Anzeigen wegen nicht fristgerechter Erstattung

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Wie viele Anzeigen gegen Luftfahrunternehmen sind seit März 2020 bei ihnen wegen nicht fristgerechter Erstattung von annullierten Flügen eingegangen?

In wie vielen Fällen haben Sie ein Bußgeld ausgesprochen?

Wie viele Fälle sind noch offen?

Wie länge benötigt das Luftfahrtbundesamt voraussichtlich, die noch offenen Fälle zu bearbeiten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Anzeigen …
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigen wegen nicht fristgerechter Erstattung [#206595]
Datum
16. Dezember 2020 14:25
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anzeigen gegen Luftfahrunternehmen sind seit März 2020 bei ihnen wegen nicht fristgerechter Erstattung von annullierten Flügen eingegangen? In wie vielen Fällen haben Sie ein Bußgeld ausgesprochen? Wie viele Fälle sind noch offen? Wie länge benötigt das Luftfahrtbundesamt voraussichtlich, die noch offenen Fälle zu bearbeiten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206595/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Luftfahrt-Bundesamt
Az. Az. Z2010-10601-2020/21 Braunschweig, 14.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16.12.202…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Anzeigen wegen nicht fristgerechter Erstattung [#206595]
Datum
15. Januar 2021 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. Az. Z2010-10601-2020/21 Braunschweig, 14.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16.12.2020 beantragten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu amtlichen Informationen. Bitte entnehmen Sie die angeforderten Informationen den folgenden Ausführungen: 1. Wie viele Anzeigen gegen Luftfahrunternehmen sind seit März 2020 bei ihnen wegen nicht fristgerechter Erstattung von annullierten Flügen eingegangen? Im Zeitraum vom 17.03. bis 29.12.2020 sind insgesamt 3.397 Anzeigen eingegangen und registriert. Hiervon sind 2.783 Beschwerden weiterhin vom Luftfahrt-Bundesamt zu bearbeiten. 2.161 Beschwerden adressieren im Zusammenhang mit Flugannullierungen einen Verstoß nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. 2. In wie vielen Fällen haben Sie ein Bußgeld ausgesprochen? Bislang wurden 49 Bußgeldbescheide erlassen. 3. Wie viele Fälle sind noch offen? Von den 2.161 Beschwerden, die sich auf Ticketkostenerstattungen im Zusammenhang mit Flugannullierungen beziehen, sind 1.895 Beschwerden noch nicht abschließend bearbeitet, d.h. in diesem Fällen sind eingehende Beschwerden noch zu prüfen oder bereits vom betroffenen Unternehmen eingegangene Stellungnahmen sind abschließend zu prüfen. 4. Wie länge benötigt das Luftfahrtbundesamt voraussichtlich, die noch offenen Fälle zu bearbeiten? Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der resultierenden Auswirkungen auf die Vorgangsbearbeitung ist hierzu keine belastbare Aussage möglich. Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (https://www.lba.de/DE/TopServiceStartse… Mit freundlichen Grüßen