Rechnungshofbericht zu Risiken der Braunkohle: „Festsetzung von Sicherheitsleistungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen“

Antrag nach dem SächsUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Bericht des Rechnungshofes zu Risiken der Braunkohle (vgl. https://www.greenpeace-magazin.de/nachrichtenarchiv/sachsen-haelt-einen-brisanten-bericht-zu-den-risiken-der-braunkohle-geheim)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG). Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2017
  • Frist
    8. April 2017
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Rechnungshofbericht zu Risiken der Braunkohle [#20610] Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Sächsischer Rechnungshof Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Rechnungshofbericht zu Risiken der Braunkohle [#20610]
Datum
7. März 2017 13:36
An
Sächsischer Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Bericht des Rechnungshofes zu Risiken der Braunkohle (vgl. https://www.greenpeace-magazin.de/nachrichtenarchiv/sachsen-haelt-einen-brisanten-bericht-zu-den-risiken-der-braunkohle-geheim) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG). Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Sächsischer Rechnungshof
Rechnungshofbericht zu Risiken der Braunkohle Sehr geehrter Herr Semsrott, im Auftrag übersende ich Ihnen anhä…
Von
Sächsischer Rechnungshof
Betreff
Rechnungshofbericht zu Risiken der Braunkohle
Datum
17. März 2017 08:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Auftrag übersende ich Ihnen anhängendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Sächsischer Rechnungshof
Ihre Anfrage vom 7. März 2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, im Auftrag des Justiziars des Sächsischen Rechnungs…
Von
Sächsischer Rechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 7. März 2017
Datum
7. April 2017 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Auftrag des Justiziars des Sächsischen Rechnungshofs, Herrn Dr. Jury, darf ich Ihnen vorab per E-Mail das beigefügte Dokument übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen PK-0127/8 1110/17 vom 06. April 2…
An Sächsischer Rechnungshof Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
10. April 2017
An
Sächsischer Rechnungshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen PK-0127/8 1110/17 vom 06. April 2017 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen meinen Antrag ab, da der Sächsische Rechnunghof keine informationspflichtige Stelle nach dem SächsUIG sei. Dies ist nicht zutreffend. Wie auch der Bundesrechnungshof ist der Sächsische Rechnungshof als Stelle im Sinne des funktionellen Behördenbegriffs (vgl. hierzu BVerwG 7 C 1.12, Rn. 25). Auch die weiteren Ablehnungsgründe vermögen nicht zu überzeugen. Dass ein Bekanntwerden des Berichts die Funktionsfähigkeit des Staates beeinträchtigt, ist nicht substantiiert dargelegt worden. Es ist zudem nicht wahrscheinlich, dass eine Herausgabe der Teile des Berichts, die keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, nicht möglich sei. Sofern Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorliegen, ist ein überwiegendes Interesse an der Bekanntgabe angezeigt. Dies begründet sich durch die Bedeutung des behandelten Themas: Es geht dabei um die Absicherung der öffentlichen Hand gegen Folgekosten im Bergbau durch Sicherheitsleistungen nach dem Bundesberggesetz. Die Ausnahme davon durch das sächsische Oberbergamt stellt im Bereich der Braunkohle, wo die finanziellen Risiken besonders hoch sind, ein besonders hohes Risiko im Milliardenbereich für den öffentlichen Haushalt und die Umwelt dar. Ich bitte erneut um Zusendung der angefragten Informationen. Ansonsten werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsischer Rechnungshof
Widerspruchsbescheid [40-seitiger Bescheid - Ablehnung]
Von
Sächsischer Rechnungshof
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
10. Oktober 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
[40-seitiger Bescheid - Ablehnung]