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Zusammenarbeit mit der Mütterlobby

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf den Seiten der Mütterlobby, hier die Daten:

Mütterlobby - Initiative betroffener Mütter und Familienangehöriger
Barbara Thieme
Mütterlobby
c/o RA Henning Spangenberg
Stresemannstraße 21
10963 Berlin

kann ich immer wieder (auf der Facebookseite der Mütterlobby) neben dem Logo der Mütterlobby und einem Slogan der Mütterlobby die Nummer des von dem Ministerium initiierten Notruftelefons und Logo für von Gewalt betroffene Frauen sehen.
Arbeitet das Ministerium mit dem o.g. Verein zusammen. Warum wird die Kampagne des Ministerium und des Notruftelefons in einem Plakat genannt?
Gibt es Absprachen hinsichtlich der Verwendung der Logos und von Zielen. Erhält die Mütterlobby Zuwendungen (egal welcher Art) durch das Ministerium?
Gibt es Kontakte und Treffen zwischen der Mütterlobby und dem Ministerium? Wenn ja wie oft und welchen Zeitraum umfasst es.

Wie steht man zu der "versteckten" Botschaft (auf den Plakaten) vom Vater als Täter?
Sieht das Ministerium auch das hier Väter im wesentlichen die Täter sind?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. März 2017
  • Frist
    14. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrteAntrags…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammenarbeit mit der Mütterlobby [#20666]
Datum
13. März 2017 05:06
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrteAntragsteller/in auf den Seiten der Mütterlobby, hier die Daten: Mütterlobby - Initiative betroffener Mütter und Familienangehöriger Barbara Thieme Mütterlobby c/o RA Henning Spangenberg Stresemannstraße 21 10963 Berlin kann ich immer wieder (auf der Facebookseite der Mütterlobby) neben dem Logo der Mütterlobby und einem Slogan der Mütterlobby die Nummer des von dem Ministerium initiierten Notruftelefons und Logo für von Gewalt betroffene Frauen sehen. Arbeitet das Ministerium mit dem o.g. Verein zusammen. Warum wird die Kampagne des Ministerium und des Notruftelefons in einem Plakat genannt? Gibt es Absprachen hinsichtlich der Verwendung der Logos und von Zielen. Erhält die Mütterlobby Zuwendungen (egal welcher Art) durch das Ministerium? Gibt es Kontakte und Treffen zwischen der Mütterlobby und dem Ministerium? Wenn ja wie oft und welchen Zeitraum umfasst es. Wie steht man zu der "versteckten" Botschaft (auf den Plakaten) vom Vater als Täter? Sieht das Ministerium auch das hier Väter im wesentlichen die Täter sind? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. März 2017 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.