Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.
1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Rostock erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Rostock vorliegen.
Ergebnis der Anfrage
Nach Auskunft des Büros der Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg wurde der Landkreis über die Vorgänge zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft überhaupt nicht einbezogen.
Anders lässt sich die behauptete Unwissenheit über das Konzept und die Ersteller wohl nicht erklären.
Die Firma Rödl & Partner GbR, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg hat für den Landkreis Rostock das aktuelle schlüssige Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft erstellt.
Ihrer Bitte auf Übersendung des vollständigen Konzeptes kann auf Grund schutzwürdiger Interessen der Firma Rödl & Partner nach § 8 IFG M-V und deren fehlender Einwilligung zur Herausgabe des von Ihnen begehrten Dokumentes, nicht entsprochen werden.
Eine alter Link:
http://harald-thome.de/fa/harald-thome/…
Anfrage abgelehnt
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Datum4. März 2017
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7. April 2017
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