Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz

In Berichterstattungen zu den aktuell begonnen Bauarbeiten zur Restaurierung der Bahnhofstraße in Mainz wurde erwähnt, dass das Land mit 16 Millionen Euro die Stadt Mainz in diesem Jahr bei Bauarbeiten unterstützt. Bitte senden sie mir eine Auflistung zu, welche Baumaßnahmen in welcher Höhe und warum von diesen 16 Millionen Euro gefördert wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. März 2017
  • Frist
    11. April 2017
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Berichterst…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz [#20618]
Datum
8. März 2017 10:39
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Berichterstattungen zu den aktuell begonnen Bauarbeiten zur Restaurierung der Bahnhofstraße in Mainz wurde erwähnt, dass das Land mit 16 Millionen Euro die Stadt Mainz in diesem Jahr bei Bauarbeiten unterstützt. Bitte senden sie mir eine Auflistung zu, welche Baumaßnahmen in welcher Höhe und warum von diesen 16 Millionen Euro gefördert wird.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ vo…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz [#20618]
Datum
7. Juni 2017 12:52
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ vom 08.03.2017 (#20618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 20618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ [#20618]
Datum
7. Juni 2017 12:54
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20618 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist bereits um 58 Tage überschritten wurde und keine Bearbeitung bisher erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 20618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ vo…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ [#20618]
Datum
14. Juni 2017 20:41
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ vom 08.03.2017 (#20618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 20618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ [#20618]
Datum
14. Juni 2017 20:42
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20618 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist zur Beantwortung bereits um 65 Tage überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 20618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte, mit E-Mail vom 14.06.2017 haben Sie an Ihre Anfrage vom 08.03.2017 erinnert. Ihre Anfrage vom 08.03.…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ [#20618]
Datum
16. Juni 2017 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte, mit E-Mail vom 14.06.2017 haben Sie an Ihre Anfrage vom 08.03.2017 erinnert. Ihre Anfrage vom 08.03.2017 liegt mir als dem für die Städtebauförderung zuständigen Referenten leider nicht vor. Die laufenden Baumaßnahmen „Ausbau von Bahnhofstraße und Münsterplatz“ werden vom Ministerium des Innern und für Sport mit Städtebauförderungsmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Ich darf Sie bitten mir Ihre Anfrage vom 8.03.2017 zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben. Im Folgenden sende ich Ihnen ursprün…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ [#20618]
Datum
16. Juni 2017 10:26
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben. Im Folgenden sende ich Ihnen ursprüngliche Anfrage. Der gesamte Verlauf ist unter https://fragdenstaat.de/a/20618 einsehbar. Mit freundlichen Grüßen Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Berichterstattungen zu den aktuell begonnen Bauarbeiten zur Restaurierung der Bahnhofstraße in Mainz wurde erwähnt, dass das Land mit 16 Millionen Euro die Stadt Mainz in diesem Jahr bei Bauarbeiten unterstützt. Bitte senden sie mir eine Auflistung zu, welche Baumaßnahmen in welcher Höhe und warum von diesen 16 Millionen Euro gefördert wird. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 14.06.2017 bzw. 8.03.2017 und teile Ihnen dazu folgendes mit: …
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Förderung von Baumaßnahmen der Stadt Mainz“ [#20618]
Datum
16. Juni 2017 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 14.06.2017 bzw. 8.03.2017 und teile Ihnen dazu folgendes mit: Das Land Rheinland-Pfalz hat 2014 mit der Stadt Mainz als der verantwortlichen Trägerin der Planungshoheit und Maßnahmenträgerin vereinbart, dass die Stadt für den Zeitraum von 2014 bis 2017 bis zu 16 Millionen Euro an Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes erhalten kann. Die genannte Summe bezieht sich also auf einen 4-Jahres-Zeitraum und betrifft mehrere Fördergebiete. Fördergegenstand sind jeweils vom Stadtrat auf der Grundlage des Baugesetzbuches beschlossene Fördergebiete, die ab der jeweiligen Programmaufnahme über einen Gesamtzeitraum von jeweils in der Regel etwa 12 Jahren Fördermittel erhalten können. Grundlage sind unter Beteiligung der Bürgerschaft erstellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte, die aufzeigen, welche einzelnen Maßnahmen erforderlich sind, um die Entwicklungsziele für das jeweilige Fördergebiet zu erreichen. Innerhalb der Fördergebiete werden mit den Fördermitteln eine Vielzahl von investiven Maßnahmen (wie vor allem Erschließungs- und Baumaßnahmen), investitionsvorbereitende Maßnahmen (wie Handlungs-/Entwicklungskonzepte, Planungen, Gutachten u.a.) und investitionsbegleitende Maßnahmen (wie Quartiersmanagement, Beratungen) gefördert. Der Stadtrat der Stadt Mainz hat beschlossen, die Fördermittel für folgende Fördergebiete einzusetzen: -Mainz-Innenstadt (Förderung seit 2009, gegenwärtig vor allem Ausbau/Umgestaltung Bahnhofstraße und Münsterplatz), -Mainz-Neustadt (Förderung seit 2000, gegenwärtig vor allem Umgestaltung Bismarckplatz, Wallaustraße, Boppstraße), -Mainz-Mombach (Förderung seit 2006, gegenwärtig vor allem Ausbau/Umgestaltung Hauptstraße), -Mainz-Lerchenberg (Förderung seit 2006, gegenwärtig vor allem Umgestaltung Stadtteilpark). Für das Jahr 2017 sind für die Stadt Mainz im Rahmen des vereinbarten Fördermittelvolumens Fördermittel reserviert. Die Förderanträge liegen dem Ministerium des Innern und für Sport noch nicht vor. Welche förderungsfähigen Maßnahmen in den jeweiligen Fördergebieten durchgeführt werden und warum, darüber entscheidet der Stadtrat der Stadt Mainz im Rahmen der Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung unter Beachtung der von ihm beschlossenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte. Mit freundlichen Grüßen