"Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg"

Das "Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg" von 2020

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • Kosten dieser Information:
    105,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das "Gutach…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
"Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg" [#206276]
Datum
15. Dezember 2020 08:55
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das "Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg" von 2020
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206276/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg" [#206276] 71 - 10 00 …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg" [#206276]
Datum
15. Dezember 2020 09:21
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-71 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 15.12.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-71 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informatio…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
"Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg" [#206276]
Datum
20. Januar 2021 10:43
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-71 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dauert derzeit noch an. Ich komme in dieser Angelegenheit alsbald unaufgefordert erneut auf Sie zu und bitte bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 15. Dezember 2020 b…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
4. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
787,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 15. Dezember 2020 baten Sie um Übersendung des "Gutachtens zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg" von 2020. In dem von Ihnen erbetenen Gutachten sind Rechte Dritter betroffen, die einen Ausnahmegrund nach § 6 IFG begründen. Auf das gesetzlich geregelte Beteiligungserfordernis nach 88 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 IFG weise ich in diesem Zusammenhang hin. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ist der Antrag bei Rechten Dritter zu begründen. Eine entsprechende Begründung ist daher von Ihnen nachzureichen. In Ihrem Antrag widersprechen Sie außerdem der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Im Rahmen des hier durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens gemäß & 8 IFG wäre jedoch die Weitergabe Ihrer Daten geboten. Im Übrigen sieht § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung einen Kostenrahmen für Gebühren bis zu 500,00 Euro vor, der bei Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren ausgeschöpft werden könnte. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter www.bundespolizei.de in der Rubrik Datenschutz / Datenverarbeitung. Vor diesem Hintergrund wird um Mitteilung bis 26. Februar 2021 gebeten, ob Sie Ihren Antrag vom 15. Dezember 2020 aufrechterhalten wollen. Gegebenenfalls bitte ich um Begründung Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#206276] 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-71 Sehr << An…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#206276]
Datum
12. Februar 2021 18:14
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-71 Sehr << Anrede >> ich halte an meinem Antrag fest. Da elektrostatische Aufladung unter bestimmten Umständen Gesundheits- um Umweltrisiken nach sich ziehen, besteht ein Interesse an dem Gutachten. Aus § 8 IFG ergibt sich keine Weitergabe meiner Daten an Dritte. Eine Einschätzung des Informationsbegehrens ist auch ohne Weitergabe meiner Daten möglich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206276/
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276] 71…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276]
Datum
17. Februar 2021 11:34
Status
Warte auf Antwort
71-100011-0003-20-71 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 12.02.2021 haben Sie mitgeteilt, dass Sie Ihren Antrag vom 15.12.2020 aufrecht erhalten möchten. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, könnte der Kostenrahmen von bis zu 500,00 Euro bei der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens ausgeschöpft werden. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bestehen nun zwei Möglichkeiten: 1. Wenn Sie weiterhin die Übersendung einer ungeschwärzten Version des Gutachtens wünschen, hätte dies zur Folge, dass im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens alle in dem Gutachten erwähnten Personen und Firmen angeschrieben werden müssten. Diese müssten ihre Zustimmung zur Herausgabe des Gutachtes erteilen. Diese Vorgehensweise würde Kosten im Rahmen der IFGGebV verursachen, die von Ihnen übernommen werden müssten. 2. Sie würden sich mit der Übersendung einer teilgeschwärzten Fassung des Gutachtens einverstanden erklären. Alle personenbezogenen Daten sowie inhaltliche Teile würden geschwärzt werden. Auch diese Vorgehensweise würde Kosten im Rahmen der IFGGebV verursachen, die von Ihnen übernommen werden müssten. Ich bitte daher um Mitteilung, welche Möglichkeit Sie favorisieren. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276]
Datum
17. Februar 2021 11:54
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail. Soweit erforderlich können Sie das Gutachten gerne schwärzen. Ich weise daraufhin, dass die Namen von Gutachtern nach § 5 Abs. 3 IFG in der Regel nicht geschwärzt werden muss. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206276/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276]
Datum
8. Mai 2021 20:54
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „"Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg"“ vom 15.12.2020 (#206276) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206276/
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276] 71…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276]
Datum
12. Mai 2021 13:56
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-71 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dauert derzeit immer noch an. Ich komme in dieser Angelegenheit alsbald unaufgefordert erneut auf Sie zu und bitte bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276]
Datum
28. September 2021 19:05
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg"“ vom 15.12.2020 (#206276) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 253 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206276/
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276] 71…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276]
Datum
29. September 2021 09:22
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGGutachtenzurelektrostatischenAufladun.eml
6,3 KB
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-71 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dauert derzeit noch an. Ich komme in dieser Angelegenheit alsbald unaufgefordert erneut auf Sie zu und bitte bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276]
Datum
29. September 2021 09:33
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sollte ich bis zum 11.10. das Gutachten nicht erhalten, werde ich Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206276/
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276] 71…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276]
Datum
7. Oktober 2021 12:55
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-71 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu meinem Bedauern muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach wie vor noch andauert. Dies vor dem Hintergrund der Vielzahl an zu beteiligenden Stellen. Ich komme in dieser Angelegenheit unaufgefordert erneut auf Sie zu und bitte bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Antwortbescheid Polizeipräsidium Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 15. Dezember 2020 baten Sie um Übers…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid Polizeipräsidium
Datum
14. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 15. Dezember 2020 baten Sie um Übersendung des "Gutachtens zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg" von 2020. § 1 Absatz 1 IFG gewährt jedermann nach Maßgabe des Gesetzes einen Zugang zu amtlichen Informationen. Gleichwohl verpflichtet das IFG nicht zur Erstellung dieser Informationen. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn die Ausschlussgründe der §§ 3 ff. IFG greifen. Ihrem Antrag auf Übersendung des "Gutachtens zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg" von 2020 gebe ich statt und füge das Gutachten in teilgeschwärzter Form diesem Schreiben bei. Geschwärzt wurden u.a. die Namen Dritter. Gebührenentscheidung: Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Gutachtens mache ich eine Gebühr in Höhe von 105,00 € geltend. Gebührenfrei ist eine einfache Auskunft, deren Bearbeitung 30 Minuten nicht überschreitet. Die Bereitstellung des Gutachtens erforderte jedoch das Tätigwerden eines Beamten des höheren Dienstes (A15) mit einem zeitlichen Umfang von 1 Stunde und einem Stundensatz in Höhe von 60,00 € und 1 Stunde eines Beamten gehobener Dienst (A13g) mit einem Stundensatz in Höhe von 45,00 € . Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag Hr. Semsrott - Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg [#206276]
Datum
18. Dezember 2021 11:41
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Bundespolizei hat für die Beantwortung meiner Informationsfreiheitsanfrage „"Gutachten zur elektrostatischen Aufladung an Fluggastkontrollstelle Hamburg"“ ein Jahr gebraucht, obwohl insgesamt nur 1,5 Stunden Aufwand angefallen sind. Trotz dieser enormen Fristüberschreitung um 11 Monate möchte die Bundespolizei nun den gesamten Aufwand in Rechnung stellen. Finden Sie nicht auch, dass die Behörde in diesem Fall auf die Gebührenerhebung verzichten sollte? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206276/

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