Liste der Schulen die MS365 einsetzen dürfen

Bitte lassen Sie mir eine Liste mit allen Schulen zukommen, welche aktuell in der Testphase, MS365 einsetzen dürfen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte lassen Sie …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Schulen die MS365 einsetzen dürfen [#206508]
Datum
15. Dezember 2020 19:11
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir eine Liste mit allen Schulen zukommen, welche aktuell in der Testphase, MS365 einsetzen dürfen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206508/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 15…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Liste der Schulen die MS365 einsetzen dürfen [#206508]
Datum
18. Januar 2021 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 15.12.2020. Sie bitten um die Übermittlung einer Liste mit allen Schulen, welche aktuell in der Testphase MS365 einsetzen dürfen. Lassen Sie uns kurz die Bemerkung vorwegstellen, dass der Pilotbetrieb von Microsoft Office 365 nicht den Umkehrschluss erlaubt, dass andere Schulen das Produkt nicht nutzen dürfen. Wir gehen somit davon aus, dass Sie die Liste der Pilotschulen begehren und nicht derjenigen Schulen, die Microsoft Office 365 einsetzen dürfen. Die Teilnahme am Pilotbetrieb ist freiwillig. Oberste Priorität ist hierbei die Entlastung der Schulen. Mithin könnten die Schulen durch die Veröffentlichung ihrer Teilnahme am Pilotbetrieb der Gefahr spürbarer Nachteile ausgesetzt sein. Eine etwaige öffentliche Diskussion rund um eine Schule und deren Beteiligung am Piloteinsatz oder auch nur einfache Nachfragen bei den einzelnen Schulen würden diese Schulen belasten und ihre ungestörte und konzentrierte Teilnahme am Piloten gefährden. Wir bieten Ihnen aber gerne an, auf die Schulleitungen zuzugehen und diese um ihre Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Daten zu bitten. In diesem Falle würde sich die Frist zur Beantwortung Ihrer Eingabe gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz auf drei Monate verlängern. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie wünschen, dass wir die Schulen um die Einwilligung in die Veröffentlichung ihrer Daten bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Fall formuliere ich gerne meine Frage um. Welche Schulen nehmen am Pilotbetr…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Schulen die MS365 einsetzen dürfen [#206508]
Datum
18. Januar 2021 12:49
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Fall formuliere ich gerne meine Frage um. Welche Schulen nehmen am Pilotbetrieb des KM teil? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206508/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Schulen die MS365 einsetzen dürfen“ …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Schulen die MS365 einsetzen dürfen [#206508]
Datum
30. März 2022 13:54
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Schulen die MS365 einsetzen dürfen“ vom 15.12.2020 (#206508) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 436 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Erinnerung vom 30.03.2022 an Ihren Antrag vom …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Liste der Schulen die MS365 einsetzen dürfen [#206508]
Datum
10. Mai 2022 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Erinnerung vom 30.03.2022 an Ihren Antrag vom 15.12.2020 nach Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) betreffend die Liste der teilnehmenden Schulen am damaligen Pilotbetrieb des Kultusministeriums. Wir haben Sie mit Zwischennachricht vom 18.01.2021 darauf hingewiesen, dass hierfür die Einwilligung der betroffenen Schulleitungen notwendig ist und Sie zur Präzisierung Ihres Anliegens aufgefordert. Diese Präzisierung haben Sie nicht innerhalb der Frist von drei Monaten vorgenommen, sodass wir Ihren Antrag gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 LIFG ablehnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen