Machbarkeitsstudie Social Media

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Machbarkeitsstudie Social Media des BKamt von 2018, wie erwähnt in BT-Drucksache 19/24344

Ergebnis der Anfrage

Die Machbarkeitsstudie ist von der Migrationsbeauftragten in Auftrag gegeben worden, nicht vom Kanzleramt: https://fragdenstaat.de/anfrage/machbar…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Machbarkeits…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Machbarkeitsstudie Social Media [#206265]
Datum
15. Dezember 2020 08:44
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Machbarkeitsstudie Social Media des BKamt von 2018, wie erwähnt in BT-Drucksache 19/24344
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206265/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeskanzleramt
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung per Post
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
21. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung per Post
Bundeskanzleramt
13 IFG - 02814 - In 2020 /NA 304 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 15. Dezember 2020 beantragten Sie…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13 IFG - 02814 - In 2020 /NA 304
Datum
22. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 15. Dezember 2020 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung der „Machbarkeitsstudie Social Media des BKAmts von 2018." Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe 1. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf den Zugang zu Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhanden sind. Zu Ihrem Antrag liegen im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes keine Informationen vor. Ihr Antrag ist daher abzulehnen.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch [#206265] per Mail und per Fax 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 304 Sehr geehrte << Anrede >>…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch [#206265]
Datum
1. Februar 2021 19:58
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
per Mail und per Fax 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 304 Sehr geehrte << Anrede >> Mit Bescheid vom 22.01.2021 lehnen Sie meine Anfrage nach der "Machbarkeitsstudie Social Media" vom 15.12.2020 ab. Das Dokument sei im Bundeskanzleramt nicht vorhanden. Dies wird bestritten. In BT-Drucksache 19/24979 auf Seite 25 hat das Bundeskanzleramt angegeben, ein solches Gutachten in Auftrag gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206265/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch [#206265]
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Widerspruch [#206265]
Datum
1. Februar 2021 19:59
An
Bundeskanzleramt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,0 KB

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Widerspruch [#206265] Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir auf meine Wi…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Widerspruch [#206265]
Datum
25. März 2021 15:05
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir auf meine Widerspruch in der Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie Social Media“ vom 15.12.2020 (#206265) eine Mahnung geschickt. Ich kenne allerdings den Widerspruchsbescheid nicht. Könnten Sie mir den erst zuschicken? Gerne auch per Mail, wie es heutzutage mindestens zusätzlich selbstverständlich sein sollte. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206265/