SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- das gesamte Jira-Ticket mit der internen Tracking-ID EXPOSUREAPP-3447, öffentlicher Teil einsehbar auf/vgl. https://github.com/corona-warn-app/cwa-app-android/issues/1483 (Thema: F-Droid)
- das gesamte Jira-Ticket mit der internen Tracking-ID EXPOSUREAPP-2140, öffentlicher Teil einsehbar auf/vgl. https://github.com/corona-warn-app/cwa-wishlist/issues/57 (Thema: APK auf GitHub)
- das gesamte Jira-Ticket mit der internen Tracking-ID EXPOSUREAPP-2891, öffentlicher Teil einsehbar auf/vgl. https://github.com/corona-warn-app/cwa-wishlist/issues/275 (Thema: Reproduzierbare Builds)
- das gesamte Jira-Ticket mit der internen Tracking-ID EXPOSUREAPP-2956, öffentlicher Teil einsehbar auf/vgl. https://github.com/corona-warn-app/cwa-wishlist/issues/192 (Thema: Benutzung mit LineageOS)

Meine Anfrage bezieht sich auf die Corona-Warn-App (CWA) in der Android-Version und das dazugehörige Ticketsystem.

Personenbezogene Daten können geschwärzt sein, sofern die Personen der Daten nicht im öffentlichen Interesse stehen und sofern Sie in dem obig verlinkten öffentlichen Issue Tracker auf GitHub.com nicht bereits Ihren Namen oder andere personenbezogenen Daten freiwillig veröffentlicht haben.

Im Übrigen möchte ich erwähnen, dass alle genannten Tickets sehr stark von der Community auf GitHub gewünscht werden (es gibt viele Upvotes) und insbesondere eine Bereitstellung einer Version der App und reproduzierbarer Builds das Vertrauen in die App stärken kann.
Einige sind nach Tagging auch bereits “In Bearbeitung” (In Progress), es ließ sich jedoch auf GitHub nicht transparent nachverfolgen, worin diese Bearbeitung bestand und ob diese überhaupt durchgeführt wurde.
Auch https://github.com/corona-warn-app/cwa-app-android/issues/75 ist in dem Zusammenhang zu nennen, welches das Problem aufzeigt, dass nicht-quelloffene Komponenten in der CWA verwendet werden, dieses Ticket ist jedoch nicht auf Jira gespiegelt wurden, soweit dies bekannt ist.

Nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG ist auch diese Information vom IFG gedeckt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 27 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das gesamte Jira-…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App) [#206640]
Datum
16. Dezember 2020 20:46
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das gesamte Jira-Ticket mit der internen Tracking-ID EXPOSUREAPP-3447, öffentlicher Teil einsehbar auf/vgl. https://github.com/corona-warn-app/cwa-app-android/issues/1483 (Thema: F-Droid) - das gesamte Jira-Ticket mit der internen Tracking-ID EXPOSUREAPP-2140, öffentlicher Teil einsehbar auf/vgl. https://github.com/corona-warn-app/cwa-wishlist/issues/57 (Thema: APK auf GitHub) - das gesamte Jira-Ticket mit der internen Tracking-ID EXPOSUREAPP-2891, öffentlicher Teil einsehbar auf/vgl. https://github.com/corona-warn-app/cwa-wishlist/issues/275 (Thema: Reproduzierbare Builds) - das gesamte Jira-Ticket mit der internen Tracking-ID EXPOSUREAPP-2956, öffentlicher Teil einsehbar auf/vgl. https://github.com/corona-warn-app/cwa-wishlist/issues/192 (Thema: Benutzung mit LineageOS) Meine Anfrage bezieht sich auf die Corona-Warn-App (CWA) in der Android-Version und das dazugehörige Ticketsystem. Personenbezogene Daten können geschwärzt sein, sofern die Personen der Daten nicht im öffentlichen Interesse stehen und sofern Sie in dem obig verlinkten öffentlichen Issue Tracker auf GitHub.com nicht bereits Ihren Namen oder andere personenbezogenen Daten freiwillig veröffentlicht haben. Im Übrigen möchte ich erwähnen, dass alle genannten Tickets sehr stark von der Community auf GitHub gewünscht werden (es gibt viele Upvotes) und insbesondere eine Bereitstellung einer Version der App und reproduzierbarer Builds das Vertrauen in die App stärken kann. Einige sind nach Tagging auch bereits “In Bearbeitung” (In Progress), es ließ sich jedoch auf GitHub nicht transparent nachverfolgen, worin diese Bearbeitung bestand und ob diese überhaupt durchgeführt wurde. Auch https://github.com/corona-warn-app/cwa-app-android/issues/75 ist in dem Zusammenhang zu nennen, welches das Problem aufzeigt, dass nicht-quelloffene Komponenten in der CWA verwendet werden, dieses Ticket ist jedoch nicht auf Jira gespiegelt wurden, soweit dies bekannt ist. Nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG ist auch diese Information vom IFG gedeckt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 16.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.12.2020
Datum
18. Dezember 2020 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-263. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 16.12.2020 [#206640] Ihr Zeichen: 2020-263 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsf…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 16.12.2020 [#206640]
Datum
19. Januar 2021 13:05
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 2020-263 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ vom 16.12.2020 (#206640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 16.12.2020 [#206640] Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SAP-C…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 16.12.2020 [#206640]
Datum
29. Januar 2021 19:33
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ vom 16.12.2020 (#206640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ an das RKI wegen Fristüberschreitung [#206640] [#206640]
Datum
6. Februar 2021 22:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/206640/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Es erfolgte am 18. Dezember 2020 nur eine Eingangsbestätigung seitens des RKIs unter dem Aktenzeichen 2020-263. Nach einer/mehrmaliger Rückfrage per E-Mail nach dem aktuellen Status, wurde, nach angemessener Wartezeit als Kulanz meinerseits, ebenfalls nicht reagiert. Ich verstehe, dass das RKI aktuell mit vielen Anfragen belastet ist. Dennoch halte ich die Anfrage für relevant zum gegenwärtigen Zeitpunkt für einen Großteil der Nutzenden der CWA. Man vergleiche hierzu auch die vielen „Follower“ dieser Anfrage auf FragDenStaat und das im Anfragetext dargelegte hohe (öffentliche) Interesse einer Vielzahl von Personen (vgl. die „Upvotes“ auf GitHub). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 206640.pdf Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 2020-263 Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tick…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ an das RKI wegen Fristüberschreitung [2020-263] [#206640]
Datum
6. Februar 2021 22:11
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 2020-263 Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ vom 16.12.2020 (#206640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Da sie trotz Ablauf der gesetzlichen Frist, einer Rückfrage zum Status nach Ablauf ebendieser Frist und nach danach zusätzlich folgender angemessener Wartezeit als Kulanz meinerseits, keine Antwort folgte, wurde einer Vermittlungsanfrage beim BfDI zu diesem Lemma eingereicht. Ich verstehe, dass das RKI aktuell mit vielen Anfragen belastet ist. Dennoch halte ich die hier betroffene Anfrage für relevant zum gegenwärtigen Zeitpunkt für einen Großteil der Nutzenden der CWA. Man vergleiche hierzu auch die vielen „Follower“ dieser Anfrage auf FragDenStaat und das im Anfragetext dargelegte hohe (öffentliche) Interesse einer Vielzahl von Personen (vgl. die „Upvotes“ auf GitHub). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 2020-263 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App) [#206640]
Datum
26. Februar 2021 23:10
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 2020-263 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ vom 16.12.2020 (#206640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ergänzend zur letzten Mail möchte ich erneut das öffentliche Interesse an den angefragten Thematiken mit Medienberichten hinterlegen. Vor allem in technischen Fachmagazinen wurde hierbei über den auf F-Droid erschienen Fork der offiziellen Corona-Warn-App berichtet. [1-9] Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://www.golem.de/news/microg-f-droid-arbeitet-an-freiem-paket-der-corona-warn-app-2011-152463.html [2] https://www.chip.de/news/CoraLibre-Corona-Warn-App-ohne-Google-Dienste_183201533.html [3] https://www.heise.de/news/Corona-Warn-App-in-Kuerze-bei-F-Droid-verfuegbar-4973701.html [4] https://t3n.de/news/corona-warn-app-f-droid-ohne-google-1343813/ [5] https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Apps-Corona-Warn-App-Version-F-Droid-ohne-Google-Dienste-29394849.html [6] https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Apps-Corona-Warn-App-Version-F-Droid-ohne-Google-Dienste-29394849.html [7] https://winfuture.de/news,119957.html [8] https://fsfe.org/news/2020/news-20201208-01.de.html [9] https://netzpolitik.org/2020/corona-warn-app-kommt-in-freien-app-store/ Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Meine Vermittlungsanfrage vom 6. Februar 2021 (Aktenzeichen RKI: 2020-263) wurde bi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ [#206640] [#206640]
Datum
26. Februar 2021 23:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Meine Vermittlungsanfrage vom 6. Februar 2021 (Aktenzeichen RKI: 2020-263) wurde bisher nicht beantwortet. Ich hatte bisher leider noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Daher möchte ich darum bitten, mich über den aktuellen Status der Anfrage zu informieren. Falls benötigt, so finden Sie die bisherige Korrespondenz angehängt sowie erneut unter folgendem Link sowie erneut angehangen: https://fragdenstaat.de/a/206640/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 206640.pdf Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/009 II#0433 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ an das RKI wegen Fristüberschreitung [#206640] [#206640] # 25-721/009 II#0433
Datum
1. März 2021 08:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
714,2 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/009 II#0433 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.12.2020 [#206640] / 2.13.04/0002#0165 Sehr Antragst…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.12.2020 [#206640] / 2.13.04/0002#0165
Datum
5. März 2021 18:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 IFG besteht nicht. Dem Robert Koch-Institut (RKI) liegen keine amtlichen Informationen zu den angefragten Tickets vor, da diese nicht vom RKI selbst, sondern von SAP verwaltet werden. Sollten Sie hierzu eine förmliche Bescheidung wünschen, bitten wir um Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.12.2020 [#206640] / 2.13.04/0002#0165 [#206640]…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.12.2020 [#206640] / 2.13.04/0002#0165 [#206640]
Datum
7. März 2021 15:53
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> im Gegensatz zu Ihrer Information besteht der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen besteht gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 IFG besteht auch auf die angefragte Information, auch wenn diese bei Dritten wie in diesem Fall SAP liegt, da Sie sich der „Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedien[en]”. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 IFG ist der Antrag an Sie als Behörde zu richten, derer Sie sich SAP zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedienen. Anbei meine Postadresse für die Zustellung eines Bescheides, sofern Sie dem Antrag dennoch nicht stattgeben möchten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
[Bescheid ausstehend] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.12.2020 [#206640] / 2.13.…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
[Bescheid ausstehend] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.12.2020 [#206640] / 2.13.04/0002#0165 [#206640]
Datum
23. März 2021 21:48
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 2020-263 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ vom 16.12.2020 (#206640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Trotz vorheriger Mitteilung wurde mir noch immer kein Bescheid oder Antwort auf meine vergangene Mail vom 7. März 2021 zugesandt. Ich bitte um Beachtung meiner vergangenen Ausführungen. Sollte der Bescheid nicht bis Ende März 2021 eintreffen, so bin ich gezwungen, mich erneut an den BfDI zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16.12.2020 Ke…
Von
Robert Koch-Institut
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16.12.2020
Datum
25. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Kein Zugang „nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG, da das RKI sich SAP insoweit nicht zur Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Dies folgt bereits daraus, dass der Betrieb eines JIRA-Ticketsystems nicht zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des RKI zählt.”.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.25-721/009 II#0433 Sehr Antragsteller/i…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ an das RKI wegen Fristüberschreitung [#206640] [#206640]
Datum
26. März 2021 13:11
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.25-721/009 II#0433 Sehr Antragsteller/in das RKI hat mir nun mitgeteilt, dass über Ihren Antrag entschieden wurde. Ein rechtsmittelfähiger Bescheid wurde mit Datum vom 25.3.2021 erlassen. Bis zur gegenteiligen Mitteilung gehe ich daher davon aus, dass sich Ihre Vermittlungsbitte erledigt hat. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne erneut an den BfDI wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ [#206640]
Datum
27. März 2021 17:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/206640/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese abgelehnt wurde. Nach ausbleibender Reaktion hatte ich in Gz.25-721/009 II#0433 bereits eine Vermittlungsanfrage bei Ihnen gestartet. Nach dieser kam nun der Bescheid vom 25.03.2021 vom RKI bei mir an. In diesem behauptet das RKI, es „bestünde kein Informationszugangsrecht, da nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG, da das RKI sich SAP insoweit nicht zur Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Dies folgt bereits daraus, dass der Betrieb eines JIRA-Ticketsystems nicht zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des RKI zählt”. Dieser Ansicht folge ich nicht. So ist die Art der Informationspeicherung innerhalb eines Ticketsystems an sich nicht von Relevanz, da nach § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung” vom Gesetzeswortlaut erfasst ist. Unbeachtlich ist ferner, ob der Betrieb eines Ticketsystems „zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des RKI zählt”. Von Relevanz ist ferner, ob die angefragten Informationen bzw. die dabei betroffenen amtlichen Vorgänge (der Erstellung einer Anwendung zur Benachrichtigung von Infektionsvermutungen im Sinne der CWA), „zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des RKI” zählen. § 1 Abs. 1 S. 3 IFG benennt so den Begriff der „öffentlich-rechtlichen Aufgaben”. Nach Mecklenburg, W. & Pöppelmann B. (2007. Informationsfreiheitsgesetz. Bonn: DJV. S. 23, Rn. 29) ist eine öffentliche Aufgabe „eine solche, an deren Erfüllung die Allgemeinheit (die Öffentlichkeit) ein Interesse hat”. Ferner sei die „Beifügung ‚rechtlich‘ zum Adjektiv ‚öffentlich‘ […] so zu verstehen, dass die Aufgabenerfüllung öffentlich-rechtlich geprägt ist.” (ibid; Rn. 24) Dies ist meiner Ansicht nach hier der Fall, da die App wesentlich im Rahmen des IfSG erstellt wurde sowie dem Ziel des Schutzes des Lebens und körperliche Unversehrtheit auf Basis von Art. 2 Abs. 2 GG folgt, und daher eine vom Staat bereitgestellte Pandemie-Bekämpfungsmaßnahme ist. Ich würde mich über eine Stellungnahme Ihrerseits zu diesem Fall sehr freuen. Meine Rechtsauffassung können Sie der angehängten Kommunikation mit der Behörde entnehmen. Falls Sie es einrichten können, bitte ich um Rückmeldung bis spätestens zum 23.04.2021, sodass ich Ihre Stellungnahme rechtzeitig in einen evt. zu erstellenden Widerspruch einfließen lassen kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 206640.pdf - 2021-03-01_1-22394_2021.pdf - 2021-03-01_1-signature.asc - 2021-03-25_1-rki-sap-jira-tickets-bescheid.pdf - 2021-03-26_1-signature.asc Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
<< Anfragesteller:in >>
SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Wa…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn- App) Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 25. März 2021
Datum
24. April 2021
An
Robert Koch-Institut
Status
Robert Koch-Institut Nordufer 20 13353 Berlin Ihr Zeichen: 2.13.04/0002#0165 Ihr Schreiben vom: 25. März 2021 Mein Zeichen: #206640 Datum: 24. April 2021 Betreff: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn- App) Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 25. März 2021 Sehr [geschwärzt], gegen Ihren Bescheid vom 25. März 2021 (Az. 2.13.04/0002#0165) lege ich hiermit W I D E R S P R U C H ein. Sachverhalt Mittels E-Mail vom 16. Dezember 2020 beantragte ich auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbe- zogenenen Verbraucherinformation (VIG) die Zusendung der „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“. Der genaue, vollständige Wortlaut soll hierbei nicht erneut wiederholt werden, da er beiden Parteien zugänglich ist. In Ihrem elektronisch übermittelten Bescheid vom 25. März 2021, hier eingegangen am 27. März 2021, lehnen Sie als Robert Koch-Institut (RKI) mein Informationersuchen auf Basis meines Antrags ab. So „bestünde kein Informationszugangsrecht, da nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG, da das RKI sich SAP insoweit nicht zur Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Dies folgt bereits daraus, dass der Betrieb eines JIRA-Ticketsystems nicht zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des RKI zählt“. Auch hierbei wird aus obig bereits genannten Gründen auf eine Wiederholung des genauen Wortlauts verzichtet. Begründung Nach § 9 Abs. 1 IFG ist die Bekanntgabe der Entscheidung bei Ablehnung oder teilweiser Ablehnung zwingend innerhalb eines Monats nach Antragstellung zu erfolgen. Dies „entspricht auch dem Zweck des Gesetzes, möglichst bald Klarheit über den Informationszugang oder dessen Verweigerung zu schaffen. Schließlich entspricht diese Auslegung dem Willen des Gesetzgebers“[Dr. Wilhelm Mecklenburg Mecklenburg & Benno H. Pöppelmann (2007). Informationsfreiheitsgesetz. DJV, S. 117]. „Im Ergebnis ist § 9 Abs. 1 danach so auszulegen, dass eine ablehnende Entscheidung […] zwingend binnen eines Monatsbekannt zu geben ist. Das gilt für ablehnende oder teilweise ablehnende Bescheide.“ Dies ist in dem hier vorliegenden Fall nicht geschehen. Aus diesem Grund erachte ich den Bescheid für unzulässig. Weitere Gründe sind dabei nicht ausgeschlossen. Die Art der Informationspeicherung innerhalb eines Ticketsystems an sich ist nicht von Relevanz, da nach § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“ vom Gesetzeswortlaut erfasst ist. Unbeachtlich ist ferner, ob der Betrieb eines Ticketsystems „zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des RKI zählt“. Von Relevanz ist dagegen, ob die angefragten Informationen bzw. die dabei betroffenen amtlichen Vorgänge (der Erstellung, Wartung, Anpassung und Betrieb einer Anwendung zur Benachrichtigung von Infektionsvermutungen im Sinne der CWA), „zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des RKI“ zählen. Wie ich folgend erläutern werde, ist dies der Fall. § 1 Abs. 1 S. 3 IFG gilt für „öffentlich-rechtlichen Aufgaben“, welches zwei Kriterien beinhaltet. „Als Grundbegriff ist von dem der öffentlichen Aufgabe auszugehen. Öffentliche Aufgabe ist eine solche, an deren Erfüllung die Allgemeinheit (die Öffentlichkeit) ein Interesse hat.“ [a. a. O., S. 29, Rn. 23] Ferner ist die „Beifügung ‚rechtlich‘ zum Adjektiv ‚öffentlich‘ ist so zu verstehen, dass die Aufgabenerfüllung öffentlich-rechtlich geprägt ist. Oder anders ausgedrückt: Die Aufgabe ist im öffentlichen Recht verankert.“ [a. a. O., S. 29, Rn. 24] Beides ist in diesem Fall gegeben. Bzgl. § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG bestätigte beispielsweise auch das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 26.09.2020 (VG 2 K 162.18) die eingangs genannte Ansicht. Wörtlich heißt es: „Der Begriff ‚amtliche Information‘ ist in § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG legal definiert. Danach fällt hierunter jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Aufgrund des Gesetzeszwecks des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger durch die Verbesserung der Informationszugangsrechte zu stärken und vor allem auf der Grundlage der so vermittelten Erkenntnisse der Meinungs- und Willensbildung in der Demokratie zu dienen (BT-Drs. 15/4493 S. 6), unterliegt der Begriff der Amtlichkeit einem weiten Begriffsverständnis. Danach sind nur Informationen, die ausschließlich und eindeutig privaten (persönlichen) Zwecken dienen, vom Begriff ‚amtliche Informationen‘ ausgeschlossen (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 2 Rn. 55; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. März 2017 - 3 L 115.15 - juris Rn. 45).“ Auch der Begriff „öffentlich-rechtlich“ ist demzufolge ebenso weit auszulegen. Dies folgt nicht nur aus der Gesetzesintention (BT-Drs. 15/4493 S. 6), sondern insbesondere auch daraus, dass er einen ähnliches Telos wie der Begriff der Amtlichkeit hat, da beides die Trennung von Staatshandeln und Privathandeln betrifft. Ferner ist zum Einen das öffentliche Interesse an den Dokumenten offensichtlich aufgrund der Corona-Pandemie und der öffentlich benutzbaren Corona-Warn-App zu sehen. Ebenso hatte ich bereits mit E-Mail vom 26. Februar 2021 23:10 an das Robert Koch-Institut mit Bezug auf die Anfrage aus Basis verschiedener Medienberichte das öffentliche Interesse dargelegt. In öffentlichen Recht ist die Aufgabe der Erstellung und des Betriebs der Corona-Warn-App ebenfalls verankert. So lässt sich die Aufgabe aus Art. 2 Abs. 2 GG sowie aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) herleiten. Im Besonderen ist hier auf § 4 Abs. 3 Satz 4 IfSG zu verweisen, in der die „Kontaktpersonennachverfolgung“ sowie die Verarbeitung von personenbezogene Daten als Aufgabe des RKI definiert wird. Beides wird durch die Corona-Warn-App geleistet. Ferner sind die Vertragsdokumente bzgl. SAP/Telekom und der Corona-Warn-App öffentlich einsehbar.[1] In diesen wird unter anderem beschrieben inwiefern Verbesserungs- und Änderungswünsche („Change Request“-Verfahren[2]) durchzuführen sind. Da diese Änderungen seitens SAP in den angefragten Dokumenten (Jira-Tickets) gespeichert werden, sind diese vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst und somit herauszugeben. Nach dem Rechtsstaatsprinzip kann eine Behörde wie das RKI nur unter dem Vorbehalt des Gesetzes handeln. Kompetenzen kann diese insofern nur abgeben, insoweit sie diese selbst besitzt. Auch daraus folgt, dass die angefragten Informationen öffentlich-rechtlichen Aufgaben des RKI betreffen. Ergänzend möchte ich darauf verweisen, dass auch andere Software vom RKI entwickelt wird[3] und auch Informationsfreiheitsanfragen diesbezüglich beantwortet wurden.[4] Tatsächlich gab es auch Antworten auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Bezug auf die erfragte App CWA.[5] Dementsprechend wird die Aufgabe der Softwareentwicklung allgemein sowie die Betreuung der Entwicklung der CWA im speziellen faktisch und somit auch rechtlich vom RKI wahrgenommen. Im Falle der hier betroffenen Anwendung CWA bedient sich das RKI demzufolge SAP, sodass die öffentlich-rechtliche Aufgabe der Entwicklung der Anwendung in diesem Fall ausgelagert wurde. Das RKI ist die richtige Stelle im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG, da wie in der Abstimmungsvereinbarung mit SAP in Absatz 6.5 [6] festgelegt, die Aufgaben des Bundesgesunheitsministeriums (BMG) an as RKI übertragen wurden. Ferner ist das RKI als Herausgeber der App in den entsprechenden Nutzungsbestimmungen[7] sowie als datenschutzrechtlich verantwortliche Instanz in den Datenschutzbestimmungen hinterlegt, wobei in diesen auch das RKI als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO auftritt und T-Systems International GmbH und die SAP Deutschland SE & Co. KG als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO).[8] Demzufolge tritt das RKI als „öffentlich-rechtlicher“ Herausgeber und verantwortliche Instanz der App auf. Auch durch diese Außenwirkung ist ganz klar von einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe zu sprechen. Die Öffentlichkeitsarbeit ist ebenso gesetzlich in § 4 Abs. 4 BGA-NachfG und § 2 Abs. 3 Punkt 4 BGA-NachfG und somit in öffentlichem Recht für das RKI geregelt. Diese Aufgabe wird in der App bspw. durch die entsprechende Anzeige von Statistiken zur COVID-19-Pandemie (sichtbar als Informationsblöcke „Bestätigte Neuinfektionen“, „Warnende Personen“, „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-R-Wert“ auf der Hauptseite [9][10]) und die Auflistung von Handlungsempfehlungen mit dem Ziel der Verhütung von Krankheiten im Sinne der Verhinderung der Übertragung von Krankheiten (vgl. § 2 Abs. 3 Punkte 1 und 2 BGA-NachfG sowie § 4 Abs. 1 S. 2 IfSG sowie § 4 Abs. 2 Punkt 1 IfSG) je nach dargestellten Risikostatus in der App, erfüllt. Vgl. dazu auch die Bildschirmfotos auf der Webseite der Corona-Warn-App. 11 Für erstgenannte Informationsblöcke nennt die Datenschutzerklärung der App als Grundlage für die „Verarbeitung von Zugriffsdaten für den Abruf der täglichen Statistiken“ selbst § 4 Abs. 4 BGA-NachfG („auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit e. DSGVO i.V.m § 3 BDSG“) als Gesetzesgrundlage zur Erfüllung der damit einhergehenden öffentlich-rechtlichen Aufgabe.[12] Auch in der technischen Dokumentation der Corona-Warn-App wird als eine Aufgabe des RKI genannt, dass dieses „epidemiologische Informationen und Handlungsempfehlungen für die Bedienung der App zur Verfügung [stellt]“[13], welches ebenso die bereits zitierten Rechtsgrundlagen zur Basis haben sollte. Eine weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahme mit öffentlich-rechtlichem Charakter ist die Integration einer Umfragefunktion sowie einer „Datenspendefunktion“ in v1.13 der App, welche den „Expert*innen des RKI“[14] erlaubt, zu „sehen, wie viele Personen jeweils welchem Risiko ausgesetzt waren.“[ebd.]. Selbiges ist aus der Datenschutzerklärung der App ersichtlich.[15] Insbesondere wird als Verarbeitungszweck die „Verbesserung der Statistiken über den Pandemieverlauf“[16] genannt, was der öffentlich-rechtlichen Aufgabe des RKI entspricht. (§ 4 Abs. 1 S. 2 IfSG, § 4 Abs. 1a IfSG, § 4 Abs. 1a IfSG, § 4 Abs. 4 BGA-NachfG und § 2 Abs. 3 Punkt 4 BGA-NachfG) Auch steuert das RKI der technischen Dokumentation der Corona-Warn-App zufolge die Parameter für die Erkennung von Risikobegegnungen mittels ebenjener App[17] mit dem Ziel der Verhütung von COVID-19 (§ 2 Abs. 3 Punkte 1 und 2 BGA-NachfG sowie § 4 Abs. 1 S. 1 f. IfSG). Ferner ermächtigt das Infektionsschutzgesetz das RKI explizit zum Aufbau von elektronischen Informationssystemen „die Erfüllung der Aufgaben nach Maßgabe der Zwecke dieses Gesetzes“ (§ 14 Abs. 1 Satz 1 IfSG) notwendig sind. Ebenso wird die Beauftragung eines „IT-Dienstleister mit der technischen Umsetzung“ (§ 14 Abs. 1 Satz 3 IfSG) hierbei explizit erwähnt. Dass die Entwicklung durch SAP geleistet wird, ist insofern unerheblich, als dass das RKI diese Aufgabe auch als öffentliche Stelle wahrnehmen könnte und diese wie bereits erläutert klar im Kompetenzbereich der Behörde liegt. Da es das nicht tat und auch derzeit nicht tut, bedient es sich SAP zur Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben. Dies wird auch durch die erläuterte Gestaltung der Datenschutzerklärung mit dem RKI als Verantwortlichen und SAP als Auftragsverarbeiter deutlich. 18 Die Softwareentwicklung beinhaltet dabei selbstverständlicherweise auch die Dokumentation offener Änderungswünsche, welche zudem – wie dargelegt – auch vertraglich so vereinbart wurde. Die angefragten Informationen in Form einer Akte bzw. des (textlichen) Inhaltes der angefragten Ticketsystemeinträge dienen somit auch der Vertragserfüllung. Dass die Informationen in Form von Tickets in einem Jira-System gespeichert sind, ist, wie bereits erläutert, nicht von Relevanz (vgl. § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG). Die entsprechende Arbeit des Aufrufen des Ticketsystems und aller Schritte zum zur Verfügungstellen der Informationen bspw. als PDF-Datei ist ferner eine „Übertragungsleistung, die als Vorbedingung des Informationszugangs lediglich ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt“ (BVerwG, NVwZ 2015, 669 Rn. 3) und insofern kein Ausschlussgrund. Als Vergleich kann hier herangezogen werden, dass auch der Betrieb eines E-Mail-Servers nicht „zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des RKI zählt“, jedoch dennoch E-Mails des RKI nach dem IFG anfragbar sind. Generell gilt, dass „in der Begründung einer ablehnenden Entscheidung […] die nachteiligen Auswirkungen konkret zu benennen“[Dr. Wilhelm Mecklenburg Mecklenburg & Benno H. Pöppelmann (2007). Informationsfreiheitsgesetz. DJV, S. 47, Rn. 7] sind und zudem darzulegen ist, „warum die Möglichkeit besteht, dass solche [nachteilige] Auswirkungen [nach § 3 IFG Nr. 1] eintreten“[ebd.]. Es ist erforderlich „dass die Möglichkeit, dass das jeweilige Schutzgut beeinträchtigt wird, besteht und von der ablehnenden Behörde auch dargelegt wird“[ebd.]. Eine Ablehnung nach § 4 IFG scheidet deswegen aus, weil kein laufender Vorgang oder Entscheidungsverfahren existiert, welche den „Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde“, da es sich um ein erstelltes Dokument handelt, welches keinen Entscheidungsprozess einer Behörde beeinflusst. Sollten Teile der Informationen als Verschlusssache eingestuft sein, so kann sich eine „Ablehnung eines Informationsantrages, die auf § 3 Nr. 4 gestützt werden soll, […] nicht auf den formellen Hinweis, es liege beispielsweise eine Verschlusssache vor, beschränken.“[a. a. O., S. 65, Rn. 84] Bzgl. der Fristen dieses Widerspruchs verweise ich auf die allgemein gültigen Rechtsbestimmungen, insbesondere §§ 41 Abs. 1, 5 VwVfG, 3 Abs. 1, 2 S. 1 VwZG, § 180 S. 1 und 2 ZPO, § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, § 79 VwVfG und § 222 Abs. 2 ZPO. Ich möchte Sie ferner bitten, mein gestartetes Vermittlungsverfahren nach § 12 IFG beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu diesem Fall, betroffenes Aktenzeichen 25-721/009 II#0433, vor Bescheidung des Widerspruchs abzuwarten und die fachkundige rechtliche Beurteilung dieser unabhängigen dritten Stelle mit einfließen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [1] Bundesministerium für Gesundheit, Vertragsdokumente zur Corona-App mit der Telekom und SAP, abrufbar unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertragsdokumente-zur-corona-app-mit-der-telekom-und-sap/, zitiert als: Bundesministerium für Gesundheit, Vertragsdokumente zur Corona-App mit der Telekom und SAP. [2] Bundesministerium für Gesundheit, Abstimmungsvereinbarung SAP Deutschland SE & Co. KG und Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, abrufbar unter: https://fragdenstaat.de/dokumente/8325-smfc-b-fs-020072417230/, zitiert als: Bundesministerium für Gesundheit, Abstimmungsvereinbarung SAP Deutschland SE & Co. KG und Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, S. 14 f. [3] Robert Koch Institut, Software - SurvNet@RKI, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Software/software_node.html, zitiert als: Robert Koch Institut, Software - SurvNet@RKI. [4] Robert Koch Institut, Meldekette von Coronavirus-Zahlen?, abrufbar unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/meldekette-von-coronavirus-zahlen, zitiert als: Robert Koch Institut, Meldekette von Coronavirus-Zahlen? [5] Robert Koch Institut, Pflichtenheft Corona Tracing App, abrufbar unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/meldekette- von-coronavirus-zahlen/, zitiert als: Robert Koch Institut, Pflichtenheft Corona Tracing App. [6] Bundesministerium für Gesundheit, Abstimmungsvereinbarung SAP Deutschland SE & Co. KG und Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, S. 11. [7] Corona-Warn-App Nutzungsbedingungen, abrufbar unter: https://www.coronawarn.app/assets/documents/cwa-eula-de.pdf, zitiert als: Corona-Warn-App Nutzungsbedingungen. [8] Corona-Warn-App Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://www.coronawarn.app/assets/documents/cwa-privacy-notice-de.pdf, zitiert als: Corona-Warn-App Datenschutzerklärung. [9] vgl. Version 1.14.3 der Android-Version der CWA [10] Corona-Warn-App FAQ zu „In-App Statistiken“, abrufbar unter: https://www.coronawarn.app/de/faq/#further_details, zitiert als: Corona-Warn-App FAQ zu „In-App Statistiken“. [11] Corona-Warn-App Screenshots, abrufbar unter: https://www.coronawarn.app/de/screenshots/, zitiert als: Corona-Warn-App Screenshots. [12] Corona-Warn-App Datenschutzerklärung, Punkt 3. [13] Corona-Warn-App-Dokumentation „Scoping-Dokument“, abrufbar unter: https://github.com/corona-warn-app/cwa-documentation/blob/bbf59fa9d9256e44b8134970f91e92cc0c8c02a9/translations/scoping_document.de.md, zitiert als: Corona-Warn-App-Dokumentation „Scoping-Dokument“, Abschnitt „Robert Koch-Institut (RKI)“. [14] H. Heine, Corona-Warn-App nun mit Datenspende und Link zu wissenschaftlicher Befragung. Corona-Warn-App Blog, abrufbar unter: https://www.coronawarn.app/de/blog/2021-03-04-corona-warn-app-version-1-13/. [15] Corona-Warn-App Datenschutzerklärung. [16] Ebd., S. 6 f., 11. [17] Corona-Warn-App-Dokumentation „Scoping-Dokument“, Abschnitte „Parametrisierung“ sowie „Robert Koch-Institut (RKI)“. [18] Corona-Warn-App Datenschutzerklärung.
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SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App), Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 25. März 2021 / 2.13.04/0002#0165 [#206640]
Datum
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Ihr Zeichen: 2.13.04/0002#0165 Sehr << Anrede >> bzgl. meine Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ anbei meinen Widerspruch anbei noch einmal als digitale Kopie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch-rki-sap-cwa-tickets.pdf Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
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RE: Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ [#206640]
Datum
28. April 2021 22:36
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Az.: 25-721/009 II#0433 Sehr << Anrede >> bzgl. des Vermittlungsverfahren zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ vom 16.12.2020 (#206640) an das Robert-Koch-Institut (Az. Behörde: 2.13.04/0002#0165) zu Ihrer Information anbei mein Widerspruchsbescheid vom 24. April 2021. Die bisherige Korrespondenz finden Sie wie immer hier: https://fragdenstaat.de/a/206640/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch-rki-sap-cwa-tickets.pdf Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0433 Sehr Antragsteller/…
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Datum
3. Mai 2021 11:39
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0433 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Hinweis, dass die Vermittlung durch den BfDI für den Widerspruch…
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AW: Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ an das RKI [#206640] # 25-721/009 II#0433 [#206640]
Datum
3. Mai 2021 15:48
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Hinweis, dass die Vermittlung durch den BfDI für den Widerspruch keine rechtliche Wirkung entfaltet. In der Tat ist mir dies bewusst und so habe ich dies explizit auch als „Bitte“ ggü. der Behörde formuliert, welche diese natürlich nicht einhalten muss. Ich hielt es nur sowohl inhaltlich als auch aufgrund der Umgangsformen für angemessen, eine eventuelle Stellungnahme Ihrerseits mit in den Vorgang einfließen zu lassen und nicht ungesehen zu ignorieren. Falls ich damit falsch liege oder bspw. keine weitere Stellungnahme Ihrerseits zu dem Fall zu erwarten ist, so bitte ich um kurze Mitteilung, sodass ich auch der Behörde sagen kann, dass sie den Widerspruch sobald als möglich bearbeiten soll. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
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Datum
6. Mai 2021 12:40
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Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0433 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
16. Juni 2021 20:22
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Datum
16. Juni 2021 20:26
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Datum
29. Juni 2021 18:28
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Datum
29. Juni 2021 18:30
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ an das RKI [#206640] # 25-721/009 II#0433 [#206640]
Datum
6. Juli 2021 12:39
Status
Warte auf Antwort
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0433 Sehr Antragsteller/in ich habe das Robert Koch-Institut heute an die Beantwortung meines Schreibens vom 3. Mai 2021 erinnert. Sobald ich Antwort erhalte, komme ich unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 2.13.04/0002#0165 Sehr << Anrede >> auf meinen Widerspruch vom 24. April 2021 bzgl. mei…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
[DRINGEND] Frist: 01.09.2021; Erbitte Rückmeldung zu Widerspruchsbearbeitung zu „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ Az. 2.13.04/0002#0165 [#206640]
Datum
16. August 2021 23:06
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 2.13.04/0002#0165 Sehr << Anrede >> auf meinen Widerspruch vom 24. April 2021 bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ vom 16.12.2020 (#206640) wurde von Ihnen bisher nicht geantwortet. Auch auf meine folgenden Nachfragen vom 16. Juni 2021 sowie weitere Nachfragen vom Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erfolgte keine Reaktion. Ich weise ferne darauf hin, dass aufgrund deutlicher Überschreitung der Frist von 3 Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist. Ich bitte hiermit noch einmal ausdrücklich um Rückmeldung bis zum 1. September 2021 Alternativ bitte ich Sie die voraussichtlichen Dauer der Bearbeitung des Vorgangs anzugeben sowie darum mir eine Begründung für die weiterhin andauernde lange Bearbeitungsdauer zu geben. Ihren allgemeinen Hinweis zur „Krisensituation durch COVID-19“ halte ich bzgl. dieser Widerspruchsbearbeitung nicht für stichhaltig, da es sich bei dem Vorgang meiner Einschätzung nach um eine rein juristische Angelegenheit handelt, in welche andere Fachbereiche eingebunden sind, als die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 25-721/009 II#0433 Sehr << Anrede >> bzgl. der Widerspruchsbearbeitung meiner Informati…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RE: Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ # 25-721/009 II#0433 [#206640]
Datum
16. August 2021 23:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 25-721/009 II#0433 Sehr << Anrede >> bzgl. der Widerspruchsbearbeitung meiner Informationsfreiheitsanfrage zu „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ vom 16.12.2020 (#206640) hat das RKI nun auch die 3-Monats-Frist überschritten. Insofern habe ich erneut das RKI mit Fristsetzung zum 01.09.2021 angeschrieben. Ich möchte Sie demzufolge erneut um eine Sachstandsmitteilung bitten sowie ferner darum, dass RKI ggf. ebenfalls erneut auf die Beantwortung und Bearbeitung des Falles hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206640/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0433 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „SAP-CWA-Jira-Tickets zu den Themen F-Droid, vollkommen quelloffener Software und reproduzierbare Builds (Corona-Warn-App)“ # 25-721/009 II#0433 [#206640]
Datum
26. August 2021 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0433 Sehr Antragsteller/in mir liegt die angeforderte Stellungnahme des Robert Koch-Instituts noch nicht vor. Daher habe ich heute erneut an die Beantwortung erinnert. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.12.2020 / Ihr Widerspruch vom 28.04.2021 / [206640]…
Von
Robert Koch-Institut
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.12.2020 / Ihr Widerspruch vom 28.04.2021 / [206640]
Datum
27. August 2021
Status
Widerspruch erfüllt nicht die Formerfordernisse, weil er nicht schriftlich eingegangen ist und ist somit nicht zulässig. Der Widerspruch wird zurückgewiesen und 30€ Gebühr als Kosten für das Widerspruchsverfahren festgesetzt.