Informationen zu Treffen mit der Tabakindustrie

sämtliche Vorlagen für die genannten Personen sowie Prokolle oder ähnliche Aufzeichnungen zu folgenden Treffen (bei denen u.a. das Tabakwerbeverbot thematisiert wurde, s. BT-Drs. 18/11368):
21.07.2014 BM Gabriel mit der Gewerkschaft NGG, DZV, PMI; Markenverband
21.10.2014 St Machnig mit DZV
21.10.2014 St Machnig mit DZV
21.10.2014 St Machnig mit Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH
08.09.2015 PSt'n Zypries mit Dr. Borer Consulting, Büro für Politik und Consulting
27.09.2016 St Machnig mit BAT

Mit Schwärzung personenbezogener Daten nach IFG bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2017
  • Frist
    11. April 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Vorlag…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Treffen mit der Tabakindustrie [#20627]
Datum
9. März 2017 09:46
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Vorlagen für die genannten Personen sowie Prokolle oder ähnliche Aufzeichnungen zu folgenden Treffen (bei denen u.a. das Tabakwerbeverbot thematisiert wurde, s. BT-Drs. 18/11368): 21.07.2014 BM Gabriel mit der Gewerkschaft NGG, DZV, PMI; Markenverband 21.10.2014 St Machnig mit DZV 21.10.2014 St Machnig mit DZV 21.10.2014 St Machnig mit Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH 08.09.2015 PSt'n Zypries mit Dr. Borer Consulting, Büro für Politik und Consulting 27.09.2016 St Machnig mit BAT Mit Schwärzung personenbezogener Daten nach IFG bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrages betreffend Informationen z…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Informationen zu Treffen mit der Tabakindustrie
Datum
10. März 2017 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrages betreffend Informationen zu Treffen mit der Tabakindustrie. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf meine Email vom 10.03.2017, mit der ich Ihnen Ihren Antrag auf Z…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Informationen zu Treffen mit der Tabakindustrie
Datum
24. März 2017 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf meine Email vom 10.03.2017, mit der ich Ihnen Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen bestätigt hatte. Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens ist uns aufgefallen, dass Ihr Antrag nicht korrekte Daten für zwei Treffen enthält (siehe Ihre nachfolgende Auflistung Position 3 und 4!): 21.07.2014 BM Gabriel mit der Gewerkschaft NGG, DZV, PMI; Markenverband 21.10.2014 St Machnig mit DZV 21.10.2014 St Machnig mit DZV 21.10.2014 St Machnig mit Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH 08.09.2015 PSt'n Zypries mit Dr. Borer Consulting, Büro für Politik und Consulting 27.09.2016 St Machnig mit BAT Ich gehe davon aus, dass es sich lediglich um einen technischen Übertragungsfehler aus der BT-Drucksache 18/11368 Ihrerseits handelt und dass Ihre Anfrage Informationen über die Gespräche am 17.07.2015 und 26.08.2015 betrifft. Wir kommen wieder auf Sie zu." Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hier ist mir in der Tat ein Fehle…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationen zu Treffen mit der Tabakindustrie [#20627]
Datum
24. März 2017 13:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hier ist mir in der Tat ein Fehler unterlaufen. Gemeint sind die in der Drucksache angegebenen Gesprächstermine. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Anfrage nach dem IFG Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit E-Mail vom 09.03.2017 haben Sie unter Hinweis auf das …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
6. April 2017
Status
Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit E-Mail vom 09.03.2017 haben Sie unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beantragt, Ihnen "sämtliche Vorlagen für die genannten Personen sowie Protokolle oder ähnliche Aufzeichnungen zu folgenden Treffen (bei denen u.a. das Tabakwerbeverbot thematisiert wurde, s. BT-Drs. 18/11368)" zuzusenden. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Auf Ihren Antrag werden Ihnen folgende Informationen in Kopie unter Schwärzung personenbezogener Daten übersandt: a) Gespräch Bundesminister Gabriel mit der Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG) und der deutschen Zigarettenwirtschaft am 21.07.2014: - Leitungsvorlage vom 08.07.2014 zur Gesprächsvorbereitung (4 Seiten); b) Gespräch Bundesminister Gabriel mit dem Markenverband am 21.07.2014: - Leitungsvorlage vom 10.07.2014 zur Gesprächsvorbereitung (Auszüge 2 Seiten); c) Gespräch Staatssekretär Machnig mit dem Deutschen Zigarettenverband am 21.10.2014: - Leitungsvorlage vom 14.10.2014 zur Gesprächsvorbereitung (4 Seiten) d) Gespräch Staatssekretär Machnig mit dem Deutschen Zigarettenverband am 17.07,2015: - Leitungsvorlage vom 16.07.2015 zur Gesprächsvorbereitung (4 Seiten); e) Gespräch Staatssekretär Machnig mit Fa, Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH am 26,08,2015: - Leitungsvorlage vom 20.08.2015 zur Gesprächsvorbereitung (3 Seiten); f) Gespräch Parlamentarische Staatssekretärin Zypries mit Dr, Borer Consulting, Büro für Politik und Kommunikation (für Oettinger/Davidoff AG) am 08,09,2015: - Leitungsvorlage vom 03.09.2015 zur Gesprächsvorbereitung (4 Seiten); g) Gespräch Staatssekretär Machnig mit Fa, British American Tobacco am 27,09,2016: - Leitungsvorlage vom 21.09.2016 zur Gesprächsvorbereitung (7 Seiten). 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: I. Gemäß § 1 IFG haben Sie Anspruch auf Informationszugang zu den unter 1. aufgeführten Dokumenten. a) Ihr Antrag wurde so ausgelegt, dass Sie Zugang zu den in der Bundestagsdrucksache 18/11368 aufgeführten Gesprächen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit der Tabakindustrie begehren. Diese Auslegung Ihres Antrags haben Sie in Ihrer Antwort vom 24.03.2017 auf meine Zwischennachricht vom 23.03.2017 bestätigt. b) Für die von Ihrem Antrag erfassten Gespräche wurden keine Protokolle gefertigt. Auch liegen keine sonstigen Aufzeichnungen zu dem jeweiligen Gesprächsverlauf, die das Ergebnis festhalten, vor. c) Einer Schwärzung personenbezogener Daten (§ 5 IFG) haben Sie in Ihrem Antrag vom 09.03.2017 vorab zugestimmt. II. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG. Der Bescheid ergeht als einfache Auskunft gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststraße 34, 10115 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen