IFG-Antrag - Organigramm, Aktenpläne und Geschäftsverteilungspläne

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 12 IFG-NRW müssen Behörden von sich aus aktiv bestimmte Informationen veröffentlichen. Auf Ihrer Webseite konnte ich bisher den Geschäftsverteilungsplan sowie das Organigramm finden.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aktenpläne
- Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 12 IFG-NRW müs…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag - Organigramm, Aktenpläne und Geschäftsverteilungspläne [#206651]
Datum
17. Dezember 2020 00:49
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 12 IFG-NRW müssen Behörden von sich aus aktiv bestimmte Informationen veröffentlichen. Auf Ihrer Webseite konnte ich bisher den Geschäftsverteilungsplan sowie das Organigramm finden. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aktenpläne - Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206651/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag - Organigramm, Aktenpläne und Geschäf…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Organigramm, Aktenpläne und Geschäftsverteilungspläne [#206651]
Datum
19. Januar 2021 18:48
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag - Organigramm, Aktenpläne und Geschäftsverteilungspläne“ vom 17.12.2020 (#206651) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206651/
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen un…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
19. Januar 2021 18:49
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihre Sachstandsanfrage Polizeipräsidium Köln Köln, 20.01.2021 ZA 24…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Sachstandsanfrage
Datum
20. Januar 2021 16:42
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 20.01.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4005/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 19.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Sachstandsanfrage vom 19.01.2021. Darin beziehen Sie sich auf einen Informationsfreiheitsantrag vom 17.12.2020 "IFG-Antrag - Organigramm, Aktenpläne und Geschäftsverteilungspläne". Ein derartiger Antrag ist bei der Polizei Köln allerdings nicht eingegangen. Um das Auskunftsersuchen bearbeiten zu können, werden Sie um Übersendung des Antrags gebeten. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Sachstandsanfrage [#206651] Sehr geehrteAntragsteller/in am 17. Dezember 2020 habe ich der Polizei einen…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Sachstandsanfrage [#206651]
Datum
20. Januar 2021 23:23
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 17. Dezember 2020 habe ich der Polizei einen IFG-Antrag übermittelt. Laut dem technischem Übertragunsprotokoll hat die E-Mail-Infrastruktur der Polizei diesen Antrag akzeptiert. Ich vermute, dass die Zentrale Postelle der Polizei nicht korrekt weitergeleitet hat und würde Sie bitten, das zu prüfen. Anbei das technische Protokoll: ------------------------------------------ Dec 17 00:49:20 mail postfix/smtpd[227580]: C959DA40D8C: client=localhost.localdomain[127.0.0.1], sasl_method=PLAIN, sasl_username=<<E-Mail-Adresse>> Dec 17 00:49:20 mail postfix/cleanup[230603]: C959DA40D8C: message-id=<<Name und E-Mail-Adresse>> Dec 17 00:49:20 mail opendkim[649]: C959DA40D8C: DKIM-Signature field added (s=mail, d=fragdenstaat.de) Dec 17 00:49:20 mail postfix/qmgr[2245354]: C959DA40D8C: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=3875, nrcpt=1 (queue active) Dec 17 00:49:22 mail postfix/smtp[230608]: C959DA40D8C: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mail2.polizei.nrw.de[212.185.80.146]:25, delay=1.9, delays=0.08/0.01/0.73/1.1, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 35cmseugd6-1 Message accepted for delivery) Dec 17 00:49:22 mail postfix/qmgr[2245354]: C959DA40D8C: removed -------------------------------- Sie können die Anfrage auch unter folgendem Link einsehen: https://fragdenstaat.de/a/206651 Gerne wiederhole ich meinen Antrag: -------------------------------------------------- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 12 IFG-NRW müssen Behörden von sich aus aktiv bestimmte Informationen veröffentlichen. Auf Ihrer Webseite konnte ich bisher den Geschäftsverteilungsplan sowie das Organigramm finden. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aktenpläne - Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! ---------------------------------------------------------- Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206651/
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 21.01.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
21. Januar 2021 13:32
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 21.01.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4005/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 20.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail-Nachricht vom 20.01.2021, mit der Sie mir Ihre Anfrage vom 17.12.2020 übersandt haben. Eine Überprüfung des zentralen Posteingangs hat ergeben, dass am 17.12.2020 keine entsprechende E-Mail bei der Polizei Köln eingegangen ist. Ihr Auskunftsersuchen befindet sich in Bearbeitung. Bis zur Beantwortung bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 08.02.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
8. Februar 2021 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 08.02.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4005/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.12.2020, hier eingegangen am 20.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem im Bezug benannten Schreiben beantragten Sie unter Hinweis auf § 12 IFG NRW den Informationszugang zu Aktenplänen und Verzeichnissen über Informationssammlungen. Der Aktenplan ist auf den Internetseiten der Polizei Köln eingestellt. Die entsprechende PDF-Datei finden Sie unter dem folgenden Link: https://koeln.polizei.nrw/organisation Der Internetauftritt der Polizei Köln fungiert außerdem als Überblick über die bei der Polizei Köln vorhandenen öffentlich zugänglichen Informationen. Eine Übersicht finden Sie hier: https://koeln.polizei.nrw/inhalt Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen