Akten zum Gerichtsverfahren gegen "Die PARTEI" wegen Geldverkauf

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die Akten zum Gerichtsverfahren gegen die Partei "Die PARTEI" wegen deren Geldverkaufsaktion.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Akten zum Geric…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akten zum Gerichtsverfahren gegen "Die PARTEI" wegen Geldverkauf [#206567]
Datum
16. Dezember 2020 09:24
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Akten zum Gerichtsverfahren gegen die Partei "Die PARTEI" wegen deren Geldverkaufsaktion.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206567/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Datei angehängte Dokument erhalten Sie zur Kenntnisnahme und persönlichen Ve…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Akten zum Gerichtsverfahren gegen "Die PARTEI" wegen Geldverkauf [#206567]
Datum
21. Dezember 2020 11:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
937,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Datei angehängte Dokument erhalten Sie zur Kenntnisnahme und persönlichen Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
ZR 4-1334-IFG-385/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. Ich bin der Meinung, …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akten zum Gerichtsverfahren gegen "Die PARTEI" wegen Geldverkauf [#206567]
Datum
21. Dezember 2020 14:43
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ZR 4-1334-IFG-385/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. Ich bin der Meinung, dass eine Anschrift aus datenschutzrechtlichen Gründen, insbesondere aufgrund des Prinzips der Datensparsamkeit, nicht für die Bearbeitung einer IFG-Anfrage erforderlich ist. Um das Verfahren zu beschleunigen habe ich trotzdem meine Adresse an das Ende dieser E-Mail angefügt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206567/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16. Dezember …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16. Dezember 2020 bitten Sie: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Akten zum Gerichtsverfahren gegen die Partei "Die PARTEI" wegen deren Geldverkaufsaktion.“ Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Nur einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung langer dauert, können gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 30 Euro und 500 Euro erhoben werden. Auf der Grundlage des § 10 IFGi. V. m. §§ 1, 2 IFG-Gebührenverordnung (IFGGebV) und der Anlage 1 Teil A, 2.2 zu § 1 Abs. 1 IFGGebV fallen für einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes Gebühren in Höhe von 30 Euro je Stunde, des gehobenen Dienstes Gebühren in Hohe von 45 Euro je Stunde und für einen Mitarbeiter des höheren Dienstes Gebühren in Höhe von 60 Euro je Stunde an. Nach einer ersten kursorischen Prüfung wird der Aufwand für die Prüfung der Unterlagen, Anfertigung von Kopien sowie die Durchführung eventueller Schwärzungen auf etwa einen Arbeitstag eines Mitarbeiters des gehobenen Dienstes und einen halben Arbeitstag eines Mitarbeiters des höheren Dienstes geschätzt. Die endgültige Hohe der Gebühren ist vom tatsächlichen Arbeitsaufwand abhängig und würde mit einem schriftlichen Bescheid festgesetzt werden. Es wird ferner schon jetzt auf die Vorschrift des § 1 Abs. 3 IFG hingewiesen, wonach Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch dem IFG vorgehen. So schließen insbesondere die Vorschriften des Parteiengesetzes über die Veröffentlichungs- und Berichtspflichten des Präsidenten des Deutschen Bundestags zur Rechenschaftslegung der Parteien und der Entwicklung der Parteienfinanzen einen hierauf bezogenen Informationszugangsanspruch nach dem IFG aus (BVerwG 10 C 16.19 - Urteil vom 17. Juni 2020). Vor diesem Hintergrund wäre im Hinblick auf Ihren Antrag voraussichtlich nur eine eingeschränkte Informationsgenwährung zu den das Klageverfahren betreffenden Unterlagen unter Schwärzung sämtlicher Inhalte zur Parteienfinanzierung möglich. Sofern Sie angesichts dieser allgemeinen Informationen zur Sach- und Rechtslage und der dargestellten Gebührenfolge an Ihrem Antrag festhalten möchten, bitte ich Sie, mir dies bis zum 1. Februar 2021 mitzuteilen. Außerdem bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden erklären. Andernfalls waren voraussichtlich Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Abs. 1 IFG durchzuführen und der Antrag Ihrerseits gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG zu begründen. Sollte mir bis zum 1. Februar 2021 keine Rückmeldung von Ihnen vorliegen, werde ich davon ausgehen, dass Sie kein Interesse an der weiteren Verfolgung Ihres Antrags haben und das Verfahren ohne weitere Nachricht einstellen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [ZR 4-1334-IFG-385/2020] [#206567] Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IF…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [ZR 4-1334-IFG-385/2020] [#206567]
Datum
19. Januar 2021 20:40
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-385/2020 Mein Zeichen: #206567 Sehr geehrteAntragsteller/in wenn ich auf Grundlage Ihrer Arbeitszeitschätzung die Gebühren unter Annahme eines Achtstundentages kalkuliere, erhalte ich einen Betrag von 600 €, der auf 500 € gedeckelt würde. Einen derart hohen Betrag kann ich nicht aufbringen, weshalb ich meinen Antrag zurückziehen muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206567/