IFG-Antrag: Hinweise zu "Nafri"-Delikten

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

- Sämtliche internen Anleitungen, Hinweise und Weisungen, die in Zusammenhang mit "Nafri"-Delikten stehen, darunter die "Eigensicherungshinweise NAFRI" sowie die Definition von "Nafri"-Delikten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2017
  • Frist
    7. April 2017
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Hinweise zu "Nafri"-Delikten [#20595]
Datum
6. März 2017 10:14
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche internen Anleitungen, Hinweise und Weisungen, die in Zusammenhang mit "Nafri"-Delikten stehen, darunter die "Eigensicherungshinweise NAFRI" sowie die Definition von "Nafri"-Delikten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landeskriminalamt NRW
Anfrage nach dem IFG NRW ZA 2.2 - Datenschutz Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 06.03.2017 Sehr geehrter Herr S…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
9. März 2017 09:54
Status
Warte auf Antwort
ZA 2.2 - Datenschutz Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 06.03.2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre an das LKA NRW übersandte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.03.2017 ist hier eingegangen. Die Anfrage ist derzeit in Bearbeitung. Im weiteren Verlauf der Bearbeitung erhalten Sie entsprechenden Bescheid. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt NRW
Anfrage nach dem IFG NRW ZA 2.2 - Datenschutz Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 06.03.2017 Sehr geehrter Herr S…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
6. April 2017 09:58
Status
Warte auf Antwort
ZA 2.2 - Datenschutz Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 06.03.2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dieser E-Mail übersende ich Ihnen unser Antwortschreiben auf Ihre oben angeführte Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage nach dem IFG NRW [#20595] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 06.04.2…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW [#20595]
Datum
10. April 2017 09:39
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 06.04.2017. Bitte senden Sie die Ablehnung per Post an untenstehende Adresse. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 20595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt NRW
Anfrage nach dem IFG ZA 2.2 - Datenschutz Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 06.03.2017 Sehr geehrter Herr Semsr…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
13. April 2017 13:28
Status
Warte auf Antwort
ZA 2.2 - Datenschutz Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 06.03.2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Mitteilung einer Postanschrift. Grundsätzlich hat der klagefähige Bescheid inkl. Rechtsbehelfsbelehrung und die Erläuterung und Begründung der Ablehnung mit Postzustellungsurkunde jedoch an eine private Hausadresse zu erfolgen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie darum, mir Ihre private Anschrift mitzuteilen, um Ihr Anliegend schnellst möglich abschließend bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage nach dem IFG [#20595] Sehr geehrt<< Anrede >> das ist mir neu. Nennen Sie mir bitte den en…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG [#20595]
Datum
13. April 2017 13:30
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> das ist mir neu. Nennen Sie mir bitte den entsprechenden Gesetzestext, damit ich diese Regelung nachvollziehen kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 20595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: AW: Anfrage nach dem IFG [#20595] Als Ergänzung: Ihre Kollegen von der Polizei Köln haben einen Ablehnungsbesc…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG [#20595]
Datum
13. April 2017 13:35
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Als Ergänzung: Ihre Kollegen von der Polizei Köln haben einen Ablehnungsbescheid auf eine Anfrage an die von mir angegebene Adresse gesendet. Nachzulesen hier: https://fragdenstaat.de/files/foi/61767/polizei-koln-ablehnung.pdf Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 20595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landeskriminalamt NRW
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Bezugsnachricht zu 1. beantragen Sie die Übersendung sämtlicher interner Anleitu…
Von
Landeskriminalamt NRW
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,7 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Bezugsnachricht zu 1. beantragen Sie die Übersendung sämtlicher interner Anleitungen, Hinweise und Weisungen, die in Zusammenhang mit "Nafri"-Delikten stehen, darunter die "Eigensicherungshinweise NAFRI" sowie die Definition von "Nafri"-Delikten. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes u. a. gegenüber Behörden des Landes Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, soweit keine Ablehnungsgründe gemäß §§ 6 ff. IFG NRW bestehen. Ihren Antrag werde ich nach kriminalfachlicher Abstimmung in meinem Haus aufgrund vorliegender Ablehnungsgründe nach § 6 lit. a) IFG NRW bei einzelnen Themenkomplexen Ihrer Anfrage lediglich teilweise beauskunften, da eine umfängliche Beantwortung die Tätigkeit der Polizei im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung beeinträchtigen würde. Im Sinne des § 5 Absatz 2 IFG NRW stelle ich Ihnen, bezugnehmend auf Informationen die im Zuständigkeitsbereich des LKA NRW liegen, folgende Informationen entsprechend Ihrer Anfrage zur Verfügung: Für den Begriff "Nafri-Delikte" existiert keine Iandes- oder bundesweit abgestimmte Definition. Zu dem Themenfeld "Nordafrikanische Tatverdächtige" existieren in meinem Haus Unterlagen, die im Rahmen polizeilicher Ermittlungstätigkeiten herangezogen werden. Diese Unterlagen sind gemäß § 7 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des MIK NRW zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung -VSA-)1 als "VS-Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft, weil deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann. Somit sind die Voraussetzungen des § 6 Satz 1, lt. a) IFG NRW gegeben und ich kann Ihnen die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen. Eine Veröffentlichung hätte zur Folge, dass Ermittlungshandlungen oder -taktiken der Polizei bekannt würden und dies bei dem polizeilichen Gegenüber eine Änderung seiner Verhaltensweise nach sich ziehen könnte. Dies könnte zur Folge haben, dass es zu einer starken Beeinträchtigung der Ermittlungs- und Präventionsarbeit kommen könnte, wodurch die polizeiliche Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht im vollen Umfang erfüllt bzw. erheblich erschwert werden würde. [Rechtsbehelfsbelehrung]
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer IFG-Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Hinweise zu "Nafri"-Delikten“ [#20595]
Datum
23. Juni 2017 10:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer IFG-Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20595 Das LKA will den Bescheid nicht an die von mir angegebene Büroadresse senden, lediglich an meine Privatadresse. Eine Begründung dafür gibt es nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 20595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 6.3.2017; Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-2139/17 [#20595] Se…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 6.3.2017; Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-2139/17 [#20595]
Datum
17. Juli 2017 17:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, das LKA NRW hat mir inzwischen in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Hinweise zu "Nafri"-Delikten“ vom 06.03.2017 (#20595) an die von mir angegebene Postadresse geantwortet. Mein Vermittlungsersuchen ist also inzwischen gegenstandslos. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 20595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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