruktur und Dauer der stationären Behandlung verglichen werden (siehe https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...). Diesem lässt sich entnehmen, dass sich COVID-19 insbesondere durch eine höhere Letalität und lange Beatmungsdauer von schwer verlaufenden Atemwegsinfektionen in Grippewellen unterscheidet. Ebenso wird in diesem Zusammenhang auf das Journal of Health Monitoring des RKI, October 2020, Special Issue 9, „Sterblichkeit Älterer während der COVID-19-Pandemie in den ersten Monaten des Jahres 2020. Gab es Nord-Süd-Unterschiede?“, in welchem ebenfalls Vergleiche mit Vorjahren durchgeführt werden verwiesen (siehe hier https://www.rki.de/DE/Content/Gesundh...). Hinzuzufügen ist, dass in die Risikobewertung eines Infektionsgeschehens für die Gesamtbevölkerung nicht allein die Mortalitätsrate einzustellen ist, sondern weitere Faktoren wie die Übertragbarkeit und die Ressourcenbelastung des Gesundheitssystems einzustellen sind (siehe hierzu im Hinblick auf die Risikobewertung zu COVID-19 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Weitergehende amtliche Informationen zu Ihrer Anfrage liegen uns nicht vor und fallen auch nicht in den Kompetenzbereich des RKI. Für die statistische Erfassung der allgemeinen Sterblichkeitsrate und den Vergleich zu Vorjahren können wir jedoch auf die Website www.destatis.de<http://www.destatis.de> des Statistischen Bundesamtes und die dort veröffentlichten Daten verweisen, siehe z.B. https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... und https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre.... Diesen öffentlich zugänglichen Daten lässt sich z.B. entnehmen, dass in der 50. Kalenderwoche des Jahres 2020, d.h. vom 07.12 bis 13.12.2020, bislang etwa 22 897 Sterbefälle gemeldet wurden, was 23 % mehr sind als im Durchschnitt der vier Vorjahre. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben mir folgendes mitgeteilt : "Genere…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 09.12.2020 (Az.: 2020-249) - Anfrage zur Zahl der Coronatoten [#205386]
Datum
17. Januar 2021 21:51
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben mir folgendes mitgeteilt : "Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben." Veranlasst das Gesundheitsamt Obduktionen, zur Feststellung der Todesursache bzw. wie stellt das Gesundheitsamt fest, dass ein Patient an der gemeldeten Krankheit verstorben ist ? MfG Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205386/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage zur Zahl der Coronatoten [#205386] [#205386]
Datum
1. Februar 2021 08:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/205386/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mitgeteilt wurde, es liegt im Ermessen des Gesundheitsamtes, wer als gestorben an Corona und wer als gestorben mit Corona gemeldet wird. Meine Rückfrage, wie das Gesundhheitsamt feststellt, wer mit und wer an Corona verstorben ist, ist von entscheidender Bedeutung, da die gemeldeten Zahlen die Grundlage für die drastischen Maßnahmen und Grundrechtseinschränkungen sind und das Wort Ermessen unbedingt definiert werden muss. Lässt das Gesundheitsamt die Todesursache durch Obduktion feststellen oder wird lediglich nach Bauchgefühl entschieden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 205386.pdf Anfragenr: 205386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205386/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Februar 2021 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ergänzend zu unserer Antwort können wir Ihnen hierzu Fol…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 09.12.2020 (Az.: 2020-249) - Anfrage zur Zahl der Coronatoten [#205386]
Datum
9. März 2021 09:18
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ergänzend zu unserer Antwort können wir Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben. Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet wurden, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 verstorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden. Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist. Zudem wir auf die öffentlich zugänglichen Informationen auf folgenden Webseiten verweisen: * Die Informationen zu „Wie werden Todesfälle erfasst?“ unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html * Die Informationen zu „Was ist beim Umgang mit an COVID-19-Verstorbenen zu beachten?“ unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html;jsessionid=4DA588ED28CF6CDA8BBB4583E62A8B91.internet071#FAQId14087200 * Im Weiteren wären Rückfragen zu konkreten Maßnahmen der Gesundheitsämter an diese zu richten. Mit freundlichen Grüßen