Informationen zum Anwaltspostfach

1. Die Haftungsklauseln und Haftungsausschlussklauseln in den zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer und der Atos abgeschlossenen Verträgen über Entwicklung und Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

2. Die Unterlagen über die Abnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durch die Bundesrechtsanwaltskammer und über Zahlungen, die daraufhin an Atos geleistet wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Haftungsklau…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Anwaltspostfach [#206556]
Datum
16. Dezember 2020 07:10
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Haftungsklauseln und Haftungsausschlussklauseln in den zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer und der Atos abgeschlossenen Verträgen über Entwicklung und Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs 2. Die Unterlagen über die Abnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durch die Bundesrechtsanwaltskammer und über Zahlungen, die daraufhin an Atos geleistet wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206556/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.12.2020 - Informationen zum beA [#206556]
Datum
17. Dezember 2020 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechtsanwaltskammer
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfre…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.12.2020 - Informationen zum beA [#206556]
Datum
20. Januar 2021 06:55
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Anwaltspostfach“ vom 16.12.2020 (#206556) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206556/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesrechtsanwaltskammer
AW: AW: Ihr über die Website https://fragdenstaat.de/ gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informatio…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: AW: Ihr über die Website https://fragdenstaat.de/ gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.12.2020 - Informationen zum beA [#206556]
Datum
21. Januar 2021 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20.01.2021. Der Bescheid einschließlich Anlagen zum oben genannten IFG-Antrag ist unseren Informationen zufolge gestern bei Ihnen per Einschreiben eingegangen. Ihre Anfrage hat sich demnach mit der Bescheidung überschnitten. Mit freundlichen Grüßen