Empfänger:innen von Stadtratsprotollen

Anfrage an: Stadt Augsburg

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wem (außerhalb der Verwaltung & der gewählten Stadträt*innen) wurden in den letzten drei Jahren Protokolle städtische Gremien zur Verfügung gestellt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, sowie nach der städtischen Informationsfreiheissatzung.

Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wem (außerhalb de…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfänger:innen von Stadtratsprotollen [#205823]
Datum
14. Dezember 2020 14:23
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wem (außerhalb der Verwaltung & der gewählten Stadträt*innen) wurden in den letzten drei Jahren Protokolle städtische Gremien zur Verfügung gestellt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, sowie nach der städtischen Informationsfreiheissatzung. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205823/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Empfänger:innen von Stadtratsprotollen“ vom 14.1…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfänger:innen von Stadtratsprotollen [#205823]
Datum
16. Januar 2021 11:17
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Empfänger:innen von Stadtratsprotollen“ vom 14.12.2020 (#205823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205823/
Stadt Augsburg
Zusammenfassung: Anfrage abgelehnt.
Von
Stadt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Zusammenfassung: Anfrage abgelehnt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass Ihnen keinerlei Informationen zu E…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfänger:innen von Stadtratsprotollen [#205823]
Datum
27. Januar 2021 21:11
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass Ihnen keinerlei Informationen zu Einsichtnahmen in die Stadtratsprotokolle vorliegen und der Antrag daher abzulehnen sei. Es ging mir aber nicht um die Einsichtnahmen, sondern ob und wem Auskunft über die Protokolle gegeben worden ist (z.B. durch Übersendung von Kopien oder digitalen Abschriften). Dahingehend war meine Anfrage leider etwas unpräzise. Können Sie mir diese Infos bitte zukommen lassen? Ich weiß nicht, woher Sie meine andere E-Mail-Adresse haben. Können Sie mir bitte direkt hier antworten bzw. an meine Adresse <<E-Mail-Adresse>>? Das wäre nett. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205823/
Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in Mit ihrer E-Mail vom 27.Januar 2021 baten sie ergänzend noch um folgende Information: &quo…
Von
Stadt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Mit ihrer E-Mail vom 27.Januar 2021 baten sie ergänzend noch um folgende Information: "Es ging mir aber nicht um die Einsichtnahmen, sondern ob und wem Auskunft über die Protokolle gegeben worden ist (z.B. durch Übersendung von Kopien oder digitalen Abschriften). Dahingehend war meine Anfrage leider etwas unpräzise." Wir haben diese Anfrage nochmals durch das Hauptamt prüfen lassen. Das Recht der Gemeindebürger zur Information über den Inhalt der Niederschriften öffentlicher Sitzungen beschränkt sich nach Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO auf die Einsichtnahmen. Diese Einsichtnahme wird den Bürgerinnen und Bürgern auf deren Antrag gewährt. Deshalb wurden den Bürgerinnen und Bürgern auch keine darüber hinausgehenden Auskünfte erteilt und diesen auch keine Kopien oder digitale Abschriften übermittelt. Nachdem die begehrte Information bei der Stadt Augsburg nicht vorhanden ist, ist auch der ergänzende Antrag abzulehnen. Wir verweisen diesbezüglich auf unseren Bescheid vom 21.01.2021. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in können Sie also bestätigen, dass niemandem je Kopien oder Abschriften übermittelt wurden? A…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Februar 2021
An
Stadt Augsburg
Status
Sehr Antragsteller/in können Sie also bestätigen, dass niemandem je Kopien oder Abschriften übermittelt wurden? Auch keinen Verbänden, Firmen, anderen Organisationen? Mit freundlichen Grüßen,

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Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in Ihre ergänzende Fragestellung haben wir nochmals durch das Hauptamt prüfen lassen. Es wurd…
Von
Stadt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Februar 2021
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre ergänzende Fragestellung haben wir nochmals durch das Hauptamt prüfen lassen. Es wurde festgestellt, dass auch Verbände, Firmen und andere Organisationen keine Kopien oder Ablichtungen von Sitzungsniederschriften erhalten haben. Allerdings werden in Einzelfällen Ausfertigungen von Beschlüssen versandt, soweit dies erforderlich ist. Es handelt sich dabei um öffentliche Beschlüsse, die über das Ratsinformationssystem über den nachfolgenden Link für jedermann einsehbar sind. https://ratsinfo.augsburg.de/bi/si010.asp Mit freundlichen Grüßen,