Rechtsauffassung zur Vereinbarkeit von Nutzungspflicht

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf die Aussage der Stadt https://twitter.com/stadt_kiel/status/1333388269229277184
"Unsere Straßenverkehrsbehörde vertritt die Auffassung, dass Radfahrer*innen zum Passieren auf den Gehweg ausweichen dürfen, ohne sich ordnungswidrig zu verhalten. Daher besteht keine Pflicht zum Absteigen. Dies ist selbsterklärend und eine Beschilderung daher nicht erforderlich."

Bitte ich um alle Unterlagen aus denen hervorgeht, warum die Benutzungspflicht des unterbrochenen Radwegs auf dem Theodor-Heuss-Ring aufrechterhalten werden kann, trotz anderslautender Vorgaben der VwV-StVO.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bezugnehmend auf die Aussage der Stadt https://twitte…
An Straßenverkehrsbehörde Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsauffassung zur Vereinbarkeit von Nutzungspflicht [#205396]
Datum
10. Dezember 2020 07:18
An
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bezugnehmend auf die Aussage der Stadt https://twitter.com/stadt_kiel/status/1333388269229277184 "Unsere Straßenverkehrsbehörde vertritt die Auffassung, dass Radfahrer*innen zum Passieren auf den Gehweg ausweichen dürfen, ohne sich ordnungswidrig zu verhalten. Daher besteht keine Pflicht zum Absteigen. Dies ist selbsterklärend und eine Beschilderung daher nicht erforderlich." Bitte ich um alle Unterlagen aus denen hervorgeht, warum die Benutzungspflicht des unterbrochenen Radwegs auf dem Theodor-Heuss-Ring aufrechterhalten werden kann, trotz anderslautender Vorgaben der VwV-StVO. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/205396/upload/1bf78614369f4a4fbdb86101f1bc087ed95bab39/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, unter dem 10.12.2020 haben Sie einen Antrag nach dem IZG SH gestellt…
Von
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Betreff
Rechtsauffassung zur Vereinbarkeit von Nutzungspflicht [#205396]
Datum
11. Januar 2021 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGTheodor-Heuss-Ring_NordlicheNebenflchezw.HamburgerChausseeundLbscherBaum.zip
2,4 MB
smime.p7s
2,0 KB


Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, unter dem 10.12.2020 haben Sie einen Antrag nach dem IZG SH gestellt. Sie baten um Vorlage aller Unterlagen, aus denen hervorgehe, warum die Benutzungspflicht des unterbrochenen Radwegs auf dem Theodor-Heuss-Ring aufrechterhalten werden kann trotz anderslautender Vorgaben der VwV-StVO. Ihrem Antrag wird entsprochen. Anliegend finden Sie bitte die passwortgeschützte .zip-Datei, die die angeforderten Informationen beinhaltet. Das Passwort können Sie bei mir gesondert erfragen. Einer Veröffentlichung auf fragdenstaat.de und anderen Internetpräsenzen wird widersprochen, da die übersandten Informationen personenbezogene Daten beinhalten. Selbiges gilt für die in dieser E-Mail niedergelegten personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Sichtung der zugesandten Unterlagen ist meine Anfrage nicht beantwortet. Aus …
An Straßenverkehrsbehörde Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsauffassung zur Vereinbarkeit von Nutzungspflicht [#205396]
Datum
13. Januar 2021 07:35
An
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Sichtung der zugesandten Unterlagen ist meine Anfrage nicht beantwortet. Aus den Unterlagen geht hervor, dass in der Verwaltung eine Meinung, die offenkundig widersprüchlich zur Straßenverkehrsordnung und deren Verwaltungsvorschrift ist, zur Sachlage herrscht, nach der gehandelt wurde. Ich fragte aber nicht nach dem Ergebnis der Entscheidung, sondern der Entscheidungsgrundlage, also der rechtlichen Herleitung aus der sich die Entscheidung ergibt. Ich bitte daher abermals um Übersendung der Unterlagen, zur rechtlichen Bewertung, die dieser Entscheidung zugrunde liegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/205396/upload/1bf78614369f4a4fbdb86101f1bc087ed95bab39/
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihr Anspruch aus § 3 IZG SH richtet sich auf den freien Zugang zu de…
Von
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Betreff
AW: AW: Rechtsauffassung zur Vereinbarkeit von Nutzungspflicht [#205396]
Datum
15. Januar 2021 08:41
Status
smime.p7s
2,0 KB


Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihr Anspruch aus § 3 IZG SH richtet sich auf den freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Der Begriff der Informationen ist in § 2 Abs. 1 Nr. 1 IZG SH legal definiert. Demnach sind Informationen alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern bei informationspflichtigen Stellen vorhandene Zahlen, Daten, Fakten, Erkenntnisse oder sonstige Auskünfte. Die zu Ihrer Anfrage in einer der aufgezählten Formen niedergelegten Informationen habe ich Ihnen übersandt. Weitere Informationen zu Ihrer Frage i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 IZG SH liegen hier nicht vor und können daher auch nicht übersandt werden. Es ist nicht üblich und rechtlich auch nicht erforderlich, sämtliche Entscheidungsprozesse zu verschriftlichen. Dementsprechend wurde Ihr Anspruch auf Informationszugang erfüllt. In die Veröffentlichung personenbezogener Daten wird nicht eingewilligt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Bezugnehmend auf ihre EInlassung, dass keine weiteren schriftlichen Informationen …
An Straßenverkehrsbehörde Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsauffassung zur Vereinbarkeit von Nutzungspflicht [#205396]
Datum
16. Januar 2021 09:54
An
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezugnehmend auf ihre EInlassung, dass keine weiteren schriftlichen Informationen vorliegen und dass "Es ist nicht üblich und rechtlich auch nicht erforderlich, sämtliche Entscheidungsprozesse zu verschriftlichen", weise ich Sie darauf hin, das dies ein Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenpflicht (https://www.bundestag.de/presse/hib/643972-643972) ist, wenn keine weiteren Informationen zu dieser Entscheidung vorliegen. "Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt der Antwort zufolge „die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar“. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besage unter anderem, „dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet“." Die Entscheidung warum die geplante Unterbrechung eines Radweges nicht zur Abordnung der Nutzungsplficht führt, statt dessen regelmäßig Radfahrer die Grundsätze der Straßenverkehrsordnung missachten sollen, weil die Stadt gegen die Verwaltungsvorschrift zur Anordnung von Radwegen verstößt, ist aus den verschriftlichenten Informationen nicht nachvollziehbar. Ich behalte mir diesbezüglich also vor, Beschwerde bei der Ratsversammlung der Stadt Kiel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/205396/upload/1bf78614369f4a4fbdb86101f1bc087ed95bab39/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>